Kein Hundeführerschein und illegal eingeführt
-
-
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage.
Ein Nachbar von uns hat vor ca. 2 Jahren einen Hirtenhund als Welpe aus einem Urlaub in Rumänien mitgebracht. Der Vermieter ist vor vollendete Tatsachen gestellt worden; Hundehaltung in Mietwohnungen ist ja grundsätzlich nicht verboten also wurde dieser "geduldet". Aus diesem Welpen ist ein riesen grosser Hund geworden. Ca. 60 cm. Der Halter hat den Hund bei der Gemeinde ordnungsgemäss zur Steuer angemeldet und auch versichert. Er geht regelmässig mit dem Tier spazieren, hält es aber keineswegs für notwendig, das Tier an der Leine zu führen. Der Hund läuft frei im Ort herum immer im Abstand von mehreren Metern. Natürlich ist es zu mehreren Beschwerden gekommen, da so ein Tier furchterregend wirkt, wenn es auf jemanden unkontrolliert zuläuft. Auch im Mietshaus ist es zu vielen Beschwerden gekommen. Lautes Gebell, während der Tages und auch Nachtzeit. Der Hausgemeinsame Garten ist vollkommen zerstört worden.
Nun ist der Halter von Landkreis angeschrieben worden mit der Aufforderung den Sachkundenachweis vorzulegen, den er natürlich nicht hat. In diesem Zusammenhang hat er angegeben, den Hund aus Rumänien mitgebracht zu haben. Ohne Impfung, ohne Chip, ohne Quarantänezeit ohne Reisepass. Mit anderen Worten "illegal eingeführt." Welche Konsequenzen kann das ganze nun nach sich ziehen ? Er muss diesen Schein machen, hat aber angegeben, diesen "sich nicht leisten zu können" und hat auch wohl einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Ich finde, dass ist der absolute Hammer !!! Das ganze ist nun schon seit Wochen bekannt und noch immer läuft dieser Mann mit dem Hund unangeleint im Ort rum. Das zieht doch auch sicher ein Bußgeldbescheid mit sich !? Der Mann steckt zudem noch in einer Privatinsolvenz, wird somit eine höhere Strafe nicht zahlen können. Kennt sich hier jemand aus, was auf ihn zukommen könnte ?
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Welches Bundesland denn?
-
Schau im Internet, was eure Gemeinde unter Hundehaltung stehen hat.
-
Bundesland Niedersachsen
-
Wenn er für die Haltung des Hundes den Sachkundenachweis braucht und sich nicht leisten kann, wird der Hund in der Regel früher oder später eingezogen.
Keine Haltergenehmigung, kein Hund.Gleiches gilt im Grunde für die Impfung. Wenn der Hund ungeimpft eingeführt wurde, kann er zur TW Quarantäne eingezogen werden.
-
-
Ich denke, da sind verschiedene Sachen vermischt. Das eine ist die Einfuhr des Hundes, warum sollte ein Hirtenhund nicht eingeführt werden dürfen? Vor zwei Jahren galt auch die Regelung mit Mindestalter plus erfolgter Tollwutimpfung noch nicht, und ob man dem Besitzer daraus jetzt einen Strick drehen kann, daß vor 2 Jahren da was nicht sauber gelaufen ist, wage ich zu bezweifeln. Wie will man das nachweisen?
Zweiter Punkt ist das Verhalten im Haus. Wenn die Mitbewohner sich über das Verhalten des Hundes beklagen, ist der Vermieter die Anlaufstelle und hat Maßnahmen zu ergreifen.
Drittens das Verhalten im Ort. Hat der Hund denn jemanden nachweislich belästigt? Gebissen, in gefahrdrohender Weise angesprungen? Einfach nur sagen, der Hund ist "riesig" mit 60 cm und daraus eine Bedrohung ableiten, scheint mir recht wenig zu sein. Wenn Leinenpflicht gilt, ist die natürlich einzuhalten, das hat aber nichts mit der Größe zu tun, sondern gilt für alle Hunde, auch die allerkleinsten.
Gilt in Deinem Bundesland die Sachkundepflicht ab bestimmter Größe des Hundes, wird der Hundebesitzer nicht darum herum kommen und sie ablegen müssen.
-
Ich denke auch, dass er, falls er die "Auflagen" nicht erfüllt, den Hund los ist.
-
Auch vor 2 Jahren duften nur geimpfte Hunde eingeführt werden. In NDS gilt für alle Neuhundehalter die Sachkundepflicht.
-
Das eine ist die Einfuhr des Hundes, warum sollte ein Hirtenhund nicht eingeführt werden dürfen? Vor zwei Jahren galt auch die Regelung mit Mindestalter plus erfolgter Tollwutimpfung noch nicht, und ob man dem Besitzer daraus jetzt einen Strick drehen kann, daß vor 2 Jahren da was nicht sauber gelaufen ist, wage ich zu bezweifeln. Wie will man das nachweisen?
Sorry mein Fehler, schlampig gelesen.
Ich dachte er hat jetzt einen zwei Jahre alten, ungeimpften Hund mitgebracht.... da die Einfuhr zwei Jahre her ist, dürfte das hinfällig sein, -
ist er denn neuhundehalter?
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!