Mit dem Hund nach GB - Banned Dog Types

  • Hallo,


    wir reisen diese Jahr zum ersten Mal mit Hund nach GB.
    Daher habe ich jetzt viel recherchiert zu den Einreisebestimmungen und auch zum Dangerous Dog Act.
    Hier darum das "leaflet" der britischen Behörden zu den verbotenen Typen:
    ddogsleaflet.pdf


    Die Typenbeschreibung des "Pit Bull Terrier Type" habe ich mir auch übersetzt. Jetzt weiß ich glücklicherweise auch das uns diese Typen-Regelung nicht betrifft.
    Hier meine Übersetzung, vielleicht braucht ja nochmal jemand diese Informationen:




    General Description Pit Bull Terrier type:


    Muskulöser, glatthaariger Hund
    Quadratisches Profil (z.B. vom Boden zur Schulter genau so hoch wie von Schulter zur Hüfte.
    Schulterhöhe ca. 45 - 55cm
    Kopf
    keilförmig von oben oder von der Seite
    Rund von Vorne
    Breite und deutliche Kiefer
    Breiter Schädel
    Stark ausgeprägte Nüstern
    Stark ausgeprägte Wangen und Kiefermuskulatur
    Maul
    Nicht spitz zulaufend


    Ohren
    hoch am Kopf
    Ohrspitzen nach vorne oder zur Seite
    Keine Falten


    Augen
    ellipsenförmig von vorne
    dreieckig von der Seite
    Schmal und tiefliegend


    Nacken
    Muskulär bis hinauf an die Schädelbasis

    Brust

    Breit
    Tiefer Rippenkäfig.
    Rippen stark gebogen, sich verjüngend zum Gesäß.


    Rücken
    Muskulär
    Breite abfallende Hüften
    Breite Lenden
    Beine
    Vorderbeine sind gerade und machen einen massigen und soliden Eindruck
    Hüften sind lang und breit und werden zu relativ langen Hinterbeinen mit gut bemuskelten Oberschenkeln.


    Fell
    Einzelfell
    Kurzes glattes Fell, fühlt sich borstig an
    jegliche Farbe


    Schwanz
    Tief am Gesäß
    Dick an der Basis, spitz zulaufend
    Verjüngt sich zu magerer/dünner Spitze
    Pump handle tail bei Entspannung

  • Sei bloss vorsichtig. Die Briten sind bekannt dafür, dass sie nicht lange fackeln und Hunde schnell einziehen (und diese auch schnell töten).
    Bekannte von mir wollten eine schwarze American Bulldog Hündin von den USA nach Grossbritannien einführen. Die Hündin hatte NKC Papiere als American Bulldog. Sie wurde trotz Papiere an der Grenze abgelehnt und die Besitzer konnten sie gerade noch mit Ach und Krach und Hilfe eines Anwalts nach Amerika zurückholen.


    Wenn bei Euch irgendein Zweifel besteht würde ich das lieber lassen (ich nehme mal an, Euer Hund ist ein Mischling ohne Papiere?).
    Ich weiss nicht genau, wie Ihr reisen wollt, aber im Übrigen sind Mischlinge vom Pit Bull Typ auch in Frankreich verboten und auch die Franzosen sind ziemlich scharf. Durch Frankreich würde ich also auch lieber nicht reisen.

  • Yep, wenn es der Hund in Deinem Avatar ist wäre ich vorsichtig!
    Die Briten sind immer noch ein bisschen "miffed" wg. der geänderten Tollwutordnung und greifen daher bei den verbliebenen Sachen hart durch...
    Auf eine Diskussion läßt sich an der Grenze niemand ein! Wie wolltest Du den einreisen?
    Ich war ja mitten in der Nacht an der Grenze und mußte selbst da meine Hunde einzeln holen und vorzeigen und Chip auslesen. Da wurde ganz genau mit der Taschenlampe geguckt!! Und ich hab harmlose Whipps....

  • Ja, dankeschön.
    Das man mit einer American Bulldog nicht reinkommt bzw. große Probleme bekommt find ich logisch, da es nicht um Rassen sondern um Typen geht.
    Unser Hund entspricht abgesehen vom glatten Fell überhaupt nicht der Typenbeschreibung. Einige lassen sich auf den ersten Blick von der weißen Maske, den Fältchen und den Ohren täuschen, bei geneauerem Hinsehen sind die Ohren jedoch anders. Und sowohl die Fältchen als auch die Maske sind nicht Teil der ausführlichen Typenbeschreibung.
    Die American Bulldog entspricht jedoch dem verbotenem Typ ziemlich genau.


