Weimaraner Boxer Mischling ist keiner - Hilfe!
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Also mal rein vom logischen versteh ich eure Bedenken, aber wieso sollte man denn einen Amstaff der offenbar viel Geld kostet, als einen WeimaranerBoxerMix verkaufen? Für viel weniger?
Er kostet ja nicht mehr Geld, jedenfalls nicht immer.
In Deutschland gibt es viele Vermehrer und Ups Welpen machen, die ihre Hunde für weniger abgeben.Oder es sind Menschen die einen Ups Wurf haben der im Bundesland verboten ist. Damit sie die Welpen schnell los werden sagen sie eine andere Rasse.
Oder der erste Besitzer hat den Hund geholt, dann mitbekommen das es im Bundesland Probleme mit der Rasse gibt und wollte den Hund schnell los werden.
Es gibt unzählige Möglichkeiten. Und noch mal: eine Amstaff ohne Papiere ist genauso viel Geld wert wie jeder andere Mix. Es gibt nur dumme Leute die sich mehr Geld aus der Tasche ziehen lassen.
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Gäbe es nicht die Möglichkeit, den Hund ins Tierheim zu geben und ihn mit einer großzügigeren Spende dort zu reservieren, bis man selbst alle Formalitäten erledigt hat und dann mit berechtigtem Interesse den Hund da wieder zurück nimmt?
Ich weiß ja nicht, ob sich ein TH darauf einlassen würde oder ob man da gegen Gesetze verstößt. Aber im TH haben solche Hunde oftmals gar keine Chance bei den ganzen Auflagen und somit hättest du Zeit zum Nachholen, das Tierheim würde den Hund, den es ja im schlimmsten Fall sowieso aufnehmen müsste, wieder gut vermittelt wissen und für den Hund wäre diese Zwischenstation wahrscheinlich weniger stressig, weil er ja wieder zurück kommt. -
Gäbe es nicht die Möglichkeit, den Hund ins Tierheim zu geben und ihn mit einer großzügigeren Spende dort zu reservieren, bis man selbst alle Formalitäten erledigt hat und dann mit berechtigtem Interesse den Hund da wieder zurück nimmt?
Da beim OA offensichtlich bereits bekannt ist, dass der Hund ohne die notwendigen Vorkehrungen angeschafft wurde, könnte das schwierig bis unmöglich sein. -
Also mal rein vom logischen versteh ich eure Bedenken, aber wieso sollte man denn einen Amstaff der offenbar viel Geld kostet, als einen WeimaranerBoxerMix verkaufen? Für viel weniger?
Weil man ihn auf diese Art und Weise schneller abgeben kann.
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Da sich hier ja einige auskennen, könnte man aus der Sache (vorläufig) wieder herauskommen, wenn man den Hund an Familie/Bekannte in anderen Bundesländern verkauft und den Hund erstmal bei denen unterbringt?
(Natürlich vorausgesetzt im anderen Bundesland ist die Haltung von Kampfhunden erlaubt.)Dass man dann evtl eine Anzeige kassiert ist die eine Sache, aber evtl könnte man den Hund so erstmal aus der Schusslinie bringen.
Oder was würde mit dem Hund dann passieren? Wird er dann trotzdem beschlagnahmt, obwohl er in einem anderen Bundesland ist das die Haltung von Kampfhunden erlaubt?Mir ist klar, dass der Halter den Hund trotzdem (erstmal) abgeben muss, und dass man überhaupt erstmal jemanden in einem passenden Bundesland kennen muss, der den Hund auch nimmt.
Aber wenn der Halter zb ohnehin in Grenznähe wohnt oder sogar bereit wäre für den Hund in ein anderes Bundesland umzuziehen, wäre das doch eine Lösung?
(Verzeiht mir bitte ggf meine Naivität und Unwissenheit, ich komme nicht aus D und kenne weder die Gesetzeslage noch die übliche Vorgehensweise. Aber falls der Hund nun doch sicher ein Kampfhund(-mix) ist und abgegeben werden >muss<, ist es evtl trotz möglicher Konsequenzen für den Besitzer eine Option bei der der Hund aus der Schussline kommt.)
