Weimaraner Boxer Mischling ist keiner - Hilfe!
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Der Gesetzgeber will aber keine ups-Würfe mit gefährlichen Hunden! Und wenn man sich an die Auflagen hält kann es auch im Grunde nicht dazu kommen.
Und ja für den Menschen gilt die Unschuldsvermutung, für den Hund aber nicht. Ihr dürft nicht vergessen, offiziell sprechen wir von einem gefährlichen Hund! Ein gefährlicher Mensch käm auch erstmal ins Gefängnis und dann wird weiter geguckt. Das gleiche passiert im Grunde hier auch. Der Hund wird eingezogen und dann wird weiter geguckt.
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Das würde sämtliche Mixe einschließen, inklusive Tierschutz-/Auslandshunde. Die TE sagte, als Welpe habe ihr Hund einem SoKa gar nicht ähnlich gesehen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Halter auch einfach den Blick dafür verlieren, wenn sie ihre Tiere aufwachsen sehen.Das mag geltendes Recht sein, ist aber einfach schwer umzusetzen.
Dann kann man auch gleich für alle Mixe beschließen, dass mit einem Jahr ein Rassegutachten haben müssen. Zum Beispiel bei der Anmeldung. Das würde wenigstens der Unwissenheit der Otto-Normal-HH vorbeugen.Ich sehe nach wie vor auch noch die Möglichkeit, dass der Hund der TE tatsächlich kein SoKa ist und alles ein Missverständnis...
Es gab hier mal ein labbi-mix aus dem TS.... Leider wars dann doch ein Staff. Das TH hat Mist gebaut, der Hund durfte nicht zurück zu seinem Besitzer und der Hund war der dumme.
Allerdings kenn ich da nur die grobe fGeschichte und weis nicht warum der Besitzer keine Erlaubnis bekam. -
Welche Beweise wären denn zulässig, dass mein Hund kein Listi ist, wenn ich die Eltern nicht kenne?
Reicht da tatsächlich ein Gutachten? Wie genau und zuverlässig ist dieses?@Mikkki Interessanter Gedanke!
Ein Gutachten eines staatl. vereidigten Sachverständigen.@Einstein51 Prinzipiell dürfte das OA bei Verdacht auch von Dir verlangen, dass Du den Beweis erbringst, dass Dein Königspudel kein Listenhund ist. Der Beweis wäre halt nur in Deinem Fall sehr einfach zu erbringen.
Das passiert bei "normalen" Hunden auch ständig, z.B. beim Mini Bullterrier oder wenn ein Hund als Boxermix gemeldet wird. Da kommt auch erst das OA an und verlangt, dass man beweist, dass der Hund wirklich das ist was der Halter behauptet.
Wenn der Halter Papiere hat ist die Haltung legal, auch wenn ein MiniBulli z.B. grösser ist als im Standard vorgesehen. Ein Hund muss nicht 100% dem Rassestandard entsprechen, solange er eben Papiere eines seriösen Vereins hat. Dabei müssen explizit auch Papiere eines seriösen Dissidenzvereins anerkannt werden, der VDH hat da kein Monopol (ist z.B. bei American Bulldog und OEB sehr wichtig).Hat der Hund keine Papiere muss per Gutachten eines staatl. vereidigten Gutachters geklärt werden, um welche Rasse/Mischung es sich handelt. Das ist natürlich nicht immer 100% richtig, aber so ist es nun mal geregelt. Nach dem Rassegutachten kann das OA ggf. Auflagen machen oder die Haltung verbieten.
In vielen seriösen THen werden z.B. nach Listenhund aussehende Hunde wie Bullterriermischlinge, oder Cane Corse- Mischlinge, nur mit Gutachten vermittelt. So ist der Fall eindeutig geklärt.
Es wurden aber wohl auch schon Gutachter aus dem Verkehr gezogen, die eindeutig zu "gutmütig" entschieden haben.
