Weimaraner Boxer Mischling ist keiner - Hilfe!
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Also mal rein vom logischen versteh ich eure Bedenken, aber wieso sollte man denn einen Amstaff der offenbar viel Geld kostet, als einen WeimaranerBoxerMix verkaufen? Für viel weniger?
Ein blauer AmStaff ist nicht wertvoll. Dilute zu vermehren ist wirklich einfach (hält sich an sehr einfache genetische Regeln). Meine Hündin war ein richtiger "Wegwerfhund" und hat mit Tollwitimpfung und Kastration $80 im TH gekostet.Gäbe es nicht die Möglichkeit, den Hund ins Tierheim zu geben und ihn mit einer großzügigeren Spende dort zu reservieren, bis man selbst alle Formalitäten erledigt hat und dann mit berechtigtem Interesse den Hund da wieder zurück nimmt?
Nein, durch die unerlaubte Haltung gilt man beim OA als unzuverlässig, und die Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für die Haltegenehmigung.Da sich hier ja einige auskennen, könnte man aus der Sache (vorläufig) wieder herauskommen, wenn man den Hund an Familie/Bekannte in anderen Bundesländern verkauft und den Hund erstmal bei denen unterbringt?
(Natürlich vorausgesetzt im anderen Bundesland ist die Haltung von Kampfhunden erlaubt.)Dass man dann evtl eine Anzeige kassiert ist die eine Sache, aber evtl könnte man den Hund so erstmal aus der Schusslinie bringen.
Oder was würde mit dem Hund dann passieren? Wird er dann trotzdem beschlagnahmt, obwohl er in einem anderen Bundesland ist das die Haltung von Kampfhunden erlaubt?Was wird dir denn eigentlich genau unterstellt? Dass er ein reinrassiger Staff ist oder "nur" ein Staff-Mix? Mit 8 Monaten müsste man ja schon recht gut erkennen, wenn er tatsächlich ein reinrassiger Staff ist.
Wird das gleich gehandhabt, ist es egal ob reinrassiger Staff oder Staff Mix?
Im Prinzip ist es nicht legal, den Hund während des laufenden Verfahrens beim OA woanders hin zu verbringen. Das ist auch der Grund, warum solche Hunde eingezogen werden - weil die zu oft einfach "weg" sind.
Die meisten Ordnungsämter gehen dem aber oft nicht weiter nach, solange der Hund aus ihrem Landkreis dauerhaft verschwindet.Es macht nur im Saarland einen Unterschied, ob der Hund reinrassig oder ein Mix ist, in RLP nicht.
@Einstein51 Bei der Haltung von Listenhunden ist die Beweislast umgekehrt. Da muss bei einer Vermutung, dass jemand unerlaubt einen Listenhund hält, der Halter den Beweis erbringen, dass es keiner ist.
Ob der Halter den Hund unbewusst gekauft hat oder nicht ist absolut egal. Das kann man unfair finden, aber solche Geschichten passieren ständig.
Wenn Du tatsächlich versuchen willst, den Hund weiter zu halten, dann ist das korrekte Vorgehen Anwalt und Rassegutachten. -
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Hi
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Nicht jeder hat so viel Hundeverständnis, dass er die Möglichkeit eines AmStaff-Mixes in Betracht zieht oder weiß, wie der Gendefekt des Weimeraners vererbt wird und wahrscheinlich wundern sich die meisten Leute auch nicht, wenn der Impfpass fehlt.
Das ist eine eher schlechte Argumentation, wenn man den Hund behalten will. Das entsprechende Amt fordert von jemandem, der einen solchen Hund hält entsprechende Kompetenz und wenn man nicht mal in der Lage ist ihn zu erkennen, dann ist da der einfache Umkehrschluss das man so einen Hund nicht halten darf.
In manchen Bundesländern ist es so, dass man unter Umständen nachträglich noch die Auflagen erfüllen kann. Das kommt darauf an, wie die Regelungen in dem Bundesland sind. Wo immer man vor der Anschaffung erstmal eine Erlaubnis braucht, schauts schlecht aus. (in allen muss man aber kooperativ sein..)
Egal wie man das an geht, aber bei einigen scheint hier noch nicht angekommen zu sein, dass das vorgehen bei Listenhunden nunmal nicht wie bei "normalen" Hunden ist, sondern man geht grundsätzlich erstmal von "Gefahr im Verzug" aus. Darum steht in den entsprechenden Hundeverordnungen normalerweise auch, dass bei den Rassen auf der Liste grundsätzlich erstmal von einer Gefährlichkeit ausgegangen wird, die der Halter unter Umständen widerlegen kann.