    Die Fotos täuschen möglicherweise aber unser Orca ist ein ziemliches Hemd mit recht langer Nase... ;-)

  • Am Ende müsst Ihr machen, was Ihr für richtig haltet, aber irgendeinen Grund wird es ja geben, dass Du Dich mit der Verordnung auseinandergesetzt hast.


    In Grossbritannien, ähnlich wie in Dänemark, dürfen Zollbeamte, Polizisten und Verwaltungsbeamte die Rassebestimmung vornehmen und auch das Einziehen des Hundes anordnen. Je nach Sachkenntnis ist da die Einschätzung manchmal besser und manchmal weniger gut.
    In Deutschland ist das anders, da gilt im Zweifelsfall nur ein Gutachten eines staatl. vereidigten Sachverständigen, an das sich z.B. auch das Ordnungsamt zu halten hat. In GB und Dänemark wird z.B. auch vor oder während eines laufenden Verfahrens eigeschläfert.


    In Grossbritannien geht es selbstverständlich auch um die Rasse und nicht nur um Typen - der Staffordshire Bullterrier ist ja dort auch weiterhin legal (obwohl er auch unter die Beschreibung fällt). Das mit der Typenbestimmung wird gemacht, damit es auch Mischlinge mit einschliesst (und weil die "Rasse" Pit Bull schwer zu erfassen ist).


    Aber wie gesagt, müsst Ihr wissen, ob Ihr das Risiko für tragbar haltet.

  • Ich hab grad nich mal in Deine anderen Threads geschaut - der Hund ist erst 4 Monate alt und Du sagst, dass er zur Hälfte Engl. Bulldogge ist. Es kann natürlich sein, das die Figur vom Galgo behält, aber es kann genauso gut sein, dass er noch ganz schön in die Breite geht.
    Ich würde mich an Deiner Stelle auch mal mit der Verordnung in Deinem Bundesland bekannt machen. Kann sein, dass Du es nie brauchen wirst, aber falls doch ist es ganz praktisch, wenn man schon bescheid weiss.

  • Huch. Aber nach der Beschreibung wären ja wohl auch Staffordshire Terrier und deren Mixe auf der Liste der "dangerous dog types". Und auf der anderen Seite des Kanals ist das echt eine beliebte und häufige Hunderasse.


    Sehe ich das richtig, dass sie demnach auch keine Staffordshires reinlassen, so lange die keine Kennel Club Papiere haben?


    Anetty: Ich habe in Deinen vorherigen Beispielen gelesen, dass Dein Hund erst 4 Monate alt ist. Da sind die alle spillerig und schlaksig. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der noch deutlich kräftiger im Körperbau wird und möglicherweise auch mehr von den "verbotenen Körpermerkmalen" entwickelt.

  • Staffordshire Bullterrier sind in GB erlaubt, Am Stafforshire Terrier nicht. Wenn der Hund nicht vom Typ her sehr deutlich ein Staffordshire Bullterrier ist, dann braucht er für den Import Papiere. FCI Papiere sind aber auch gültig, es gibt ein Abkommen zwischen KC und dem FCI.

  • Natürlich weiß keiner wie er sich entwickelt, da habt Ihr auf jeden Fall recht.
    Ich habe mich aber aufgrund der Kommentare von einigen hier im Forum wirklich sehr intensiv mit Behörden, Botschaften, der britischen APHA, Veterinärämtern, Tierärzten usw. auseinandergesetzt.


    Fast alle haben mich mit meinen Sorgen ausgelacht.
    Meine Tierärztin hält es für ausgeschlossen das er deutlich bulliger wird (sie kennt die Elterntiere und alle Wurf-Geschwister) und glaubt das er sich eher noch verschlanken wird.


    Ich muss beruflich mehrmals im Jahr für längere Zeit nach Großbritanien. Wenn der Hund tatsächlich nicht mitkönnte wäre das eine Katastrophe und im schlimmsten Fall bräuchte er dann ein neues Zuhause... was mir (und ihm wohl auch, da er sich schon sehr stark an mich gebunden hat) wirklich das Herz brechen würde.
    Aber wie gesagt ALLE halbwegs Betroffenen die ich dazu gesprochen habe, haben ausgeschlossen das der "Dangerous Dog Act" meinen Hund betrifft.


    Und mir wurde mehrfach versichert das es eben nicht um Rassen geht sondern um Typen...
    Staffordshires und Amstaffs werden ausdrücklich in den Unterlagen der APHA genannt und es wird dringend empfohlen diese nicht mit nach GB zu bringen da sie auf Grund ihres Typs unter den DDA fallen.

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