Angst vor agressiven Hund! Was tun?

  • Das habe ich oben bereits geschrieben!
    Erster Teil des HundeG Ordnungsamt, Gemeinde usw und zweiter Teil Veterinäramt. Für dich ist also das Veterinäramt die Fachbehörde, an die du dich wenden solltest.
    Denn der Hund hat dich nicht verletzt und die Halterin auch sonst gegen keine Vorschriften verstoßen.
    Ich kann dir also gerne nochmal empfehlen. Wende dich an das Veterinäramt. Die haben die Gefährlichkeit von Hunden von Amts wegen zu prüfen und jedem Hinweis nachzugehen.

  • Du bist die ganze Sache falsch angegangen; man muß beim OA "schriftlich Anzeige erstatten".Nur mit Telefonaten und freundlichen Anfragen, wirst du da nichts erreichen.


    Sobald eine schriftliche ANZEIGE vorliegt, müssen die tätig werden.
    Ansonsten kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.


    Erzähl mir was von Ämtern. :omg:

    Dienstaufsichtsbeschwerde? Schriftliche Anzeige? Du verwechselst da wohl Zuständigkeiten und Verfahrensvorgänge.
    Die Behörde wird bereits tätig, indem sie die betreffende Hundehalterin anhört. Würden sie das nicht machen, wäre jede weitere Handlung zulasten der Hundehalterin formell rechtswidrig!


    Macht den armen Leuten das Leben doch nicht noch schwerer. Wegen solcher Leute wie euch, die sich zig mal beschweren und tausend Mal am Tag anrufen wegen Dinge, auf die sie kein Recht haben, wird der Behördenapparat doch erst lahm.

  • @'rico27
    Du redest am Thema vorbei. Ich würde mich auf jeden Fall nicht abspeisen lassen und ich habe meine Erfahrung mit Ämtern.


    Wieso glaubst du eigentlich, daß nicht das OA sondern das Vet.Amt dafür zuständig sein sollte?
    Aus meiner Erfahrung wird bei einer Überprüfung des Hundes ein Amtstierarzt mitgenommen.
    Wenn mehrere Anzeigen eingehen, wird dieser Hund in seinem häuslichen Umfeld und bei einem Spaziergang getestet.
    Und diese Maßnahme hat nichts mit einem Wesenstest zu tun.


    Du solltest nicht über Dinge schreiben, wenn du keine Ahnung davon hast!

  • Das "Amt", besser Ordnungsamt, ordnet die Überprüfung durch den Amtsveterinär überhaupt erst an.


    Erst mit dieser Anordnung kann er, der Amts-Vet., die "Gefährlichkeit" eines Hundes, die Einwirkung des Besitzers auf seinen Hund, den Grundgehorsam des Hundes, während eines Spazierganges überprüfen.


    So läuft es jedenfalls hier bei uns ab.

  • Bei euch existiert ein komplett anderes Gesetz. Ihr habt sogar eine Leinenpflicht und handelt ordnungsewidrig, wenn eure Hunde außerhalb eing. Besitztums ohne Halsband und ohne Namensangaben laufen.


    Ich habe überlesen, dass das Ordnungsamt eine Stellungnahme anfordert. Es handelt in diesem Fall ja auch schon. Die Sache wird, sollte das Ordnungsamt es für nötig halten, sowieso an das Veterinäramt geleitet. Die TE muss sich also nicht mehr kümmern.

  • Bei euch existiert ein komplett anderes Gesetz. Ihr habt sogar eine Leinenpflicht und handelt ordnungsewidrig, wenn eure Hunde außerhalb eing. Besitztums ohne Halsband und ohne Namensangaben laufen.

    Eine allgemeine Leinenpflicht in Berlin? Das wäre mir neu. Haben wir nicht, nur bestimmte Örtlichkeiten, an denen Hunde an der Leine geführt werden müssen.


    Die Kennzeichnungspflicht ist richtig. Der Hund muß Steuermarke und Namensschild mit Namen und Adresse seines Halters am Halsband tragen.

  • Zumindest kann ich mir nicht viel Orte vorstellen, an denen ihr eure Hunde von der Leine lassen dürft. Ich bin, aus dem hintersten Eck in Niedersachsen, eher überrascht, sobald ich meinen Hund mal anleinen muss. xD

  • Dann werde ich dir sagen, wo und wann Hunde in Berlin angeleint sein müssen.


    In geschützten Grünanlagen (Parks), auf Wirtschaftswegen zwischen Wohnhäusern, im gesamten Berliner Forst (ausgenommen darin ausgewiesene Hundeauslaufgebiete), bei Volksfesten, Straßenfesten und bei Menschenansammlungen (Demonstrationen).


    Ansonsten kann man mit seinem Hund durch ganz Berlin unangeleint laufen.

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