Neu hier und Probleme mit dem OA

  • Nochmal:
    Der Verhaltenstest zu dem ihr einbestellt werdet, hat mit einem Wesenstest durch einen Gutachter nichts zu tun. Der Wesenstest wird auch weder vom OA noch vom Amtsvet durchgeführt.

    Man darf nicht vergessen, dass die Hundegesetze Landesrecht sind. Was bei dir in Bayern stimmt, muss woanders nicht so ablaufen! Und im Landeshundegesetz NRW heißt es
    "Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt." Nix mit selbstausgesuchtem Gutachter.


    Ich würde:
    1. Akteneinsicht beantragen (das geht auch ohne Anwalt)
    2. Widerspruch einlegen gegen die Anordnung zum Wesenstest zu erscheinen mit der Begründung, dass der Hund keinen der Punkte erfüllt, die laut Landeshundegesetz NRW eine Gefährlichkeit belegen.


    Den soweit ich das verstanden habe trifft keiner der folgenden Punkte auf den Hund zu:
    1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
    2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
    3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
    4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
    5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
    6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

  • Gegen den Bußgeldbescheid und gegen die Anordnung (wobei dort keine Anmerkung drin steht, dass ich dagegen Einspruch erheben kann) wurde Widerspruch eingelegt.


    Briefe gehen morgen per Einschreiben raus, ich lasse es euch dann wissen, wenn was neues passiert... Denke aber, dass es eh abgelehnt wird.

  • Briefe an Behörden gibt der Betroffene am Sichersten selbst am Empfang/beim Pförtner ab und lässt sich den Erhalt jeder einzelnen Seite auf vorher gemachten Kopien abstempeln (mit Unterschrift). Nur so kannst kannst du im Falle eines Gerichtsverfahrens später sicher beweisen, dass du diese Schriftstücke auch eingereicht hast. Einschreiben nützt da nichts, selbst Einschreiben mit Rückschein ist kein Beweis, da anscheinend sehr viele Menschen sehr viel Langeweile und Geld haben und deutschen Behörden immer leere Briefe schicken (Ironie aus). Fax mit Sendebericht geht eigentlich auch, aber dann musst du wirklich jede Seite einzeln schicken...

  • Ok, dann gebe ich das morgen ab und lass das Quittieren... Wenn sie es nicht annehmen wollen und auf einen Briefkasten verweisen, werde ich das wie sie machen und über der Post mit Postzustellungsurkunde und Gelben Umschlag machen!

  • Ich würde auch einfach erstmal parallel zu dem Rechtsweg mir einen Gutachter suchen (der für Euer Bundesland zugelassen ist) und den fragen, wie er den Hund einschätzen würde, was man üben müßte für einen Test (ich glaube nichts - wenn der Hund nur bellt, darf er das, es soll ja nur festgestellt werden, ob er sich gefährlich verhält, also nach vorne geht, hochspringt, und letztlich auch, ob der Halter ihn in allen Situationen unter Kontrolle hat. Ist der Hund also einer, der bei Hunden nach vorn geht, aber immer mit Leine und Mauli spazierengeführt und von anderen Hunden ferngehalten wird, sodaß der Halter als umsichtig eingestuft wird, dürfte dem Hund bzw. Halter auch nix passieren). Es wird das Wesen getestet, nicht das Benehmen - und Rumpöbeln ist vielleicht schlechtes benehmen, spricht aber noch lang nicht für nen gefährlichen Hund. Und in der Regel haben Gutachter schon ne Menge Ahnung von hunden und erkennen den unterschied!


    Und wenn möglich, sobald wie es geht, einen Testtermin ausmachen - selbst wenn Ihr den Test dann für dieses Verfahren abwenden könntet - sobald wieder irgendwem ne Laus über die Leber läuft, und der Euch dumm kommt, könnt Ihr den Wisch zücken.


    Abgesehen davon würde ich:
    1. die Kita/Kindergarten anzeigen wegen Verstoßes gegen die Datenschutzrichtlinien
    2. das Kind mal briefen, daß er keinem Fremden die Haustüre zu öffnen hat, und wenn er sich als Nikolaus, Tante Anna oder Gott selbst vorstellt! In dem Alter sollte er das eigentlich schon kennen..... Er soll auch nicht sagen "ich darf nicht aufmachen, ich bin alleine", das ist ja im Fall des Falles ein gefundenes Fressen für Einbrecher & Co., sondern einfach sich totstellen, wenn er allein ist und jemand klingelt.

