Angst vor agressiven Hund! Was tun?

  • Und wenn sie den Hund ohne Leine laufen lassen wollen, muß der Hund die Begleithundprüfung machen?

    Wäre mir vollkommen neu - zum Hundeführerschein in Niedersachsen gehört auch ein praktischer Teil mit Hund, in welchem grundliegende Dinge geprüft werden.
    Eine Begleithundprüfung ist hier nicht Pflicht, um den Hund ohne Leine laufen lassen zu können.
    Den Hundeführerschein betrifft eben auch nur Hundehalter, die sich ab Juli 2011 erstmalig einen Hund angeschafft haben.


    Ich meine, in dem Fall muss das Ordnungsamt sowieso tätig werden und die Halterin bezüglich ihres Hundes/ihrer Hunde kontaktieren, unabhängig vom Hundeführerschein - sie sind eine Gefahr und die Halterin sichert sie nicht entsprechend.

  • @Themis
    ich hab grad im AT-Forum nachgesehen; der User kommt aus Hannover und schreibt, er muß mit dem Hund die BH-Prüfung machen, damit der Hund ohne Leine laufen darf.

  • Ich habe weder einen Führerschein noch muss ich meinen Hund anleinen und ich komme aus Niedersachsen.
    Das Gesetz hilft der TE auch nicht weiter.

  • Ich habe weder einen Führerschein noch muss ich meinen Hund anleinen und ich komme aus Niedersachsen.
    Das Gesetz hilft der TE auch nicht weiter.

    Wieso hilft ihr das nicht weiter? Wenn es so eine Verordnung in Niedersachsen gibt, könnte sie die HH leichter an den Kragen kriegen.


    Und wieso gelten diese Verordnungen für den einen und den anderen nicht? Oder müssen die BH nur die Neuhundehalter bei euch machen?

  • Die Rückwirkung ist beschränkt. Der Sachkundenachweis wird bei mehr oder weniger "neuen" und "unerfahrenen" Hundehaltern gefordert. Ich meine, wer ab 2011 einen Hund hält.


    Im Hundegesetz befinden sich nur Leinenpflicht- Regelungen für "gefährliche Hunde" und bezüglich fehlender Sachkunde, Haftpflicht usw. Die Gefährlichkeitserklärung erfolgt durch die Fachbehörde, in Niedersachsen also durch das Veterinäramt. Die Fachbehörde ist aber verpflichtet, den Hinweis zu prüfen. Also reicht eine simple Meldung.
    In Niedersachsen gilt für normale Hunde ansonsten nur während der Schutzzeiten, an bestimmten Orten usw. Leinenzwang. Dementsprechend gibts auch Bußvorschriften, für die meist die Gemeinden zuständig sind. Also muss die TE selbst wissen, ob eine spezielle Vorschrift anwendbar ist.

  • An die TE: Es kann gut sein, daß du nicht die Erste bist, die wegen dieser Halterin beim OA vorstellig wird oder daß nach dir noch andere Anzeigen eingehen. Spätestens wenn mehrere Anzeigen eingehen, wachen auch träge Ämter auf und gehen der Sache nach.


    *************************


    Zu den Regelungen in Niedersachsen bezüglich Leinenzwang usw: Neuhundehalter müssen in Niedersachsen eine theorethische und praktische Prüfung machen, um einen Hund überhaupt halten zu dürfen, genannt Hundeführerschein. Hat mit Leinenbefreiung aber erstmal nichts zu tun.


    Davon unabhängig hat Hannover eine städtische Regelung bezüglich Freilauf: grundsätzlich gilt auf allen städtischen Grünflächen Leinenzwang. Ausgenommen sind einige ausgewiesene Freilaufflächen. dort dürfen alle Hunde frei laufen.


    Durch den Nachweis einer bestandenen Gehorsamsprüfung, zB BH oder einige andere, die von anerkannten Hundeschulen angeboten werden, darf man aber seinen Hund auch auf anderen städtischen Grünflächen laufen lassen, zB im gesamten Georgengarten und nicht nur auf der einzigen offiziellen Freilauffläche in diesem Park.


    Landesrecht und Stadtrecht laufen unabhängig voneinander, was oft zu Verwirrung führt, zb bei der Frage, ob die Brut- und Setzzeit auch auf innerstädtischen Parkwiesen gilt. (Tut sie nicht; wohl aber im innerstädtischen Wald, der Eilenriede, denn dort gilt Landesrecht). Verwirrend ist auch, daß sowohl die landesrechtliche Hundeerlaubnisprüfung als auch die eine oder andere Gehorsamsprüfung von Hundeschulen unter der Bezeichnung 'Hundeführerschein' laufen, so daß bei Fragen und Diskussionen keiner mehr wirklich weiß, wovon gerade die Rede ist.


    Dagmar & Cara

  • Durch den Nachweis einer bestandenen Gehorsamsprüfung, zB BH oder einige andere, die von anerkannten Hundeschulen angeboten werden, darf man aber seinen Hund auch auf anderen Grünflächen laufen lassen, zB im gesamten Georgengarten und nicht nur auf der einzigen offiziellen Freilauffläche in diesem Park.

    Das wird es also sein, was der Mann machen muß. Immer diese unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. :roll:

  • Ja also so langsam blicke ich auch nicht mehr so wirklich durch. Also ich werde am Montag zum OA gehen und die Sache schildern..Alles andere liegt ja dann in deren Hand.

  • Zumal die einzelnen Regelungen bezüglich der Leinenpflicht für die Te ja auch nichts bringen. Ich denke, sie will diesen Hund dauerhaft und überall an der Leine sehen :ka: .

  • Das wird es also sein, was der Mann machen muß. Immer diese unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. :roll:

    Nein, das ist nicht vom Bundesland abhängig, sondern eine rein städtische Regelung, die gilt nur innerhalb der Stadtgrenzen von Hannover und in Langenhagen schon nicht mehr. (Für Nicht-Hannoveraner: man kann Jahrzehnte hier leben ohne zu merken, daß Langenhagen kein Stadtteil von Hannover ist)
    Und machen muß er er die Prüfung auch nicht, die ist rein freiwillig. Die ausgewiesenen Freilaufflächen kann er auch ohne Prüfung nutzen.


    Und ja, ich finde deutsches Hunderecht auch extrem .. äh ... vielfältig. :???:


    Dagmar & Cara

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