Mit "Listenhund" nach NRW ziehen?
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Hallo!
Ich hab meinen Beitrag mal in diesen Bereich gepackt, hoffe das war ok so.
Wie der Titel schon sagt möchte ich mit meinem Hund von Niedersachsen nach NRW ziehen, weil ich dort einen berufsbegleitenden Masterstudiengang absolvieren möchte. Caruso ist ein Mix aus Boxer und Amstaff und wurde von mir vor 3 Jahren aus dem Tierheim übernommen. In Niedersachsen gibt es keine Rassenlisten, ich musste nur einen Sachkundenachweis machen (Hundeführerschein), der seit 2013 für alle Neu-Hundehalter obligatorisch ist. Außerdem haben wir die Begleithundeprüfung zusammen gemacht.
Da ich weiß, dass es in NRW anders ist und Rassenlisten gibt, habe ich mal einen Blick ins dortige Hundegesetz geworfen und bin jetzt etwas verunsichert.
u.a. steht dort in § 4 Abs. 2:"Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist."
Ich hab aber keinen Besitz zu bewachen! Mal davon abgesehen, dass Caruso Einbrecher oder abschlabbern als angreifen würde. Heißt das jetzt ich darf nicht mit Hund umziehen? In welchen Fällen liegt ein "öffentliches Interesse an der weiteren Haltung" vor?
Beim Ordnungsamt oder beim Veterinäramt hab ich niemanden erreicht, der Ahnung hat, ich soll doch einfach persönlich vorbei kommen. Leider sind es 300km einfache Fahrt, das schaffe ich erst wieder in 2 Wochen.Vielleicht weiß ja hier jemand bescheid und kann mich beruhigen.
Liebe Grüße, Sarah und Caruso
P.S. Dass Caruso und ich in NRW diese Verhaltensprüfung machen müssten, weiß ich. Von der Beschreibung klingt das aber gut machbar und nicht schwieriger als die BH.
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Ich würde mich auf jeden Fall mit dem OA der jeweiligen Stadt in Verbindung setzen und mir jede Aussage schriftlich geben lassen!
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Da du den Hund bereits besitzt (und das hoffentlich auch nachweisen kannst, durch Steuer, Versicherung auf deinen Namen usw.) hast du meiner Meinung nach "Besonderes privates Interesse". Da es um einen vorhandenen Hund geht, sehe ich da keine Probleme.
Besonderes öffentliches Interesse liegt z.B. vor, wenn du einen Listi aus dem TH nimmst.
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Bei Hunden aus dem Tierschutz liegt ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung vor. Deshalb sollte es eigentlich nicht das Problem sein, die Haltung genehmigt zu bekommen, wenn du den Hund aus dem Tierschutz hast. Aber zur Sicherheit lieber noch mal nachfragen und schriftlich geben lassen.
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Da du den Hund bereits besitzt (und das hoffentlich auch nachweisen kannst, durch Steuer, Versicherung auf deinen Namen usw.) hast du meiner Meinung nach "Besonderes privates Interesse". Da es um einen vorhandenen Hund geht, sehe ich da keine Probleme.
Besonderes öffentliches Interesse liegt z.B. vor, wenn du einen Listi aus dem TH nimmst.
Das glaube ich so nicht unbedingt.
Laut Aussage zweier Tierheim Mitarbeitern gibt es in Bayern (ich kann leider nicht für NRW sprechen) KEINEN Grund für ein persönliches Interesse.
Ein öffentliches Interesse würde z.B. bestehen, wenn der Hund ein super-duper ausgebildeter Rettungshund ist und "Hauptberuflich" in einer Hundestaffel arbeitet.Das war das, was man mir in Bayern gesagt hat.
Meines Wissens werden SoKas in Ländern wie Bayern und auch NRW vom Tierschutz aus nicht innerhalb dieser Länder vermittelt.
(ich hatte mich für einen SoKa im Münchner Tierheim interessiert - diese Aussage bekam ich auf Anfrage dazu)
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Bayern ist aber wieder was anderes. Ich kenne hier in NRW einige Sokas aus dem Tierheim.
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Bayern ist nicht NRW.
In by nen kat. 1 halten ist defacto unmöglich. Zum glück sind andere Bundesländer nicht so beschränkt. -
Meines Wissens werden SoKas in Ländern wie Bayern und auch NRW vom Tierschutz aus nicht innerhalb dieser Länder vermittelt.
das wäre mir absolut neu, wie kommst du darauf?
dann müsste ja jeder, der hier nen Tierschutzsoka hat, den aus nem anderen Bundesland haben?
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ich weiß - deshalb hab ich es extra betont :)
Aber die Sondergenehmigung mit berechtigtem Interesse - Ausnahme steht auch in Bayern so im Gesetz - scheint dann also reine Auslegungssache zu sein und in dem Fall würd ich tatsächlich vor Ort antanzen (und mir eine etwaige Genehmigung sofort schriftlich geben lassen ) -
- Vor einem Moment
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