Neu hier und Probleme mit dem OA

  • seit wann kann das OA einfach so unangemeldet vorbeischneien und nach dem Hund sehen? Eigentlich müssten die für so was doch einen Termin vereinbaren. Ich würde mir einen Anwalt suchen und den das regeln lassen. Ein Bußgeld würde ich nicht zahlen. Warum denn auch. Der Hund darf bellen, er hat niemanden angegriffen oder belästigt. Da wird ein RA sicher Widerspruch einlegen bis eventuell eine Wesenüberprüfung stattgefunden hat.

  • Ja wie gesagt wir wissen bis heute den Grund nicht. Denke die OA sehen das Bellen als Agressiv an bzw. hatten Angst o fühlten sich belästigt anders kann ich es mir nicht denken...

  • Nein, wir haben einen Zahnarzt unten der recht oft lange auf hat. Die Haustüre unten ist immer offen die haben geklopft und er machte auf. Ausgewiesen wissen wir nicht. Er sagte das Gespräch war nicht mal eine Minute haben nach der Mutter gefragt und sind wieder gegangen

  • Das OA hat doch überhaupt keine Handhabe für irgendwelche Bußgelder oder Wesenstestanordnungen, wenn euer Hund nie in eine Beißerei oder sonst was verwickelt war. Bellen ist nicht verboten :ka:

  • Ich finde das alles auch sehr merkwürdig. Kann es sein, dass ihr von irgendwem angeschwärzt wurdet?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das OA einfach so aus dem nichts heraus bei einem vorbeischaut und dann auch noch einen Wesenstest anordnet. Der Hund hat nur gebellt und den Hund beim ersten Vorfall mit der Kabbelei doch auch nicht verletzt oder? Ich erkenne da keinen Grund, einen Wesenstest zu verordnen.


    Und ja.In NRW können Leinen,-und Maulkorbpflicht sowie eine erhöhte Steuer auf HH zukommen, deren Hunde als "gefährlich" eingestuft wurden. Wie der Wesenstest genau ausschaut, weiß ich leider nicht.

  • Ja wir gehen von dem Kerl aus der uns das erste mal da angeschwärzt hat denn er läuft ijr teilweise hinterher auf abstand und beobachtet sie. Desweiteren ist er der der seinen Schäferhund komplett leinenlos durch die gegend laufen lässt. Was sollten wir tun? Bei der Kabbelei ist nichts passiert

  • Wir haben nun das zweite mal mit dem OA zutun, das erste mal hatte Sie den kleinen in den Kiga gebracht und ich wartete mit dem Hund vor dem Kiga, angeleint. Dort kam dann ein Herr der da wohnte mit seinem unangeleinten Hund aus dem Haus heraus und beide Hunde zofften sich, aber keine Beisserei oder ähnliches. Darauf hin wurden wir angehört und mussten dennoch ein Bußgeld zahlen.

    Habt Ihr nicht damals schon Widerspruch eingelegt?
    Einen Anwalt zu Rate gezogen?


    Wenn Euer Hund angeleint war und ein Hund ohne Leine pöbelt, dann wäret Ihr doch auf der sicheren Seite.


    Wenn Ihr damals das Bußgeld gezahlt habt, dann habt Ihr Eure Schuld eingestanden und habt quasi einen "Schufa-Eintrag" beim OA.


    Oder sehe ich das falsch?

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