Neu hier und Probleme mit dem OA

  • Das was die da vorhaben, ist quasi eine "Vorstufe" zum Wesenstest. Diese kommt dich billiger, aber es handelt sich eben nicht um eine sachkundige Begutachtung. Wenn dein Hund den Amtsvet auch nur anbellt, wird dir ziemlich sicher der Wesenstest aufgedrückt bzw. werden dir irgendwelche Auflagen aufgedrückt und du kannst dann mühsam im Nachhinein versuchen, die Gefährlichkeit im Nachhinein durch ein Gutachten zu widerlegen.


    Nennt mich einen Schwarzmaler, aber meiner Meinung nach hast du wenig Chancen ohne Auflagen (Auflage kann auch ein Wesenstest bei einem Gutachter sein) aus dem "Verhaltenstest" zu gehen, denn dein Hund hat den Stempel dort schon weg. Dein Hund wurde bereits gemeldet, beim Hausbesuch hat er den Amtsvet oder die Amtsvets angebellt, ... Für einen Stempel ist das ausreichend.


    Es hat schon seinen guten Grund, dass ein Amtsvet kein Sachverständigengutachten schreiben darf... Die haben davon schlichtweg keine Ahnung.


    Es gibt natürlich nette, kompetente Amtsveterinäre. Ich möchte das auf keinen Fall in Zweifel ziehen. Aber ein Amtstierarzt ist kein Spezialist für hundetypisches oder -untypisches Verhalten.

  • Na super :D darum dachte ich, dass ich den Hund in meiner Stadt neu anmelde mit der Hoffnung dass die in der Stadt davon kein Wind bekommen, aber denke das wird wohl nichts...

  • Da ich nicht bearbeiten kann, sorry für den doppelpost...


    Ein Amtsvet war bisher nicht bei ihr zuhause, nur OA... Ein Amtsvet hat der Hund noch nicht gesehen gehabt. Auch denke ich das dass OA im zweierlei Maß entscheidet.


    Ältere Leute, mit Hund dürfen machen was sie wollen bei uns, ohne Leine auf dem Spielplatz, lassen sie einfach gehen, aber recht junge Leute wie wir, bekommen volle Breitseite...


    Was macht der Amtsvet? Das gleiche in der Art wie in der Wesensprüfung?

  • also bei uns ist das so, dass du einen hund nur abmelden kannst, wenn du ihn entweder ummeldest (weil du umziehst) oder ihn abmeldest, weil er gestorben ist... in dem falle verlangen sie hier eine tierärztliche bescheinigung. ich weiß nicht, ob es überall so ist.


    so ganz blöde sind die ja auch nicht und wenn das verfahren im gange ist, dann wirst du den hund nicht einfach so dort abmelden können, ohne angabe wie es weiter geht. und wenn du den hund ummeldest, werden sie die "akte" dann an den neuen wohnort senden...

  • Das Veterinäramt ist in der Regel im Ordnungsamt angesiedelt. Ich bin mir sicher, dass der Amtsveterinär bei dem Hausbesuch dabei war, nur steht es ihm halt nicht in großen Lettern auf die Stirn geschrieben. ;) Zudem war ja außer dem Buben doch keiner daheim. Wie also willst du dir sicher sein, dass kein Amtsveterinär dabei war?


    Nochmal:
    Der Verhaltenstest zu dem ihr einbestellt werdet, hat mit einem Wesenstest durch einen Gutachter nichts zu tun. Der Wesenstest wird auch weder vom OA noch vom Amtsvet durchgeführt. Der Begriff "Wesenstest" ist nicht geschützt. Im Grunde kann jeder Hempel einen "Wesenstest" anbieten, aber der Wesenstest von jedem Hempel hilft dir leider nicht weiter.
    Die Kosten für einen Wesenstest durch einen sachverständigen Gutachter müsst ihr selbst tragen. Der Amtsvet wird keinen Gutachter bestellen, denn wer bestellt, der zahlt. Ihr müsst im Zweifel die Gefährlichkeit eures Hundes widerlegen, wenn euer Hund als gefährlich eingestuft wird.


    Es ist durchaus nicht unüblich, dass das OA / der Amtsvet einen Hund zur Wesensprüfung ins Amt einbestellt wird. Die Methoden sind allerdings sehr unterschiedlich. Es gibt keinen einheitlichen Test und ich würde meinem Hund das nicht antun.
    Ich würde einen solchen Test nur von jemandem durchführen lassen, der davon Ahnung hat & nach meinen Erfahrungen ist das Veterinäramt da nicht die beste Adresse dafür.


    Ich denke, du hast jetzt viele Tipps bekommen. Es liegt an euch, wie ihr jetzt vorgehen wollt.


    Im Grunde sehe ich für euch drei Optionen:
    1) Den Hund beim OA vorstellen und abwarten, was dieser "Verhaltenstest" bringt.
    2) Einen Anwalt nehmen und das Vorgehen überprüfen lassen.
    3) Mit dem OA Kontakt aufnehmen, die Begutachtung durch das Veterinäramt ablehnen und um die Liste mit den Sachverständigen bitten, einen Gutachter aussuchen, Termin ausmachen, Wesenstest durchführen.



    Ich weiß in München von einem Fall, in dem ein Malteser postalisch als gefährlich eingestuft wurde. In diesem Fall konnte die Gefährlichkeit tatsächlich durch eine Vorstellung des Hundes im KVR (Kreisverwaltungsreferat, dort ist das OA bei uns in M angesiedelt) vom Tisch gewischt werden.
    Vermutlich ist der nette weiße Wuschel noch heute der Lacher des Amts. ;)

  • Ich kann das nicht ablehnen, steht ja im Punkt 4. Dass wenn sie dem nicht nachkommt sie mit Zwangsgeld gezwungen wird.


    Nun er sagte es waren die vom OA die immer hier rum fahren und auch Knöllchen verteilen. Unser Ort ist nicht groß und man kennt die...


    Naja, heißt jetzt erstmal abwarten...

  • Ich kann das nicht ablehnen, steht ja im Punkt 4. Dass wenn sie dem nicht nachkommt sie mit Zwangsgeld gezwungen wird.


    Ich ziehe in Zweifel, dass sie ein Zwangsgeld verhängen, wenn du eine Überprüfung durch einen Sachverständigen angehen möchtest.

  • Vielen Dank schonmal, dürfen wir auch eigentlich Akteneinsicht verlangen? Denn wir wollen wissen weshalb die an dem einem besagten Abend da waren?


    Werden die Woche jetzt schritt für schritt versuchen zu klären. Werden Einspruch einlegen gegen den Bußgeldbescheid. Und schauen was nun passiert

  • Ich kann zum rechtlichen Kram nicht viel beitragen. Aber keine Panik vorm Amtsvet - ihr dürftet den gleichen haben wie wir und das ist ein netter Kerl. Hat selber Listenhunde und im Bekanntenkreis wurden nur gute Erfahrungen mit ihm gemacht. =)
    (Ich würde dennoch den Tipp befolgen und einen Sachverständigen aussuchen. Nur Panik braucht es nicht vor ihm)

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