Weimaraner Boxer Mischling ist keiner - Hilfe!

  • Sollte alles fehlschlagen, gibt es letztlich auch einen Weg aus dem
    Tierheim zu Dir.

    Und wie soll das funktionieren?


    Wenn das OA der Meinung ist (und blleibt) dass der Hund ein Soka Kat 1 ist, dann kann die TE leider ein notwendiges positives Führungszeugnis vergessen, da sie illegal einen Hund gehalten hat, den sie nicht hätte halten dürfen...

  • Sarah, wenn der Hund als kat. 1 Hund eingestuft wird, gibt es keinen Weg zu der Besitzerin zurück sie bekommt dann keine Haltungserlaubnis dafür!

    Gilt das nicht nur für Bayern ?
    Hatte es mal vor längerer Zeit gelesen.


    Selbst wenn, die Haltungserlaubnis ob Listi oder nicht
    und was letztlich wirklich dran ist an der Aktion soll ja
    erst mal der Anwalt klären, alles andere ist hier nur spekulativ.

  • Gilt das nicht nur für Bayern ?Hatte es mal vor längerer Zeit gelesen.


    Selbst wenn, die Haltungserlaubnis ob Listi oder nicht
    und was letztlich wirklich dran ist an der Aktion soll ja
    erst mal der Anwalt klären, alles andere ist hier nur spekulativ.


    Nein weil mit der falschen Anmeldung gilst du als unzuverlässig und das ist das KO-Kriterium für die Erlaubnis!


    Zusagen das man es nicht wusste hilft da leider nicht.


    Bei kat 2 kann das gehen aber bei kat 1 sind die einfach sehr pingelig.

  • Nein weil mit der falschen Anmeldung gilst du als unzuverlässig und das ist das KO-Kriterium für die Erlaubnis!


    Zusagen das man es nicht wusste hilft da leider nicht.


    Bei kat 2 kann das gehen aber bei kat 1 sind die einfach sehr pingelig.

    Wollen wir uns denn ewig im Kreis drehen ?
    Genau das soll doch der Anwalt klären und ihr
    muss Zeit zur Klärung eingeräumt werden.


    Das Forum ist kein Anwalt und verschlimmert
    nur die schon ohnehin tragische Geschichte, denn
    offensichtlich ist sie wohl denunziert worden.


    Ob K1 oder K2 muss sich ja erst mal herausstellen.


    Sollte sie es wirklich gewußt haben/K1, wird sie keinen
    Anwalt bemühen und kein Forum damit unnötig behelligen.


    Ist es echt und ehrlich, hat sie eine Chance nur über Anwalt.

  • sorry, aber du hast was gefragt, und ich hab dir ne Antwort gegeben. Das hat nix mit im Kreis drehen zu tun

  • Wollen wir uns denn ewig im Kreis drehen ?
    Genau das soll doch der Anwalt klären und ihr
    muss Zeit zur Klärung eingeräumt werden.

    Sollte es (was zu wünschen ist!!!) Über Anwalt, Rassegutachten,... gelingen, dass die TS beweisen kann, dass ihr Hund KEIN Listenhund ist, dann geht er gar nicht erst ins TH.
    Wenn er dort erstmal ist, ist es auch für einen "Pittbull-Anwalt" ziemlich unmöglich ihn der Halterin zurück zu bringen.

  • Und wie soll das funktionieren?
    Wenn das OA der Meinung ist (und blleibt) dass der Hund ein Soka Kat 1 ist, dann kann die TE leider ein notwendiges positives Führungszeugnis vergessen, da sie illegal einen Hund gehalten hat, den sie nicht hätte halten dürfen...

    Wäre es nicht möglich dann, (sofern vorhanden) ein Familienmitglied vorzuschicken um den Hund zu adoptieren?

  • Wäre es nicht möglich dann, (sofern vorhanden) ein Familienmitglied vorzuschicken um den Hund zu adoptieren?

    Ich wollte es bisher nicht aussprechen ;)


    Hier gab es mal einen ähnlichen Fall mit einem Alaunt-Bulldog, wenn ich mich recht erinnere. User war GoldenScorpion oder so. Ich weiß aber nicht, wie es ausgegangen ist.

  • @Einstein51 Bei der Haltung von Listenhunden ist die Beweislast umgekehrt. Da muss bei einer Vermutung, dass jemand unerlaubt einen Listenhund hält, der Halter den Beweis erbringen, dass es keiner ist.


    Ob der Halter den Hund unbewusst gekauft hat oder nicht ist absolut egal. Das kann man unfair finden, aber solche Geschichten passieren ständig.
    Wenn Du tatsächlich versuchen willst, den Hund weiter zu halten, dann ist das korrekte Vorgehen Anwalt und Rassegutachten.

    Ist es nicht eher so, dass ein Hund aufgrund eines Gutachtens als Listenhund eingestuft wird? Das ist ja dann für das OA ein Beweis. Ohne Beweise würde ja bedeuten, dass sie jeden x beliebigen Hund von der Straße holen dürfen und als gefährlich einstufen dürfen. Das ist ja nicht so. Beweispflicht haben sie ja, auch wenn der Beweis nur das Aussehen ist.

  • Das mit der Beweislastumkehr wurde ein paar Posts weiter vorne (von Cattlefan?) erklärt.
    Die Beweislast liegt beim Hundehalter. Der Hundehalter muss beweisen, dass der Hund keiner "gefährlichen Rasse" angehört.
    Das Ordnungsamt sitzt im Zweifel am längeren Hebel. Die einzige Chance bietet das Rassegutachten. Vielleicht ist es ja doch ein K2-Hund.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!