Hast du schon Kontakt zum vorherigen Besitzer aufgenommen und versucht ihn in Australien zu erreichen? War vorher schon klar, dass er auswandern wird? Evtl ist er auch gar nicht umgezogen und hat dir das nur erzählt, damit du bei Problemen mit dem Hund nicht nach ihm suchst.
Was wird dir denn eigentlich genau unterstellt? Dass er ein reinrassiger Staff ist oder "nur" ein Staff-Mix? Mit 8 Monaten müsste man ja schon recht gut erkennen, wenn er tatsächlich ein reinrassiger Staff ist.
Wird das gleich gehandhabt, ist es egal ob reinrassiger Staff oder Staff Mix?Aber wenn es rein von der Vererbungslehre her sehr unwahrscheinlich ist, dass er Boxer x Weimaraner ist, musst du wohl tatsächlich davon ausgehen, dass es ein Staff/staffmix ist. Und unter diesen Bedinungen musst du sehen, ob du irgendwie irgendwas für den Hund tun kannst (wie gesagt umziehen, Hund erstmal im Bekanntenkreis unterbringen etc)
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Da beim OA offensichtlich bereits bekannt ist, dass der Hund ohne die notwendigen Vorkehrungen angeschafft wurde, könnte das schwierig bis unmöglich sein.
Aber hat das OA mit dem Tierheim sicher Kontakt und meldet?
Der Hund würde ja nicht vom OA eingezogen werden, weil er misshandelt wird, sondern weil man nicht die Auflagen erfüllt.
Ich kann mir schon vorstellen, dass sich da gerade aus Tierschutzsicht eine Einigung finden lassen würde. Sowas wie der Hund kommt erstmal ins TH und wird aber für 4 Wochen nicht freigegeben, wenn man innerhalb dieser Zeit alle Formalia nachholt und die Unterbringungskosten und die Auslöse für den Hund bezahlt. Da gibt es durchaus das Argument, dass man wegen der Rasse anscheinend übers Ohr gehauen wurde. Evtl muss da auch ein Ordnungsgeld zahlen oder sowas. Hauptsache der Hund darf dann wieder zurück.Nur ICH würde in so einer Situation sofort von selbst zum OA gehen, mit denen reden und auf Knien herumrutschen, dass die gnädig mit einem sind. Und auch das OA hat ja nicht zur Aufgabe möglichst gemein anderen Leuten ihre Tiere für immer zu entreißen.
Und parallel dazu würde ich mich dem TH in Kontakt treten und da die Möglichkeiten ausloten.
Alles persönlich, mit geschocktem und reumütigem Gesichtsausdruck und ohne Hund. -
Das OA nimmt den Hund ja nicht weg, um jemanden zu bestrafen, sondern um Gefahr abzuwenden. Da nützt auf Knien rutschen nix... und den Hund weiterverkaufen ist eine strafbare Handlung.
Der TH-Trick wäre ein bissel zu einfach, um Gesetze zu umgehen - ganz blöd sind die doch auch nicht.Wenn du nicht den "Züchter" ausfindig machen kannst (und die Mix-Story stimmt), sieht das übel aus.
Auch von Australien aus sollte es doch möglich sein, dir den Namen des "Züchters" zu verraten.Vermutlich hat sich der Vorbesitzer einen "Kampfhund" gekauft, dann gemerkt, dass er das gar nicht darf, dann praktischerweise den Impfpass verloren und sich einen Dummen gesucht, der den Hund nimmt.
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Ich kenn mich da leider nicht aus und kann dir nicht helfen.
Ich finde die Geschichte aber echt tragisch und zeigt mir wieder, wie bescheuert das deutsche Rechtssystem ist.
Das ist ja nicht der erste Fall wo das passiert, und ich glaube niemand hat etwas davon, wenn der Hund nur im Tierheim rumhockt und da erst aggressiv wird.Ich seh keinen Sinn dahinter den Hund wegzunehmen und keine 2. Chance zu geben, nur weil man sich (unwissentlich) strafbar gemacht hat.
Für mich wäre in so einem Fall eine bestimmte Auflage am sinnvollsten. Wesenstests, die in einem bestimmten Rhythmus immer wieder wiederholt werden müssen, Maulkorbpflicht wenn er draußen ist usw. Von mir aus auch eine Strafe, aber man sollte schon die Chance haben den Hund wieder zu bekommen. Vielleicht kann man sowas dem OA ja vorschlagen, die sollten nur sehen, dass du zu allem bereit bist um deinen Hund wieder zu bekommen.Egal was kommt, ich wünsch dir auf jeden Fall viel Kraft und von ganzem Herzen, dass alles irgendwie noch gut ausgeht.