  • Das was du beschreibst ist eine amtliche Vorführung und hat mit einem Wesentest gar nichts zu tun. Nein du kannst dir dafür keinen Sachverständigen deiner Wahl aussuchen. Du musst zum Amtsvet.
    Das ist wie bei Hunden der Liste 1 die werden vom Amtsvet. geprüft und nicht von Sachverständigen.


    Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)


    Es handelt sich hierbei um Hunde der folgenden Rassen:
    [*]Pitbull Terrier,
    [*]American Staffordshire Terrier,
    [*]Staffordshire Bullterrier,
    [*]Bullterrier,
    [*]deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden,


    [*]


    [*]Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde (z.B. bei auf Aggression gezüchteten Hunden, Hunden, die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben, Hunden, die unkontrolliert andere Tiere hetzen).
    [*]
    [*]Dein Fall wäre der letzte Hunde deren ... amtlicher Tierarzt
    [*]
    [*]Nur die Hunde § 10 LHundG NRW können von sog. Sachverständigen
    [*]Zitat:
    [*]alle übrigen Bereiche außerhalb des befriedeten Besitztums. Dafür eine Befreiung vom Leinenzwang nach erfolgreicher Verhaltensprüfung bei der für den Tierschutz zuständigen Behörde oder bei durchgeführter Verhaltensprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle möglich.
    [*]
    [*]geprüft werden.
    [*]
    [*]Dein Hund gilt zur Zeit als Hund aus §3 und da ist der Ansprechpartner der Amtsvet. oder eben Behördendeutsch amtlicher TA dein Ansprechpartner.
    [*]
    [*]Aber warum habt ihr überhaupt Ärger wenn der andere abgeleint war und eurer angeleint und da ja auch nichts weiter passiert ist??
    [*]
    [*]Um dir Mut zu machen! Wenn nichts passiert ist also keine ernsten Verletzungen würde ich den Fall so darlegen wie er war und meinen Hund vorführen. Wenn sie wie du sagst lieb ist dürfte es nicht schwer werden dies zu beweisen.
    [*]Der Hund meiner Nachbarin (Krefeld also um die Ecke) hat sich mit einem Hund gebissen, beide ohne Leine, beide unkastrierte Rüden, Besitzer ging dazwischen und wurde vermutlich von dem Hund meiner Nachbarin getackert. Vorführung beim Amtsvet. war natürlich ganz lieb so wie sonst halt immer.
    [*]Da wurde er wieder befreit und schon war alles gegessen. Deiner hat ja keinen Menschen verletzt.

  • Hallo,


    Es hat sich alles zum guten gewendet!!! Werde aber jetzt aktiver, da ab März Daisy zu mir kommt, bis dahin heißt es noch eine Menge vorbereiten, auch im Fall fürs Barfen, muss ich mich einlesen...

  • Also,


    Es war so, wir haben dann Widerspruch eingelegt. Ist ja was her schon, als ich hier geschrieben habe, darauf kam nichts und ich meine Donnerstag war es so, dass die Amtsveterinärin, mit Ordnungsamt und Polizei unangemeldet vor der Tür Stand.


    Sie untersuchte den Hund grob, Augen usw. Beine usw. Und das Ordnungsamt sprach mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin.


    Das OA sagte, dass nach dem Kita, als sie unangemeldet vorbei kamen, aber keiner da war, es darum ging, dass Daisy ihn als er sie streicheln wollte gebissen hätte.


    Doof nur das a) er kein Artest hatte und b) unser Sohn nachweislich nicht mehr in diesem Kindergarten ging. Das machte der Amtsvet. dann stutzig und entschied erstmal einfach so zu gucken bevor das OA einen Wesenstest einleiten würde.


    Sie gingen dann ein kurzes Stück mit Ihr mit, ca. 300m bis zum Park, ein anderer Hund kam vorbei und sie hat einfach die Klappe gehalten :D Wunderte uns :D Naja dann zurück und Sie stufte sie als "Kindlich lieb" ein... was sie ja auch ist...


    Der Kerl der das behauptet haben wir nun ein paar mal schon wieder ohne leine gesehen und haben das OA Informiert. Mal sehen was da passiert, das OA sagte aber auch, dass jedwede Anzeigen von dem Kerl aus, im Bezug auf uns nun ignoriert werden.


    Aber ist ja eh egal, sie zieht ja jetzt bald zu mir!

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