Neu hier und Probleme mit dem OA
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Hallo sie begründen damit dass er es ihnen agressiv vorkommt. Ein Spezialist war nicht mit dabei.
Wie ist das, wenn der Hund in eine andere Stadt verzieht vor der Prüfung o nach der Prüfung gibt es da eine Liste? Wo die anderen Städte nachschauen?
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Also gehen wir mal davon aus dass der Hund unbekannt verzieht, man ihn dann später neu anmeldet in einer anderen Stadt, sehen die das in Computer?
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Hallo sie begründen damit dass er es ihnen agressiv vorkommt. Ein Spezialist war nicht mit dabei.
Den braucht es dafür nicht. Es reicht, wenn das OA diese Einschätzung ausspricht - und die sitzen da im Zweifel am längeren Hebel. Für die Begutachtung nimmst du dir ja dann einen Sachverständigen.Ich hatte den Fall hier mit einem dienstlich vorgeführten Kangal. Der Dobermann hat (den Amtsvet) gebissen, der Kangal hat entsprechend der ganzen Aufregung gebellt, mehr aber auch nicht, wurde daraufhin aber als "gefährlich" eingestuft und es wurde ein Wesenstest angeordnet. Der Verein hat sich damals rechtlich abgesichert und den Vorgang vom Anwalt prüfen lassen.
Weißt du, wenn du deinen Hund verschwinden lassen willst, hat das einen faden Beigeschmack. Es wirkt für mich dann schon so als hättest du etwas zu vertuschen - in dem Fall eben einen Hund mit einem Aggressionsproblem. Vielleicht täuscht das ja auch... Ich sage nur, wie es auf mich wirkt.
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Hat euer Hund bereits Auflagen von einem anderen OA aus einer anderen Stadt? Das würde dann einiges erklären... Ansonsten wenn euer Hund nicht aggressiv ist und nur bellt, könnt ihr den Wesenstest auch einfach machen und bestehen Ist zwar blöd, wenn eigentlich ungerechtfertigt aber dann habt ihrs amtlich; dass euer Hund ungefährlich ist und in Zukunft kann euch dann keiner mehr dumm kommen... vorausgesetzt der Hund besteht.
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Wie ist das, wenn der Hund in eine andere Stadt verzieht vor der Prüfung o nach der Prüfung gibt es da eine Liste? Wo die anderen Städte nachschauen?
Also gehen wir mal davon aus dass der Hund unbekannt verzieht, man ihn dann später neu anmeldet in einer anderen Stadt, sehen die das in Computer?
Willst du den Hund jetzt verschwinden lassen um dich allen Ärger zu entziehen ?
Stehe zu dem Hund. Bei Ungerechtigkeit schalte einen Anwalt ein, ansonsten erfülle die Auflagen und führe deinen Hund vor. Da er ja nach deinen Aussagen lieb ist, hast du doch nichts zu befürchten, oder ? -
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Nein, ich möchte nichts vertuschen und veschwinden lassen auch nicht. Der Hund lebt derzeit bei meine ehemaligen Lebensgefährtin und ich wohne in einer anderen Stadt. Ich würde den Hund nehmen. Klar, die Wesensprüfung, wenn die gemacht werden muss, muss es sein, wenn ich aber iwie drumherum kommen würde, würde ich es tun :)
In einer anderen Stadt haben wir keinerlei Auflagen erhalten. Es geht nur um die Stadt wo meine ex wohnt. Auch sind die Steuern in meiner Stadt um 380 EUR im Jahr günstiger als in Ihrer, falls unser Hund druchfällt.
Ich wollte nur damit erfragen, ob der Hund iwo mit dem "Verhalten" gelistet ist. Bzw. wenn ich den in Stadt A abmelde und Stadt B anmelde, vor der Prüfung ob dies iwo im PC steht, mehr nicht :)
Ich habe einfach nur bedenken, dass dort "Beamten Willkür" durchgesetzt wird, bzw. der Prüfer auch mal einen schlechten Tag hat.
