Verständliche Tat oder nicht?

  • Ich persönlich möchte mich nicht im Vorfeld entscheiden, wie ich eventuell handeln würde/könnte. Es hängt immer von der Situation ab und von dem psychischen Zustand in dem man sich gerade befindet.


    Da war das durchdringende Schreien und der Wunsch, dass es endlich aufhört. Da setzen sich Kräfte frei die völlig irrationale Entscheidung freigeben.


    Ich persönlich verurteile die Frau nicht; das heißt aber auch nicht, dass ich die Tat für gut befinde.

  • Es könnte aber auch daran liegen, daß man erst jetzt in den Thread geguckt hat und auch dieser Ansicht ist.
    Mutlosigkeit beim Schreiben der eigenen Meinung würde ich nun nicht unbedingt unterstellen.

    Nein so meinte ich es nicht ;) war auch nicht böse gemeint... aber es ist und bleibt ein eben sooo heikles thema...

  • Jap, ich hab es auch geschrieben als ich es gelesen habe. Und dachte mir "je nach Situation schon" und da hatte dann schon jemand oben geschrieben, wenn man in der Wallachei wäre, dann wäre es eine Option.


    Was @Grinsekatze1 schreibt kann ich auch nur unterschreiben - letztlich weiß man nciht, wie man konkret handeln würde. Ich hoffe ich werde es auch nie endgültig erfahren, ob ich es täte oder nicht.

  • Ich denke auch nicht, dass man die Situation nachvollziehen kann. Ich finde es auf den ersten Blick ganz schrecklich und auch tierschutzwidrig... Dennoch habe ich mal zu lange auf einen Tierarzt warten müssen (der sich verfahren hatte) und meine Hündin ist damals jämmerlich zu Grunde gegangen. Meinen zweiten Hund habe ich dann rechtzeitig einschläfern lassen - so etwas wollte ich nie wieder sehen oder erleben.


    Ich selbst wäre aber wohl nicht in der Lage dazu...

  • In der tiefsten Wallachei und ohne Möglichkeit, zum TA zu kommen, würd ich es sicher in Betracht ziehen; aber in der Situation, in der ihr angeboten wurde, sie zum TA zu fahren? Da hätt ich lieber den TA gewählt. Zumal sie ja auch mehrere Schläge brauchte, der Hund also nicht sofort tot war.
    Ich möchte nie in einer solchen Situation stecken und eine solche Entscheidung treffen müssen.


    Leicht gefallen ist es ihr mit Sicherheit nicht und gestraft ist sie genug. Ich hoffe für sie, dass der Richter nachsichtig mit ihr ist (in so vielen Fällen, in denen Tiere aus bösem Willen gequält wurden, gab es schon superlasche Urteile, man muss nun hoffentlich nicht ausgerechnet hier ein Exempel statuieren.)

  • In dieser Situation für mich nicht nachvollziehbar.Schock hin oder her,das Angebot zum Tierarzt gefahren zu werden lehnte die Frau ab.Eher hätte ich mir in dieser Situation selber eine mit dem Hammer übergebraten,anstatt meinen Hund zu töten.Ich glaube nicht,das die Dame möchte,das man sie nach einem Unfall "nicht fachgerecht" mit dem Hammer erlöst.Den Zustand ihres Hundes konnte sie nicht einschätzen,ich würde Panik schieben,schreien,durchdrehen oder ähnliches aber alleine auf die Idee zu kommen meinen Hund zu töten,Gott bewahre :mute:


    Irgendwo in der Wildnis,würde ich es anders sehen.Ich bete nie in diese Situation zu geraten ernsthaft darüber nachzudenken meinen eigenen Hund zu töten :flucht:


    Die Strafe halte ich für unangebracht und würde eher eine Therapie empfehlen.Unzählige Tierquäler vor ihr wurden leider nicht annährend so hart bestraft.

  • Vor einigen Jahren rief mich die Betreiberin des Stalls an, in dem ich meine betagte Stute eingestellt hatte. Es gehe ihr sehr schlecht, ich solle bitte sofort kommen.
    Als ich aus dem Auto stieg, sah ich sie schon zitternd auf der Weide liegen. Alles hätte ich in dem Moment dafür gegeben, sie auf der Stelle zu erlösen, es war so ein grausamer Anblick.


    Vielleicht dachte die HH ebenso. Und hatte Mittel und Courage?


    Die Strafe halte ich für unverhältnismäßig. Vergewaltiger, Tierquäler (in böser Absicht), prügelnde Partner, daueralkoholisierte Autolenker kommen mit weniger davon.

  • Sie hat doch gar keine Strafe bekommen :???:



    Laut der Stiftung Tier im Recht droht Boss eine Anklage wegen qualvoller Tötung. In einem solchen Fall müsste sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe rechnen.


    Das ist die Höchststrafe, die auf Verstoß gegen das TSchG steht, aber dass die auch verhangen wird, ist doch gar nicht gesagt.

  • ich glaube nicht, dass ich das könnte.ich kann es nachvollziehen, so zu denken. schließe mich aber auch den anderen posts an, was vernetzung und straßen und vorhandenes angebot, den hund zum tierarzt zu fahren und generell die infrastruktur vor ort angeht. finde nicht, dass es sinn macht, dort so etwas zu tun. es gab das angebot, zum nächsten tierarzt zu fahren, in einem fahrtüchtigen auto. zudem fehlt der person eben auch das fachwissen. da würde bei mir wohl nach der verzweiflung und dem schock wohl doch die hoffnung, dass der hund noch zu retten ist, durchschlagen.
    aber wie gesagt, das ist alles hypothetisch, war zum glück noch nicht in der lage und ich komme hoffentlich auch nicht in eine solche lage. toi toi toi!
    selbst wenn ich irgendwo ganz abgelegen wäre - ohne möglichkeit dort wegzukommen und weit weit weg von tierärzten, könnte ich es, glaube ich, nicht tun. ich könnte es einfach nicht umsetzen.

  • Angenommen, nur mal angenommen- ich würde angefahren werden, hätte Schmerzen, es wäre ersichtlich, dass ich sterbe- dann


    (Bsp.vor ein paar Jahren wurde hier in der Nähe einem Mädchen der Unterleib zerquetscht... genaueres schreibe ich nicht, sie hat 10 -15 min gebraucht, um zu sterben....)


    würde ich den Menschen danken, der mich erlöst.


    (Dieser würde sicherlich in den Knast gehen....)


    Meinen Hund würde ich auch erlösen.

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