Petition gegen Beschränkung von Naturheilmitteln für Tiere

  • Im Großen und Ganzen werden die Tierarzneimittel mit den Humanarzneimitteln parallelisiert. Viele Dinge in diesem Entwurf werden dort heute schon so gelebt. Auch für Menschen gibt es weiterhin HP, genauso wird es sie für Tiere (also THP) weiterhin geben. Mit Homöopathika - versprochen! :bindafür:

  • Na dann hoffen wir mal das es durch kommt und die ganzen Homöopathika endlich wenigstens aus der Veterinärmedizin verschwinden.


    Wenn es dann solche Vorlagen bitte noch für die Humanmedizin gäbe.... perfekt...


    Träumen wird noch erlaubt sein.

    Da kann ich nicht zustimmen, auch wenn ich selbst nicht davon überzeugt bin, dass Homöopathika eine nennenswerte Wirkung haben. Wenn es bei den Leuten wirkt oder wenn evtl. ein Tier davon profitiert und sei es nur, weil der Halter entspannt ist und einen Schnupfen auf normalem Weg abheilen lässt, statt zum Antibiotikum zu greifen, dann sollte er die Globuli, Tropfen etc. auch geben dürfen. Jeder, der sagt, so lange ein Nutzen nicht in einer breiten unabhängigen Studie nachgewiesen werden kann, hat es in meinen Augen keinen, wird das Zeug nicht für sich oder das Tier kaufen. Gerade im Nutztierbereich rechne ich eher selten damit.


    Es gibt so viel umstrittenes Zeug, bei dem ich schlucke, wenn Ärzte es mir verkaufen wollen, aber ich kenne Patienten, die der felsenfesten Überzeugung sind, die Präparate wirken. Es ist doch jedem selbst überlassen, wofür er sein Geld rausschmeißt.



    Welchen echten Sinn hat die angestrebte Gesetzesänderung denn, die wir wirklich bräuchten?

  • Welchen echten Sinn hat die angestrebte Gesetzesänderung denn, die wir wirklich bräuchten?

    Ganz allgemein gesprochen: eine Harmonisierung auf europäischer Ebene + Anpassung an die aktuellen Begebenheiten, z.B. Internethandel.

  • Das ist mir zu allgemein. Welche aktuellen Begebenheiten?

    Die aktuellen Umstände, welche zur Novellierung der VO führen, werden ausführlich in der Einleitung dargestellt: Klick zu VO
    Ebenfalls äußerst aufschlussreich: Stellungnahme des Bundesrates



    Gesetze, VO und Richtlinien aller Art müssen regelmäßig hinsichtlich ihrer Aktualität geprüft und ggf. angepasst werden.
    Ein Beispiel dafür ist die Regulation des Internethandels, welche vor 20 Jahren nicht nötig war.

  • @'Ziggy


    Nicht wirken ?
    Schreibst Du das nur so oder hast Du es selbst
    probiert ?

    Natürlich schreibe ich es nur so. Ich habe absolut keine medizinischen Kenntnisse, kenne Zuckerkügelchen nur aus dem Fernsehen und noch nie Erfahrungen damit gemacht. Weder beim Mensch, noch beim Tier. |)

  • Aha, na siehst Du, ich habe Homöop. angewendet
    und heute noch, allerdings nie Kügelchen, sondern
    flüssig. Von daher kenne ich die Wirkung und man
    man braucht dazu, nicht erst mediz. Kenntnisse.
    Und wenn diese Sparte in der EU-VO mit genannt wird,
    wird das seine guten Gründe haben, deshalb mag ich es
    nicht, wenn völlig unbedarfte Leute falsche Behauptungen
    aufstellen und andere verunsichern.

  • Du verstehst keine Ironie, oder?

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