Auf der Kehrseite ist es aber absolut nicht legal, dass OA-Mitarbeiter (die keine Gutachter sind) selbst über die Rasse entscheiden, oder den Hund z.B. zum Vermessen (im Fall von Minibullis) einbestellen. Wird aber immer mal wieder seitens des OA versucht...Das Einziehen von Hunden ist prinzipiell unabhängig von diesem Verfahren. Einziehen kann das OA, um eine akute Gefahr abzuwenden oder das Verbringen des Hundes woandershin zu verhindern. Nicht jeder Hund wird eingezogen, wenn es unklar ist, um welche Rasse es sich handelt. Der Halter hat oft die Möglichkeit, z.B. beim OA Papiere vorzulegen oder auch ein Gutachten einzuholen, während der Hund beim Halter bleibt. Kommt ein bisschen auf die Gemeinde an.
Wird der Hund tatsächlich eingezogen und kommt ins Tierheim darf er auch dann nicht einfach weitervermittelt werden. Der Halter bleibt erst mal.weiter der Eigentümer, das Tierheim bewahrt ihn nur auf. Der Halter hat dann die Möglichkeit, den Beweis zu erbringen, dass es sich um eine rechtmässige Haltung handelt (z.B. weil es kein Listenhund ist), oder ggf auch vor Gericht gehen. Solche Verfahren können sich aber z.T. monatelang hinziehen, und während dieser Zeit ist der Halter verpflichtet, Tagessätze für die Unterbringung seines Hundes im TH zu bezahlen.
Viele Halter geben deshalb die Hunde "freiwillig" ab, weil sie den Hund einen monatelangen TH-Aufenthalt ersparen möchten und auch aus finanziellen Gründen. -
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Bei manchen Ups Würfen ist das aber unmöglich. Wie soll man einen Nachweis erbringen, wenn die Besitzer der Hündin nicht mal wissen, wer der Vater ist. Man muss sich dann nicht wundern, wenn Tierheime überfüllt sind. Normalerweise sagt das Gesetzt, dass man unschuldig ist, solange man das Gegenteil beweisen kann. Warum sollte das bei dem Thema Hund anders sein?
Ich habe das Gesetz weder gemacht, noch es befürwortet. Aber wenn es so ist, muss man sich entweder dran halten, oder kann nicht reklamieren, wenn man bei Missachtung erwischt wird.
Wer seine Hündin entwischen lässt in der Läufigkeit, hat aber doch andere Möglichkeiten als den berühmten Ups-Wurf? Oder wird die Aufsichtspflicht für läufige Hündinnen ausser Kraft gesetzt? Ja, ich weiss, wie schnell was passieren kann, wie dumm was laufen kann - aber dafür gibt es Alternativen zum austragen eines Listenhundemixwurfs! Und wenn man so geschlafen hat, dass es für Alternativen zu spät ist, könnte man sich immer noch Hilfe vom TH holen, bevor man dubiose Würfe per Kleinanzeigen verhökert.
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Welche Beweise wären denn zulässig, dass mein Hund kein Listi ist, wenn ich die Eltern nicht kenne?
Reicht da tatsächlich ein Gutachten? Wie genau und zuverlässig ist dieses?
Das Gutachten von einem anerkannten Gutachter.
Wie sicher die sind.... hängt vom Gutachter und seiner Kompetenz ab, aber sie haben vorm Amt Bestand.Hilft auch nix.
Auch wenn der Verkäufer ihn über den Tisch gezogen haben sollte - was man ihm erst einmal nachweisen müsste - bleibt es Anschaffung eines Listenhundes ohne ausreichende Genehmigung.
Da der Nachweis, ob ein Welpenkäufer so etwas mit Vorsatz oder fahrlässig getan hat im realen leben fast nicht möglich ist und sich so jeder rausreden könnte, sind die Ämter da sehr strikt. -
Das könnte man zur Anzeige bringen. In diesem Fall könnte man tatsächlich darlegen, dass man selbst gutgläubig gehandelt hat und selbst Geschädigter ist. Das nimmt vielleicht den Vorsatz raus den die Behörde bei der Einordnung "Unzuverlässig" mit Sicherheit braucht.
Das wäre möglich... allerdings zeigt man damit gleichzeitig (wenn das OA das so auslegen möchte) dass es mit der "Sachkunde" nicht so weit her ist.
Damit hat man das nächste Argument gegen die Erlaubnis einen Kt1 Hund zu halten .... -
Hi,
ich bewege mich auf dünnstem Eis, das ist schon klar, aber der Bereich der Sachkunde dürfte deutlich einfacher werden als der Vorwurf der Unzuverlässigkeit.
