Vereinsrecht, wer kennt sich aus?

  • Sie sind bis 31.12.07 Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Pflichten. Also auch mit uneingeschränktem Stimm- und (aktivem) Wahlrecht. Demzufolge müssen sie bei einer JHV bis einschliesslich 31.12.07 auch eingeladen werden. Im übrigen bin ich der Meinung das bei Rücktritt von 2 Vorstandsmitgliedern eine ausserordenlichte HV zwingend notwendig ist. Schliesslich müssen a) die neuen Vorstandsmitglieder wieder im Vereinsregister eingetragen werden können (dazu ist Protokoll der HV mit Wahlergebniss erforderlich) und der alte Vorstand muß ja noch entlastet werden, da er erst durch die Entlastung aus der Verantwortung ist. Rücktritt kann nur von der aktiven Vorstandsarbeit erfolgen aber nicht von der Verantwortung!

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