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Ich habe einfach nur bedenken, dass dort "Beamten Willkür" durchgesetzt wird, bzw. der Prüfer auch mal einen schlechten Tag hat.
Du kannst beim Ordnungsamt eine Liste mit zugelassenen Gutachtern anfordern. Das sind alles öffentlich bestellte, sachverständige, beeidigte Gutachter und du suchst dir dann den Gutachter raus. Du kannst Vorgespräche führen und dich dann von deinem Bauchgefühl leiten lassen.Ich halte es für wahrscheinlicher, dass der Hund einen schlechten Tag hat als dass der Gutachter einen schlechten Tag hat und sich das negativ auf das Endresultat auswirkt.
Ich arbeite in einer beratenden Funktion. Natürlich kann ich mal nen schlechten Tag haben, das darf sich aber nicht auf meine Beratungsleistung auswirken - und tut es auch nicht, weil es schlicht unprofessionell wäre. -
Naja sie wird zum Veterinäramt geladen... glaube nicht dass wir einen aussuchen können.
Ok, ich hoffe es, sie ist total lieb da habe ich nicht das bedenken, aber wenn wir bestehen, wie soll das weiterlaufen? Irgendjemand muss uns ja auf den Kieker haben.
Und die Geschichten zu solch Tests die ich gelesen habe, sind fast genauso schlimm wie, wenn man einen schnupfen in Google sucht. Da stirbt man ja auch gleich 10 Tode.
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Naja sie wird zum Veterinäramt geladen... glaube nicht dass wir einen aussuchen können.
Nochmal:
Ein anerkannter Wesenstest wird ausschließlich von einem sachverständigen, staatlich bestellten Gutachter durchgeführt. Den Gutachter könnt ihr euch aussuchen. Ihr wählt, ihr bestellt, ihr zahlt! Es muss sich jedoch um einen öffentlich bestellten Gutachter handeln.
Von einem - entschuldige den Ausdruck - Sesselpupser vom Vetamt würde ich das Wesen des Hundes nicht überprüfen lassen. Ich habe da eine einmalige und nicht besonders positive Erfahrung gemacht. Der Amtsvet, der sich einen Überblick verschaffen wollte, ob die beiden gefragten Hunde zum Wesenstest müssen (beides keine Listenhunde in Bayern, es handelte sich um eine Kangalhündin und einen Dobermannrüden), hatte Angst vor Hunden und hat sich zudem fahrlässig verhalten. Das Endresultat war, dass er vom Dobermann gebissen wurde... Der Hund war zweifelsfrei nicht wesensfest, aber diesen Biss an diesem Tag hätte es nicht gebraucht.Wenn ihr nicht besteht, habt ihr Auflagen zu erfüllen, zum Beispiel Leinen- oder Maulkorbzwang oder auch beides. Das hängt von der Einschätzung ab, zu der der Gutachter kommt.
Wenn du Sorge hast, dass dein Hund den Wesenstest nicht besteht, dann suche dir einen guten Hundetrainer und arbeite bis zum Wesenstest am Verhalten (Leinenpöblerei) des Hundes - unabhängig davon, wie alles andere weitergeht, schadet das ohnehin nicht.
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Nun dann verstehe ich nicht, warum in dem Brief expliziet drin steht dass wir dort hin müssen:
"
1. Ihr Hund ist einem Verhaltenstest durch das Veterinäramt Mettmann zu unterziehen. Dieser Verhaltenstest, dient der Feststellung der möglicherweise bestehende Gefährlichkeit des Hundes (Einladung erfolgt durch die Veterinärbehörde in einem separatem Schreiben).2. Gemäß der Tarifstelle 18a.1.11 der AVerwGebO NRW wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 90,00 Euro festgesetzt.
3. Ich ordne für Ziffern 1 die sofortige Vollziehung an. Das bedeutet, dass die Anordnung sofort von Ihnen zu befolgen ist.
4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung von Ziffer 1 drohe ich Ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 Euro an. Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht Düsseldorf anstelle des Zwangsgeldes die Ersatzzwangshaft anordnen. "
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