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@bordy Dass das eine schlechte Argumentation ist, ist mir klar. Es sollte ja auch keine Rechtfertigung sein. Ich würde es nur als sinnvoller erachten, dem Halter die Möglichkeit zu geben "Dinge gerade zu ziehen" und alle Aufflagen erfüllen zu können, nachdem man ihm bewusst gemacht, was für einen Hund er da tatsächlich hält. Ich glaube nämlich wirklich, dass die meisten Leute das einfach nicht wissen.
Aber es ist müßig, das ist mir klar. Vor dem Gesetz ist ein Hund eben kein Familienmitglied und vor dem Gesetz ist es auch egal, ob es jemand nicht besser wusste.
Gefrustet kann man trotzdem sein. -
Kam der alte Besitzer denn auch aus Rheinland Pflaz?
Ich werde den Verdacht nicht los, daß dem das O-Amt auch schon auf den Fersen war und er dir deswegen den Hund verkauft hat.
Jetzt ist er in Australien untergetaucht und hat evtl. noch auf Drängen des O-Amts angegeben, daß er DIR den Hund verkauft hat...
Und jetzt stehen die bei dir auf der Matte... -
Das Ganze wurde vorher nicht angekündigt, ich habe keinerlei Schriftstücke oder Fristen oder sonst was. Seit drei Tagen ist bei mir pures Chaos deswegen. Die standen bei mir auf der Matte und wollte den Hund mitnehmen (Wovon ich einfach mal ausgegangen bin, andere Tiere hab ich nicht und wieso sonst sollten die mit nem Zwinger vor der Tür stehen?) Mir kam das Ganze kurios vor und ich hab die Tür nicht geöffnet. Daraufhin hab ich meinen Ta angerufen, der gesagt was Sache ist und die hat sich bei OA schlau gemacht. Das Ganze ist auf einer Behauptung von irgendwem aufgebaut. Ich werde ein Gutachten machen lassen und dann mal gucken was die sagen. Bin mit meinem Latein am Ende, so viele für und widers.. Ich hab mich wenn er ein Staff ist, strafbar gemacht, und keine Chance meinen Hund je wieder zu Gesicht zu bekommen. Hab mich ja mit der falschen Anmeldung die es ja dann ist, strafbar gemacht und erfülle dann erst recht nicht die Voraussetzungen für einen Listenhund. Wie gesagt ich habs nicht in Frage gestellt, er sah mit vier Monaten nicht aus wie ein Staff und sieht es auch jetzt nicht. Erst ist halt dunkelgrau und soll wohl deswegen ein Staff sein.. Ich hab das Gefühl ich renn gegen eine Wand vor lauter Kuddelmuddel. Mein Hund war nie auffällig usw. Meine Kinder, die Kinder aus der Nachbarschaft, alle lieben unseren Hund weil er so eine Zuckerschnute ist. Und ist er erstmal weg,, bleibt er weg das wurde mir schon gesagt
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Schleunigst zum Rechtsanwalt!
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Ich glaube es wurde schon mal angemerkt, aber ich möchte es nochmal betonen:
Es ist unmöglich, dass der Hund ein Mix aus reinrassigem Boxer und Weimaraner ist, da das Dilute rezessiv vererbt wird, also von beiden Elternteilen kommen müsste. Mir ist zumindest von keinem Boxer bekannt, der ein Dilute Gen trägt, und vom Weimaraner kann ja nur eines kommen. Das heißt ein Weimaraner-Boxer Mischling könnte höchstens Träger vom Dilute Gen sein und das würde man aufgrund des rezessiven Erbgang nicht sehen.Einzige Möglichkeit wäre, dass der "Boxer" auch schon ein schräger Mix war und irgendwoher ein Dilute-Gen vererbt bekommen hat. Das halte ich leider für sehr unwahrscheinlich.
Ich würd mich also langsam drauf einstellen, dass der Hund ein Staff ist. Vielleicht kann der Anwalt da noch was machen, aber ich befürchte nicht.
