Vermieterin und Hundehaltung
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Hallo ihr Lieben,
Ich wohne seit zwei Jahren mit meinem Partner in einem 4 Parteienhaus auf dem Land.
Mit der Vermieterin, welche nicht im Haus wohnt, wurde von Anfang an (leider nicht schriftlich...) vereinbart, dass wir uns wieder einen Hund anschaffen wollen (sind beide mit Hunden aufgewachsen und ich hatte auch schon einen eigenen).
Dies wurde von ihr bestätigt, da bereits ein mittelgroßer Hund im Haus wäre und das wäre ja kein Problem.
Die Wohnung befindet sich im ersten OG und beträgt 80qm.
Das Haus ist freistehend mit Grünfläche, einem großen Park daneben und der Wald befindet sich 5min. Fußweg entfernt.Nun ist es soweit, wir suchen seit einem halben Jahr einen Hund, haben auch einen gefunden. Mittelgroß, ruhig, weibl., geimpft, gechipt und kastriert. Sie beißt nicht, sie bellt nicht (eher ein ruhiger, schüchterner Kandidat) und ist stubenrein
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Da die Vermieterin häufig unter Stress ist bat sie mich damals, mir Anliegen via Whatsapp mitzuteilen.
Das tat ich. Ich informierte sie höflich über unser Vorhaben und auch darüber, dass wir damals darüber sprachen und es nun so weit wäre.
Von ihr bekam ich folgende Antwort: " Grundsätzlich habe ich nichts gegen Hunde im Eigenheim mit Garten kann das sehr schön sein. Aber Ihre Wohnung habe ich komplett sanieren müssen, deshalb möchte ich keinen Hund in dieser Wohnung. Die anderen Wohnungen sind nicht wie Ihre. Sind sie doch froh das Privileg zu haben und die Freiheit wann immer sie möchten mit einem Hund aus dem Tierheim spazieren zu gehen und nicht die ganze Verantwortung tragen zu müssen. Viele liebe Grüße"Mal abgesehen davon, dass ich ihre Antwort als etwas "frech" empfinde, habe ich ihr dennoch höflich geantwortet, dass sie sich darüber keine Sorgen machen solle, da ich sowieso eine Hundehaftpflicht (der Hund wäre auf 15Mio.€ versichert) abschließen würde.
Seitdem werden von ihrer Seite jegliche Kontaktversuche unserer Seite mit Ignoranz bestraft (auch andere Anliegen zB kaputte Gastherme).
Ich habe mir alle Unterlagen, auch ein Schreiben zu ihren Gunsten, dass der Hund niemanden belästigen wird, Haftpflicht die Mietsache schützt, evtl. entstehender Dreck von mir beseitigt wird usw ausgedruckt und fertig hier liegen. Ebenfalls habe ich die Unterlagen für die Haftpflicht vorliegen, welche nur noch abgeschickt werden müssten.Wie oben schon erwähnt wurde uns die Hundehaltung anfangs mündlich erlaubt, da eine weitere Mieterin ebenfalls einen Hund hat. Sonst hätte ich den Mietvertrag garnicht erst unterschrieben, da das für mich Grundvorraussetzung war mir wieder einen Hund zu holen. Jedoch erfordert die Hundehaltung die Erlaubnis des Vermieters so wie eine schriftliche Bestätigung für das Tierheim, in der das Kleine Mädchen derzeit sitzt.
Das Ganze zieht sich nun schon drei Wochen.
Habt ihr Tips für mich, wie ich weiter vorgehen könnte? Ich würde das ganze am Liebsten auf friedlichem Wege klären. Für mich kommt ein Leben ohne Hund auf Dauer einfach nicht in Frage. Nur deswegen habe ich das ja noch vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages zur Sprache gebracht.
Natürlich schaue ich mich für den Ernstfall nach "Hundefreundlichen" Wohnungen um. Leider gibt es davon nicht viele und das Hundemädchen würde ich ungern aufgeben, da sie schon seit 1. Jahr im Tierheim verweilt, weil sie keiner haben möchte.
Nun gibt es ja seit 2013 das Gesetz, das Hundehaltung im Einzelfall geprüft werden muss und nicht pauschal verboten werden kann.
Muss ich ihre Absage einfach so hinnehmen? Genauso, folgendes:8.1. Grundsatz der Gleichbehandlung
Es ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Hiernach gilt, dass dasjenige, was der Vermieter einem seiner Mieter zugesteht, er einem anderen nicht (grundlos) verweigern darf. Als rechtsmissbräuchlich ist das "Nein" zur Hundehaltung dann auszulegen, wenn schon andere Mieter im Haus mit Wissen des Vermieters - und damit zumindest mit seiner stillschweigenden Duldung - Tiere gleicher Art halten (Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.1985 - Aktenzeichen 64 S 234/85 -, veröffentlicht in WuM 1987, 213).
