Vereinsrecht, wer kennt sich aus?
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Hallo,
suche dringend jemand, der sich mit Vereinsrecht auskennt! Es geht um der Zurücktretung von zwei Vorstandsmitgliedern ohne Mitgliederversammlung.
Geht das?Natürlich
ZitatWas ist zu beachten???? :help:
es wird weitergemacht als wenn nichts wär.Wie weiter verfahren werden muss steht normalerweise in der Satzung.
ZitatDie zurückgetrenen ex-Vorstandsmitglieder haben den verein zum 31.12.07 gekündigt, werden aber jetzt schon nicht mehr zur Jahreshauptversammlung eingeladen, ist das rechtens? :help:
Jahresbeitrag wird noch bezahlt.ALLE Mitglieder sind einzuladen.
ZitatHoffe jemand kann mir Antwort geben!
LG Pierot -
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solange sie bis jahresende mitglied sind gehören sie zur jhv eingeladen, wie alle anderen mitglieder auch.
aber evtl. braucht ihr bis zur wahl zwei kommissarische neue vorstandsmitglieder? dieses "amt" habe ich zur zeit inne, weil unsere zweite sehr kurzfristig nicht nur amt sondern auch verein gekündigt hat. bis zur jhv habe ich nun das amt kommissarisch inne und stelle mich dann den mitgliedern zur wahl.... -
Zitat
Im übrigen empfehle ich ab sofort den Besuch beim Fachanwalt für Vereinsrecht - dem wird wahrscheinlich nicht widersprochen.
RtRBin ich damit auch gemeint? :wink:
Hab ich schon - mein Vater
Muss aber zugeben, dass ich ihn nicht gefragt habe.
Wir können uns aber darauf einigen, dass das alles in der Satzung steht, oder??? -
Zitat
Wir können uns aber darauf einigen, dass das alles in der Satzung steht, oder
Nö, im Vereinsrecht. Das Einladeprozedere ist dort geregelt. Wer, wann, wo, welche Fristen. Hättest Du einmal meinen Link von der ersten Seite aufgerufen dürfte das klar sein.
MfG, RtR
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Hallo,
ihr seid so toll! Danke, das ihr so prompt antwortet.Es ist so, das in der Satzung steht, das nur bis 4 Monate vor Jahreswechsel gekündigt werden kann.
Danach endet die Mitgliedschaft von den beiden Ex-Vorstandsmitgliedern aufgrund deren Kündigung.
Bis dahin sind sie zwangsweise noch Mitglied.
Meine Ansicht war auch, wenn sie noch zahlen, haben sie auch die Rechte an Wahlen etc. teilzunehmen.Werden sie nicht eingeladen, wie geschehen, können sie dann rechtlich irgendetwas bewegen? :help:
Hat es Auswirkungen auf die Beschlüsse die in dieser JHV gemacht wurden, wenn nicht alle Mitglieder geladen wurden? :help:Danke nochmals für eure Mühen!
LG Pierot
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Werden sie nicht eingeladen, wie geschehen, können sie dann rechtlich irgendetwas bewegen? :help:
Hat es Auswirkungen auf die Beschlüsse die in dieser JHV gemacht wurden, wenn nicht alle Mitglieder geladen wurden? :help:In beiden Fällen "Ja" da der Rechtsweg, sprich eine formelle Einladung aller stimmberechtigten Mitglieder nicht erfolgt ist. Die Beschlüsse dieser JHV sind anfechtbar.
RtR
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Zitat
, es sei denn, es steht rechtzeitig in der Zeitung, wann HV ist.
In welcher Zeitung? Zur HV muss schriftlich Eingeladen werden und
dass vier Wochen vor TerminMach es so wie RiotheRat vorgeschlagen hat.
Das ist der RICHTIGE Weg. Aber sucht euch WIRKLICH einen Fachanwalt
für Vereinsrecht.
Lieben Gruß Brigitte -
Danke ihr lieben, ihr habt mir sehr geholfen!
:blume:
LG Pierot -
Zitat
Dann denkst Du leider falsch - 31.12 ist Ende des Jahres - bis dahin sind die Mitglied und somit auch einzuladen.
Im übrigen empfehle ich ab sofort den Besuch beim Fachanwalt für Vereinsrecht - dem wird wahrscheinlich nicht widersprochen.
RtR
Vollkommen korrekt. Bei Nichteinladung könnten sie sogar die Wahl anfechten und den Verein somit in ziemliche Schwierigkeiten bringen.Schönen Tag noch
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Welchem Verband gehört ihr an?? Kann Dir nur raten Dich ggfls. an die Geschäftsstelle des Verbandes oder an einen Fachanwalt für Vereinsrecht zu wenden!
Für den Fall, dass ihr dem DVG angehört: http://www.dvg-hundesport.de/kontakt.php
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