Nur so aus meiner laienhaften Vorstellung heraus. Einen Welpen auf Rasse zu beurteilen ist schwierig.
Ich halt mich jetzt aber besser zurück, bevor ich einkrache ( ins Eis). Dafür ist das Thema zu speziell und meine tatsächliche Kenntnis unzureichend.LG
Mikkki
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Wäre es nicht möglich dann, (sofern vorhanden) ein Familienmitglied vorzuschicken um den Hund zu adoptieren?
Ich wollte es bisher nicht aussprechen
Hier gab es mal einen ähnlichen Fall mit einem Alaunt-Bulldog, wenn ich mich recht erinnere. User war GoldenScorpion oder so. Ich weiß aber nicht, wie es ausgegangen ist.
Ihr seid schon auf dem richtigen "Dampfer", denn Halterschaft und Führungszeugnis
sind zwei verschiedene Schuhe. Letzteres ist nicht zwingend auf eine Person
beschränkt und sicher nicht nur auf die Familie, obwohl die riesengroß sein kann
und man kann auch seine verlorengeglaubte, verwandschaftliche Liebe wieder
entdecken und einen fernen Verwandten wieder aufpeppen und aktivieren, z.B.
Das sind aber alles anwaltliche Fragen, wenn......Für mich ist es auch etwas undurchsichtig, denn normalerweise müsste ja schon im
Kaufvertrag stehen, welche Rasse o. Mix verkauft wurde. Wenn nicht, wäre sie
ohnehin in der Beweislast, da der Hund bereits 8 Monate ist, ansonsten wäre
es eine zivilrechtliche Sache gegen den Verkäufer, nur der Zug ist vorbei.Und ja für den Menschen gilt die Unschuldsvermutung, für den Hund aber nicht. Ihr dürft nicht vergessen, offiziell sprechen wir von einem gefährlichen Hund! Ein gefährlicher Mensch käm auch erstmal ins Gefängnis und dann wird weiter geguckt. Das gleiche passiert im Grunde hier auch. Der Hund wird eingezogen und dann wird weiter geguckt.
Die Unschuldsvermutung ist wohl eher für den Hund da und was den
Vergleich angeht, hinkt der mächtig, gewaltig: der Mensch hat ein
Verbrechen/z.B. Mord begangen, der Hund käme unschuldig in's
Gefängnis, nur weil er so aussieht, woanders heißt das: Rassismus,
hier halt: tierischer Rassismus und Hysterie.
Es ist doch schon der amtliche Ablauf nicht in Ordnung. -
Bei der Unschuldsvermutung handelt es sich um einen juristischen Begriff in Bezug auf eine strafbare Handlung. Da Erwerb und Halten eines Listenhundes nunmal strafbar sein kann (bzw. in diesem Fall ist) kann sich die Unschuldsvermutung niemals auf den Hund beziehen, sondern immer nur auf den sich strafbar machenden Halter. Der Begriff hat nichts mit "der natürlichen Unschuld von Hunden" in einem philosophischen Sinne, sondern einfach nur mit Strafrecht zu tun.
In Bezug auf unsere Haus- und Nutztiere ist fast alles Rassismus. Dieser Begriff hat in diesem Zusammenhang jedoch eine völlig andere Wertung als im menschlichen Miteinander. Insofern kann man das nicht mit "woanders" vergleichen.
Mit der Hysterie stimme ich Dir zu. Daraus sind die Gesetze, Listenhunde betreffend, geboren.
Aber alles Meckern hilft nichts. Entweder man akzeptiert die Rechtslage oder man geht dagegen vor. Manche tun auch beides.
Was den Rest betrifft: das Führungszeugnis ist nur ein formeller Abruf aus dem Strafregister und trifft insofern keine Aussage dazu ob ein Hund gehalten werden darf.
Und falls das anders gemeint war, als es da steht:
Bei Listenhunden darf ausschließlich der Halter det im Wesenstest steht den Hund halten UND führen.
Da ist nichts mit "Tante Erna bringt alle Nachweise und holt den Hund aus dem Tierheim, aber leben wird er bei mit und ich führe ihn".
Kommt das raus (und das geht schneller als man denkt in der oftmals vorherrschenden Hysterie in Bezug auf Listenhunde) ist der Hund weg.Also der "richtige Dampfer" ist das sicherlich nicht.
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