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Das Grundproblem ist schon: dadurch das er den Hund nicht als listenhund gemeldet und vor Anschaffung alle Vorraussetzungen erfüllt hat, gilt er als unzuverlässig und das ist ein ko-Kriterium für die notwendige haltergenemigung. Heißt, selbst wenn er den Hund jetzt ins TH gibt, wird er vom OA keine Genehmigung zur Haltung dieses Hundes bekommen weil er schon gezeigt hat das er unzuverlässig ist!!!
Deshalb ist der Hund der alleinige Leidtragende!! Kannst du nicht beweisen das es kein Amstaff -(mix) ist, wird dir der Hund weggenommen.
Ob sich das OA auf Gentests o.ä. einlässt oder ob die einen eigenen Gutachter beauftragen ist halt die Frage. Fest steht nur, stellt jemand fest das dies kein Boxer-weihmeraner-mix ist, kommt der Hund ins Tierheim und du hast null Chancen, den zurück zu bekommen!
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Hi,
korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber bis jetzt ist doch überhaupt nicht erwiesen, dass es sich um einen Listenhund(-mix) handelt?! Hier wird ja gerade so geschrieben als sei das schon ein Fakt.
Offen gestanden habe ich auch noch nicht so ganz kapiert, warum ein Kontakt zwischen TÄ und OA besteht/bestand. Kann mich bitte mal jemand aufklären, der es verstanden hat?
Wer behauptet, es würde sich um einen Listenhund der Kategorie 1, genauer einen Amstaff handeln? Das OA? Ohne den Hund gesehen zu haben?
Wann (Datum) stand das OA bei dir vor der Tür?
Warum hast du nichts Schriftliches? Auch wenn das OA bei dir gewesen und unverrichteter Dinge wieder abgezogen ist, muss doch irgendein Versuch stattgefunden haben, dich zu kontaktieren? Wenn du nun nicht dagewesen wärst (was für die im Grunde ja der Fall ist), wie sollst du denn eine Möglichkeit haben, Stellung zu beziehen? Woher sollst du wissen, dass das OA irgendetwas von dir erwartet?Was ich auf jeden Fall schnellstmöglich täte:
Den genannten Anwalt kontaktieren und mich dort beraten lassen. Der kann dir mehr dazu sagen, welche Fristen das OA einhalten muss, inwieweit sie verpflichtet sind, dich schriftlich über die Vorwürfe zu benachrichtigen und wie du jetzt korrekt vorgehen solltest.
Parallel dazu würde ich den erstbesten Termin bei einem sachverständigen Gutachter nehmen und ein phänotypisches Gutachten (=Rassegutachten) erstellen lassen. Ich würde die Dringlichkeit beschreiben, um schnellstmöglich einen Termin zu bekommen.Bei uns bekommst du nen Boxermix oder nen Labbimix erst gar nicht angemeldet ohne den Hund vorzustellen. Ob das so gut und richtig ist, und ob unser OA so kompetent ist und das beurteilen kann lass ich mal dahin gestellt....
Ich würde da mal nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie das machen.Was wird dir denn eigentlich genau unterstellt? Dass er ein reinrassiger Staff ist oder "nur" ein Staff-Mix? Mit 8 Monaten müsste man ja schon recht gut erkennen, wenn er tatsächlich ein reinrassiger Staff ist.
Wird das gleich gehandhabt, ist es egal ob reinrassiger Staff oder Staff Mix?
Ein Amstaff ist ein Hund der Kategorie 1. Ob der nun ein reiner Amstaff oder ein Mix ist, spielt keine Rolle.Ob sich das OA auf Gentests o.ä. einlässt oder ob die einen eigenen Gutachter beauftragen ist halt die Frage.
Wer den Gutachter beauftragt, der zahlt auch. Das OA beauftragt also überhaupt keinen Gutachter. Es gibt eine Liste mit sachverständigen und anerkannten Gutachtern und als Halter hat man dann die Möglichkeit, zwischen diesen zu wählen und das Gutachten in Auftrag zu geben. -
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