Vereinsrecht, wer kennt sich aus?

  • Zitat

    Hallo, :winken:
    suche dringend jemand, der sich mit Vereinsrecht auskennt! Es geht um der Zurücktretung von zwei Vorstandsmitgliedern ohne Mitgliederversammlung.
    Geht das?


    Natürlich


    Zitat

    Was ist zu beachten???? :help:
    es wird weitergemacht als wenn nichts wär.


    Wie weiter verfahren werden muss steht normalerweise in der Satzung.


    Zitat

    Die zurückgetrenen ex-Vorstandsmitglieder haben den verein zum 31.12.07 gekündigt, werden aber jetzt schon nicht mehr zur Jahreshauptversammlung eingeladen, ist das rechtens? :help:
    Jahresbeitrag wird noch bezahlt.


    ALLE Mitglieder sind einzuladen.


    Zitat

    Hoffe jemand kann mir Antwort geben!
    LG Pierot

  • solange sie bis jahresende mitglied sind gehören sie zur jhv eingeladen, wie alle anderen mitglieder auch.
    aber evtl. braucht ihr bis zur wahl zwei kommissarische neue vorstandsmitglieder? dieses "amt" habe ich zur zeit inne, weil unsere zweite sehr kurzfristig nicht nur amt sondern auch verein gekündigt hat. bis zur jhv habe ich nun das amt kommissarisch inne und stelle mich dann den mitgliedern zur wahl....

  • Zitat

    Im übrigen empfehle ich ab sofort den Besuch beim Fachanwalt für Vereinsrecht - dem wird wahrscheinlich nicht widersprochen.
    RtR


    Bin ich damit auch gemeint? :wink:
    Hab ich schon - mein Vater
    Muss aber zugeben, dass ich ihn nicht gefragt habe.
    Wir können uns aber darauf einigen, dass das alles in der Satzung steht, oder???

  • Zitat

    Wir können uns aber darauf einigen, dass das alles in der Satzung steht, oder


    Nö, im Vereinsrecht. Das Einladeprozedere ist dort geregelt. Wer, wann, wo, welche Fristen. Hättest Du einmal meinen Link von der ersten Seite aufgerufen dürfte das klar sein.


    MfG, RtR

  • Hallo, :winken:
    ihr seid so toll! Danke, das ihr so prompt antwortet. :gut:


    Es ist so, das in der Satzung steht, das nur bis 4 Monate vor Jahreswechsel gekündigt werden kann.


    Danach endet die Mitgliedschaft von den beiden Ex-Vorstandsmitgliedern aufgrund deren Kündigung.


    Bis dahin sind sie zwangsweise noch Mitglied.
    Meine Ansicht war auch, wenn sie noch zahlen, haben sie auch die Rechte an Wahlen etc. teilzunehmen.


    Werden sie nicht eingeladen, wie geschehen, können sie dann rechtlich irgendetwas bewegen? :help:
    Hat es Auswirkungen auf die Beschlüsse die in dieser JHV gemacht wurden, wenn nicht alle Mitglieder geladen wurden? :help:


    Danke nochmals für eure Mühen!


    LG Pierot

  • Zitat

    Werden sie nicht eingeladen, wie geschehen, können sie dann rechtlich irgendetwas bewegen? :help:
    Hat es Auswirkungen auf die Beschlüsse die in dieser JHV gemacht wurden, wenn nicht alle Mitglieder geladen wurden? :help:


    In beiden Fällen "Ja" da der Rechtsweg, sprich eine formelle Einladung aller stimmberechtigten Mitglieder nicht erfolgt ist. Die Beschlüsse dieser JHV sind anfechtbar.


    RtR

  • Zitat

    , es sei denn, es steht rechtzeitig in der Zeitung, wann HV ist.
    In welcher Zeitung? Zur HV muss schriftlich Eingeladen werden und
    dass vier Wochen vor Termin


    Mach es so wie RiotheRat vorgeschlagen hat.
    Das ist der RICHTIGE Weg. Aber sucht euch WIRKLICH einen Fachanwalt
    für Vereinsrecht.
    Lieben Gruß Brigitte

  • Zitat

    Dann denkst Du leider falsch - 31.12 ist Ende des Jahres - bis dahin sind die Mitglied und somit auch einzuladen.


    Im übrigen empfehle ich ab sofort den Besuch beim Fachanwalt für Vereinsrecht - dem wird wahrscheinlich nicht widersprochen.


    RtR


    Vollkommen korrekt. Bei Nichteinladung könnten sie sogar die Wahl anfechten und den Verein somit in ziemliche Schwierigkeiten bringen.



    Schönen Tag noch

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