Weimaraner Boxer Mischling ist keiner - Hilfe!

  • Nein.


    Es gibt immer noch legale Möglichkeiten, sich einen Listenhund anzuschaffen und auch halten zu dürfen.
    Ist vom Bundesland und der jeweiligen Gemeinde abhängig.


    Wichtig dabei ist eben der Art und Weise, wie man sich einen anschafft!




    Gruß SheltiePower

  • Warum sollte es zum Scheitern verurteilt werden, wenn sie keinen Beweis liefern müssen?

    Weil dann der Halter seine Beweise einbringt und mit sehr grosser Aussicht auf Erfolg sicherlich dagegen ankämpfen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass in letzter Konsequenz ein Richter einen Pudel als Listenhund ansieht ist einfach sehr gering. Selbst wenn der Richter kein Hundekenner wäre bräuchte man wohl nicht mal ein Gutachten um die Abweichungen im Äußeren zu erkennen - da reicht m.M.n. die Bildersuche bei google schon aus.

  • Hi,
    wirklich auskennen tu ich mich mit dem Thema nicht, möchte aber vielleicht einen anderen Aspekt noch einbringen.
    Die Übertragung des Eigentums an dem Hund erfolgte betrügerisch, da vorsätzlich von dem Vorbesitzer falsche Angaben gemacht worden sind. Das könnte man zur Anzeige bringen. In diesem Fall könnte man tatsächlich darlegen, dass man selbst gutgläubig gehandelt hat und selbst Geschädigter ist. Das nimmt vielleicht den Vorsatz raus den die Behörde bei der Einordnung "Unzuverlässig" mit Sicherheit braucht.
    Vielleicht entkräftet dies sogar den Vorwurf einer Fahrlässigkeit. ( Ich mach mal Fragezeichen dahinter ??? sind nur Überlegungen) Das müsste dann aber der Anwalt sicher drauf haben.


    LG


    Mikkki

  • Welche Beweise wären denn zulässig, dass mein Hund kein Listi ist, wenn ich die Eltern nicht kenne?
    Reicht da tatsächlich ein Gutachten? Wie genau und zuverlässig ist dieses?


    @Mikkki Interessanter Gedanke!

  • Natürlich gibt es legale Möglichkeiten, sich einen Listenhund anzuschaffen, aber was hat das denn nun mit dem Thema hier zu tun?
    Das Thema ist doch, dass sich die/der TE einen Mischling angeschafft hat und jetzt der Verdacht besteht, dass es sich um eine "gefährliche Hunderasse" bzw. einen Mischling daraus handelt. Jetzt der/die TE gucken, wie er und der Hund da gut rauskommen...

  • Das Thema ist doch, dass sich die/der TE einen Mischling angeschafft hat und jetzt der Verdacht besteht, dass es sich um eine "gefährliche Hunderasse" bzw. einen Mischling daraus handelt. Jetzt der/die TE gucken, wie er und der Hund da gut rauskommen...

    Jepp. Und wenn man in einem Land lebt, in dem die Anschaffung gewisser Rassemixe verboten ist, warum sollte der Käufer da von jeder Sorgfaltspflicht entbunden werden? Warum sollte der nicht in der Pflicht sein, sich vom Rassemix seines Hundes zu überzeugen, Belege zu verlangen? Das würde doch dem Missbrauch Tor und Tür öffnen....


    Man kann Rasselisten mit gutem Grund für Sch**** halten, das ändert aber nichts am geltenden Gesetz. In einem Land mit Rasselisten muss man eben bei jedem der sattsam bekannten Mogelmixe auf einem akzeptablen Abstammungsnachweis bestehen.

  • Hi,
    @Sheltie-Power:


    Die besten Anwälte sind die, die man richtig auf den jeweiligen Handlungsstrang schubst.
    Manche Anwälte haben einfach zu wenig Phantasie, um es hinzubekommen.
    Gibt man aber einen möglichen Weg vor, klappt es wesentlich besser.
    Ist fürden Anwalt wahrscheinlich ein Klacks auf mein Geschreibsel was zu sagen.
    Vielleicht aber nur vielleicht hauts hin. Wär super.
    Vielleicht aber nur viellecht wär der Anwalt nicht drauf gekommen, wär Mist.


    Mikkki

  • Jepp. Und wenn man in einem Land lebt, in dem die Anschaffung gewisser Rassemixe verboten ist, warum sollte der Käufer da von jeder Sorgfaltspflicht entbunden werden? Warum sollte der nicht in der Pflicht sein, sich vom Rassemix seines Hundes zu überzeugen, Belege zu verlangen? Das würde doch dem Missbrauch Tor und Tür öffnen....
    Man kann Rasselisten mit gutem Grund für Sch**** halten, das ändert aber nichts am geltenden Gesetz. In einem Land mit Rasselisten muss man eben bei jedem der sattsam bekannten Mogelmixe auf einem akzeptablen Abstammungsnachweis bestehen.

    Bei manchen Ups Würfen ist das aber unmöglich. Wie soll man einen Nachweis erbringen, wenn die Besitzer der Hündin nicht mal wissen, wer der Vater ist. Man muss sich dann nicht wundern, wenn Tierheime überfüllt sind. Normalerweise sagt das Gesetzt, dass man unschuldig ist, solange man das Gegenteil beweisen kann. Warum sollte das bei dem Thema Hund anders sein?

  • Jepp. Und wenn man in einem Land lebt, in dem die Anschaffung gewisser Rassemixe verboten ist, warum sollte der Käufer da von jeder Sorgfaltspflicht entbunden werden? Warum sollte der nicht in der Pflicht sein, sich vom Rassemix seines Hundes zu überzeugen, Belege zu verlangen? Das würde doch dem Missbrauch Tor und Tür öffnen....
    Man kann Rasselisten mit gutem Grund für Sch**** halten, das ändert aber nichts am geltenden Gesetz. In einem Land mit Rasselisten muss man eben bei jedem der sattsam bekannten Mogelmixe auf einem akzeptablen Abstammungsnachweis bestehen.

    Das würde sämtliche Mixe einschließen, inklusive Tierschutz-/Auslandshunde. Die TE sagte, als Welpe habe ihr Hund einem SoKa gar nicht ähnlich gesehen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Halter auch einfach den Blick dafür verlieren, wenn sie ihre Tiere aufwachsen sehen.
    Das mag geltendes Recht sein, ist aber einfach schwer umzusetzen.
    Dann kann man auch gleich für alle Mixe beschließen, dass mit einem Jahr ein Rassegutachten haben müssen. Zum Beispiel bei der Anmeldung. Das würde wenigstens der Unwissenheit der Otto-Normal-HH vorbeugen.


    Ich sehe nach wie vor auch noch die Möglichkeit, dass der Hund der TE tatsächlich kein SoKa ist und alles ein Missverständnis...

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