Dasselbe gilt, wenn der Vermieter in einer größeren Wohnanlage - obwohl in einem anderen Gebäude - bereits die Haltung eines Hundes duldet (Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 07.01.1997 - Aktenzeichen 5 C 836/96 -, veröffentlicht in WuM 1997, 210).
Die Mißachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stellt eine Zurücksetzung des die Erlaubnis zur Tierhaltung begehrenden Mieters dar, und ist damit als Diskriminierung zu werten.Habe lange mit einer netten Dame von TASSO telefoniert, die mich diesbezüglich aufgeklärt hat.
Habt ihr Ideen? Ich verzweifele langsam...
Liebe Grüße
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Habt ihr Tips für mich, wie ich weiter vorgehen könnte? Ich würde das ganze am Liebsten auf friedlichem Wege klären. Für mich kommt ein Leben ohne Hund auf Dauer einfach nicht in Frage. Nur deswegen habe ich das ja noch vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages zur Sprache gebracht.
Könnt ihr euch mit der Vermieterin zu einem netten Gespräch zusammensetzen? Dann würde ich das versuchen.
Wenn das nicht hilft, bleibt euch eigentlich nur ein Umzug. (Und die Erfahrung, dass man Dinge, die einem so wichtig sind, gleich schriftlich im Mietvertrag festhält...) Das neue Urteil wird euch da kaum helfen, denn im Einzelfall darf Hundehaltung abgelehnt werden – und wenn eure Vermieterin sagt, dass genau diese Wohnung ihrer Meinung nach nicht für Hundehaltung geeignet ist und dafür Gründe anführen kann (wie z.B. die Sanierung), dann müsstet ihr in einem u.U. ziemlich langen Rechtsstreit überprüfen lassen, ob das ein ausreichender Grund ist. Das zieht sich aber und hilft euch für die Hündin, die ihr im Blick habt, gar nix. :/
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Aber pauschal verbietet es die Vermieterin ja auch nicht, sondern nur in dieser Wohnung und dafür führt sie auch Gründe an. Ich fürchte, dagegen kannst du wenig machen. Wenn überhaupt, nur auf dem Klageweg und was soll das bringen?
Du kannst weder beweisen, dass sie in deiner Wohnung nicht bellen wird (TH ist eine ganz andere Situation) noch dass du immer den Dreck weg machen wirst etc. Eine Haftpflicht kannst du zwar vielleicht jetzt vorweisen, aber wer weiß, ob du die nicht kündigst? Ich denke, es wird nur in einer anderen Wohnung gehen, wenn die Vermieterin halt nicht will.
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Genau auf dieses Zusammensetzen bin ich ja aus bzw wir. Aber wir werden im Falle von Anrufen weggedrückt, abgewimmelt ("gerade in einer Besprechung"), Whatsapp wird ignoriert und Briefe ebenso.
Ich habe nun wirklich Angst, dass sich das alles so in die Länge zieht, dass das Tierheim die Geduld verliert oder ich die Maus zurücklassen muss. Was ja im Falle eines Umzuges zwecks Kündigungsfrist etc., letztendlichem Fund einer neuen Wohnung oder auch im Rechtsstreit der Fall wäre.
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Ganz ehrlich, ich sehe da keine Chance außer dir eine andere Wohnung zu suchen, so hart es kling.
Wenn die Vermieterin jetzt schon so negativ eingestellt ist habt ihr bei der ersten Kleinigkeit vermutlich dann richtig Stress. Ständig die Angst dass der Hund mal bellt usw.Die Vermieterin verbietet keine generelle Hundehaltung, sondern nur in eurer neu renovierten Wohnung, d.h. das Argument zieht nicht.
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Dann gibts wohl sonst keine andere Lösung, als mich direkt nach einer neuen Wohnung umzuschaun. Ich hoffe, ich kann meine kleine Maus dahin dann mitnehmen. (
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Hi Jes89, das wird wohl schwierig mit der Vermieterin. Hat sie evt. ein Büro mit Sprechzeiten? Dann würde ich nen Termin machen und den Hund im Tierheim ausleihen, damit sie ihn kennenlernen kann. Wenn sie sieht, dass der Hund lieb ist, ändert sie vielleicht ihre Meinung. Sonst bleibt nur die Entscheidung zwischen Hund und Wohnung. Ich kanns eh nicht verstehen, dass immer so ein Riesenthema seitens der Vermieter daraus gemacht wird. Ja, ein Hund könnte bellen und damit die Nachbarn belästigen, aber ne Katze kann auch herzzerreissend mauzen und die Tapete abkratzen. Wenn man mit Würgeschlange und Vogelspinne leben würde, fände ich da eine Informationspflicht an den Vermieter viel wichtiger... Toi toi toi
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