Mietminderung bei Wegfall der Gartennutzung?
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Moin moin,
hat nix mit Hunden zu tun, aber vielleicht kennt sich ja jemand ein wenig aus.
Wir wohnen in einem 3-Familienhaus. Bis vor kurzem hat unser Vermieter im Parterre gewohnt. Das andere Ehepaar hat ebenfalls einen Hund und wir durften den Garten gemeinsam mit dem Vermieter nutzen. Es war ein freundschaftliches Verhältnis und selbst die Hunde durften den Garten auf ihre Weise nutzen.
Nun hat der Vermieter das Haus verkauft und ist ausgezogen. Die neuen Vermieter (bzw die Eltern des Vermieters) sind nun in die Parterre-Wohnung eingezogen. Es wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen und die Gartenbenutzung ist für uns Mieter nun nicht mehr gestattet, darüber ließ sich auch nicht verhandeln. Den Mietvertrag haben wir unterschrieben, da wir eh noch dieses Jahr umziehen wollen. Es ist zwar schade, bis dahin keinen Garten mehr zu haben, aber wir haben uns damit abgefunden. Die anderen Mieter (ein älteres Ehepaar) sind allerdings stinksauer, da ihnen ein Garten sehr wichtig ist. Sie sagten mir, sie wollen nun die Miete mindern, woraufhin ich meinte, dass dies wahrscheinlich nicht ginge, weil sie ja den Mietvertrag unterschrieben haben.
Meine Frage nun: Ist der plötzliche Wegfall der Gartennutzung ein anerkannter Mietminderungsgrund?
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Stimmt, wenn sie einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben, in dem die Nutzung des Gartens nicht mehr gestattet ist, haben sie kein Anrecht auf eine Mietminderung.
Anders wäre es gewesen, wenn sie den Mietvertrag nicht unterschrieben hätten, dann hätten sie laut Vertrag eine Nutzungserlaubnis gehabt, die plötzlich nicht mehr besteht.
Da kann man nur sagen, vorm Unterschreiben erstmal das Gehirn einschalten und lesen. Jetzt ist es zu spät.
LG
Ulli -
Wenn Ihr den neuen Mietvertrag unterzeichnet habt wo die garten nutzung untersagt ist habt Ihr da keine Chance zur mietminderung !! Dafür hättet ihr auf den Alten vertrag bestehen müssen !! Leider ist das so , mit der Unterschrift wurden die miet Bedingungen ja Akzeptiert!!
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Danke für eure schnellen Antworten! Das dachte ich mir. Tja, da kann man dann nur sagen: Pech gehabt!
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Hallo,
ja das ist leider so, wenn ihr alle einen neuen MV unterschreiben musstet dann ist es leider so - es ist ja darin denke ich mal keine Gartenmitnutzung vereinbart.
Hmmm - was mich etwas nachdenklich macht ist nur dass die neuen VM auch einen neuen Mietvertrag gemacht haben bzw. wollten (klaro wegen dem Garten vermutlich um den für sich alleine zu nutzen) - aber ihr hättet den soviel mir bekannt ist nicht unterschrieben müssen. Aber gut, eh zu spät. (Bei unserem Hauskauf damals blieb alles so bestehen - es wurden zwar neue Mietverträge gemacht aaaaber mit Zusatz dass der alte weiterhin Bestand hat. Wenn einer der Mieter auszog haben wir erst mit den neuen Mietern einen MV abgeschlossen, für alle anderer liegt der "alte MV noch zu Grunde solange sie dort wohnen) ..... vielleicht schaust Du mal ob Du irgendwas in einem Mieterforum oder sowas im Netz findest. Gut, es lohnt sich jetzt ja auch nicht wirklich mehr sich da mit irgendjamnden "anzulegen" oder mal höflich nachzufragen da ihr ja eh auszieht - aber ist ja noch eine Zeit bis dahin. (Ich glaube ich schaue auch mal im Netz nach wenn ich Zeit habe - das interessiert mich doch jetzt doch .....)
LG
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Für ähnliche Fälle (bei Euch ist da wohl leider nicht mehr viel zu machen, es sei denn, der Käufer hat Euch genötigt, mit Kündigung gedroht o.ä., dann würde ich mal bei einem Fachanwalt/beim Mieterverein nachhaken):
§ 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf einen neuen Vertrag, er muss mit allen Rechten und Pflichten in den alten einsteigen.
Wir hatten den gleichen Fall vor einigen Jahren, da wurde uns gleich am ersten Tag vom Käufer ein neuer Vertrag mit einer saftigen Erhöhung vorgelegt, dazu hätten wir noch auf die Nutzung von Kellerräumen usw. verzichten sollen. Der Mieterverein hat die Sache, da mit dem Käufer nicht zu reden war, für uns ganz fix geklärt.
Gruss
Joe
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