Angst vor agressiven Hund! Was tun?
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Was soll das "Amt" deiner Meinung nach machen?
Die Frage hat dir Quebec schon beantwortet!
In solchen Fällen wie diesen, ist immer das OA zuständig, weil, Hund ohne Leine laufen lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit.Das Vet. Amt macht in so einem Fall überhaupt nichts, Polizei ist dafür auch nicht zuständig.
Aber du kennst dich ja gut aus und weißt sicher wie es geht.
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Dann zeig mir die Vorschrift, die eine solche Handlung als ordnungswidrig bestimmt. Ich finde sie nicht, harry97.
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Zitat
Bußgeldkatalog Ordnungswidrigkeiten bei der Hundehaltung
Die Höhe der Bußgelder für die einzelnen Vergehen legen die Kommunen fest. Sie berufen sich dabei auf die jeweils maßgebliche Hundeverordnung des Bundeslandes.
OrdnungswidrigkeitBußgeldLeinenpflicht missachtet Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld Kot des Hundes nicht entfernt Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld Listenhund trägt im öffentlichen Bereich keinen Maulkorb Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld Im öffentlichen Bereich den Hund ohne Halsband laufen lassen Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld Allgemeine Aufsichtspflicht nicht eingehalten Im Schadensfall haftet der Besitzer; fällt sein Hund jemanden an, kann es zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung oder Totschlag kommen Meintest Du das?
https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/hund/oder hier z. B.
Zitat§ 12 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 2 einem Hund das vorgeschriebene Halsband nicht anlegt,
2. entgegen § 1 Abs. 3 einen Hund unbeaufsichtigt lässt oder nicht die erforderliche
Gewähr zur gefahrlosen Führung des Hundes bietet,
3. entgegen § 1 Abs. 4 nicht geeigneten Personen Hunde überlässt,
4. entgegen § 1 Abs. 5 einen Hund nicht mit einem Chip gemäß ISO-Norm
fälschungssicher kennzeichnet oder das Auslesen der Chipnummer nicht duldet
und unterstützt,
5. entgegen § 1 Abs. 6 für einen Hund keine Haftpflichtversicherung abschließt,
6. entgegen § 2 einen Hund an einen der genannten Orte mitnimmt,
7. entgegen § 3 Abs. 1 oder 2 einen Hund nicht an der vorgeschriebenen Leine
führt,
8. entgegen § 5 Abs. 1 die Haltung eines Hundes nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 nicht
unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigt,
9. entgegen § 5 Abs. 2 die genannten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig beibringt,
10. entgegen § 5 Abs. 5 die amtliche Plakette nicht am Halsband seines Hundes
befestigt oder die Bescheinigung über die Anzeige nicht mitführt,
11. entgegen § 5 Abs. 6 seiner Mitteilungs- oder Nachweispflicht nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommt,
12. entgegen § 6 Abs. 1 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die nicht die
genannten Voraussetzungen erfüllt,
13. entgegen § 6 Abs. 2 einen gefährlichen Hund nicht an der vorgeschriebenen
Leine führt,
14. entgegen § 6 Abs. 3 einem gefährlichen Hund den vorgeschriebenen Maulkorb
nicht anlegt,
15. entgegen § 6 Abs. 4 das Grundstück nicht ausbruchsicher einfriedet,
16. entgegen § 9 Abs. 2 Hunde züchtet, ausbildet oder abrichtet,
17. entgegen § 10 Auflagen oder Anordnungen der zuständigen Behörde nicht
nachkommt oder
18. entgegen § 14 seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt.lesefassunghundegesetz.pdf?start&ts=1393238407&file=lesefassunghundegesetz.pdf
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Es geht doch hier um die TE und die wohnt in Niedersachsen. Ich meine also eine Vorschrift, die in diesem konkreten Fall eine Leinenpflicht festlegt.
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Gibt es in Niedersachsen keine Vorschriften oder Bußgeldkataloge?
Ich dachte immer, Niedersachsen liegt noch in Deutschland.Mach dich doch bitte erstmal schlau, bevor du alles besser weißt.
PS: Noch vergessen; grade in Niedersachsen wird die Leinenpflicht besonders streng geahndet. Ein User aus einem anderen Forum mußte aktuell 80,- Euro Strafe zahlen, weil sein Hund nicht angeleint war.
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Gibt es in Niedersachsen keine Vorschriften oder Bußgeldkataloge?
Ich dachte immer, Niedersachsen liegt noch in Deutschland.Mach dich doch bitte erstmal schlau, bevor du alles besser weißt.
PS: Noch vergessen; grade in Niedersachsen wird die Leinenpflicht besonders streng geahndet. Ein User aus einem anderen Forum mußte aktuell 80,- Euro Strafe zahlen, weil sein Hund nicht angeleint war.
sagst du mir, weil du nichts findest, was eine Leinenpflicht generell vorschreibt, stimmts?
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Meine Güte, die Leinenpflicht kann jede Gemeinde, jedes Kuhkaff für sich regeln. Woher sollen wir wissen, wie das in diesem Fall dort geregelt ist. Niedersachsen ist groß.
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Ich bin auch langsam überfragt. Ich denke ich hab meine Pflicht getan indem ich es dem Amt gemeldet habe. Werde ich verletzt renne ich also zum VeterinärAmt.
Ich wohne Übrigens Landkreis Wolfenbüttel in der Gemeinde Cremlingen. Habe aber nichts spezielles gefunden. -
Habe aber nichts spezielles gefunden.
Hier bitteschön:
Keine Leinenpflicht in Cremlingen.
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Du wirst auch nichts finden (schon lange keine Leinenpflichten, aber darum ging es ja auch nie) und du hast alles getan. Die von dir aufgesuchte Behörde hört ja nun an und wird dann enstprechend handeln, dh den Sachverhalt ggf. an die Fachbehörde weiterleiten. Zwar ist die Fachbehörde verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen. Der Beurteilungsspielraum ist aber groß, sodass du ein Einschreiten mMn nicht erwarten kannst.
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