Ich würde zum Ordnungsamt hingehen und die ganze Geschichte erzählen: Dass du ihn mit 4 Monaten aus zweiter Hand übernommen hast, Fotos der Eltern bekommen hast, und einfach nie in Frage gestellt hast, dass die Aussage nicht stimmen könnte. Dass es dir sehr Leid tut, dass es sich nun scheinbar doch um einen Staff handelt (wie genauere Recherche über die Farbgenetik ergeben hat).
Dann würd ich fragen, ob die Möglichkeit besteht, den Hund ins Tierheim zu geben, die Steuern nachzuzahlen, alle Auflagen nachzuholen, und dann später den Hund wieder zu bekommen.Ansonsten bleibt wohl nur umziehen
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Dann würd ich fragen, ob die Möglichkeit besteht, den Hund ins Tierheim zu geben, die Steuern nachzuzahlen, alle Auflagen nachzuholen, und dann später den Hund wieder zu bekommen.
Falls es ein Amstaff sein sollte, besteht eben genau diese Möglichkeit nicht.
Ein Amstaff ist nur in BW ein Listenhund der Kategrie 2. In allen anderen Bundesländern (bis auf NI, das keine Rasseliste führt) fällt der Amstaff in die Kategorie der Hunde, deren Gefährlichkeit nicht widerlegt werden kann.
Korrigiert mich bitte, falls sich das glücklicherweise inzwischen irgendwo geändert haben sollte, aber das ist mein Stand.Ich habe einen ähnlichen Fall mit positivem Ausgang in Bayern (genauer Augsburg) miterlebt. Es handelte sich allerdings um einen Kategorie 2 Hund. Der Hund landete als gefundener Welpe in der Tierklinik, die Klinik hat den Hund an ein Pärchen vermittelt und ein paar Monate später nahm das Drama seinen Lauf. Sie mussten die unmöglichsten Auflagen erfüllen und das OA war richtig krätzig, am Ende konnten sie aber nach einem harten Kampf ihren Hund behalten. Die Sachverständige kam zu dem Schluss, dass es sich nicht um einen Hund der Kategorie 1 handelt.
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Ich werde ein Gutachten machen lassen und dann mal gucken was die sagen. Bin mit meinem Latein am Ende, so viele für und widers.. Ich hab mich wenn er ein Staff ist, strafbar gemacht, und keine Chance meinen Hund je wieder zu Gesicht zu bekommen. Hab mich ja mit der falschen Anmeldung die es ja dann ist, strafbar gemacht und erfülle dann erst recht nicht die Voraussetzungen für einen Listenhund. Wie gesagt ich habs nicht in Frage gestellt, er sah mit vier Monaten nicht aus wie ein Staff und sieht es auch jetzt nicht.
Deshalb sollst Du ja einen Anwalt nehmen.........man kann
vom Otto -Normalverbraucher keine detailierte Rassekenntnis
und/oder Vererbungslehre verlangen und ohne Vorwarnung
mit der Box vor der Tür stehen, da muss das OA mit solchen
natürlichen Reaktionen des Besitzers rechnen.Damit sie Dir eben nicht, falsche Anmeldung u.v.a. weiter vorwerfen,
und Du Zeit bekommst Gutachten, Gentest o.a. machen zu können,
muss gleich Anfang nächste Woche erst mal ein anwaltliches Schreiben
an die Gemeinde/Bürgermeister/OA aufsetzen lassen.
Der Anwalt wird Dir sagen, was Du tun kannst, was rechtens ist oder
nicht und Dir eine angemessene Frist verschaffen.Sollte alles fehlschlagen, gibt es letztlich auch einen Weg aus dem
Tierheim zu Dir. Versuche aber es erst mit einem guten, sehr
guten Anwalt, dieser sollte wie meiner, auch mal ruhig zum
"Pitbull" werden. Leider ist es so, dass staatl. Organe, sich ein
wenig zuviel heraus nehmen, daran müssen sie von Zeit zu Zeit
mal erinnert werden, das sehe ich in Deinem Fall so, auch wenn die
Gesetze im ersten Moment für sie sprechen, haben sie den
Amtsweg einzuhalten und der gipfelt mit Sicherheit nicht
in "plötzlich Box vor der Tür", so geht es nun auch nicht.
Kämpfe, es könnte sich lohnen. -
Sarah, wenn der Hund als kat. 1 Hund eingestuft wird, gibt es keinen Weg zu der Besitzerin zurück sie bekommt dann keine Haltungserlaubnis dafür!
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