Petition gegen Beschränkung von Naturheilmitteln für Tiere
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Nochmal: "Stoffe" meint "WIRKstoffe"
Also "Acethysalicylsäure" und nicht "Weidenrinde"
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Hi
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Nochmal: "Stoffe" meint "WIRKstoffe"
Also "Acethysalicylsäure" und nicht "Weidenrinde"
Nicht zwingend. Auch Pflanzenextrakte können Wirkstoffe sein.
Aber dennoch wird hier ganz viel durcheinander geworfen. Ich hab es vor ein paar Seiten erklärt und keine Lust, das noch mal zu tippen...
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Nicht zwingend. Auch Pflanzenextrakte können Wirkstoffe sein.
Aber dennoch wird hier ganz viel durcheinander geworfen. Ich hab es vor ein paar Seiten erklärt und keine Lust, das noch mal zu tippen...Es war nur ein Beispiel.....
Weidenrinde ist meines Wissens nach kein "Pflanzenextrakt", sondern einfach "nur" Weidenrinde.
Weiter vorne hatte ich bereits geschrieben dass es um (Wirk)Stoffe, NICHT um ganze Pflanzen in verschiedensten Zubereitungen (Tee, Kräutersaft, Kirschkernkissen oder sonst was) geht
Pflanzen EXTRAKTE können Wirkstoffe sei. Ist aber nix neues, auch gesetzlich nicht.....
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Die Aussage, dass es nur um "Chemie" geht, stimmt halt nicht.
Es gibt ja auch im Humanbereich jede Menge pflanzliche Arzneimittel, die apothekenpflichtig oder gar verschreibungspflichtig sind.In diesem Entwurf geht es aber nur um Tierarzneimittel. Die off-Label Anwendung von Humanarzneimitteln für Tiere wie jetzt üblich ist davon unberührt.
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Weiterhin:
ZitatEs kann jedoch Situationen geben, in denen kein geeignetes zugelassenesTierarzneimittel verfügbar ist. Ausnahmsweise sollten Tierärzte dann für die vonihnen behandelten Tiere unter Befolgung strenger Regeln und ausschließlich imInteresse der Tiergesundheit und des Tierschutzes andere Arzneimittel verschreibendürfen. Bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren sollten die Tierärzte dafürsorgen, dass angemessene Wartezeiten verordnet werden, damit schädlicheRückstände solcher Arzneimittel nicht in die Lebensmittelkette gelangen.
Es darf dann künftig kein nicht für Tiere zugelassenes Medikament auf der Humanmedizin einfach so verordnet werden wie dies jetzt der Fall ist, ich rede hier nicht nur von pflanzlichen, sondern wie oben genannt Herzmedikamente, Entwässerungstabletten usw.
Die Verfassung umfasst 119 Seiten, die jetzt alle durchzugehen schaffe ich heute nicht mehr.
Ich würde mich natürlich sehr freuen wenn auf mich als Privatperson wie auch auf Berufe wie den Tierheilpraktiker durch die Verfassung keinerlei Änderungen zukommen würden.
Möchte aber dennoch auf Nummer sicher gehen und alles durchgehen und abklären. -
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Die Aussage, dass es nur um "Chemie" geht, stimmt halt nicht.
Wer sagt denn das?
"Wirkstoffe" sind nicht automatisch "Chemie"
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Weiterhin:
Es darf dann künftig kein nicht für Tiere zugelassenes Medikament auf der Humanmedizin einfach so verordnet werden wie dies jetzt der Fall ist, ich rede hier nicht nur von pflanzlichen, sondern wie oben genannt Herzmedikamente, Entwässerungstabletten usw.
Sorry, aber das Zitat und dein Schluss daraus widersprechen sich.
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Wer sagt denn das?
So habe ich deine Aussage verstanden. Wenn es anders gemeint war, wäre es super, wenn du es verdeutlichst, was du meinst.
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Sorry, aber das Zitat und dein Schluss daraus widersprechen sich.
Inwiefern?
Was Stoff und Wirkstoff angeht.
Teufelskralle ist eine Pflanze, wird diese in Tabletten gepresst zählt sie nicht mehr als Pflanze sondern als Wirkstoff, so auch auf der Verpackung deklariert unter Wirkstoffe.
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Es darf dann künftig kein nicht für Tiere zugelassenes Medikament auf der Humanmedizin einfach so verordnet werden wie dies jetzt der Fall ist, ich rede hier nicht nur von pflanzlichen, sondern wie oben genannt Herzmedikamente, Entwässerungstabletten usw.
Das ist SEIT JAHREN so...
Ein TA muss (eigentlich) in erster Linie IMMER Medis einsetzen, die für die entsprechende Tierart zugelassen sind. Gibt es keine, kann er "umwidmen", wegen "Therapienotstand".
Aber NUR, wenn es keine entsprechenden zugelassenen gibt.
Beispiel: Das Pony meiner Schwester hat seit 12 Jahren einen diagnostizierten Cushing.
Medis sind teuer,, anfangs ging es noch, da es kein Medikament gab, das für Pferde oder überhaupt für Tiere eine Zulassung hatte. Also wurde ihr Pergolid verschrieben, das Rezept konnte man sogar ganz legal in Holland einlösen und bekam dann relativ günstig an die erforderlichen Medis.
Dann brachte eine Pharma-Firma eoin für Pferde für diese Erkrankung zugelassenes Pergolid-Präparat auf den Markt. SAUTEUER!
Aber eine Verschreibung von Human- Medis und gar das Kaufen im europäischen Ausland war ab sofort gesetzeswidrig (und die Staatsanwaltschaften haben stichprobenartig nachgeschaut...)
Also mußten von da an (und müssen) alle betroffenen Pferdehalter SEITDEM das teure Pferdemedikament kaufen.
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