Entscheidet Hausverwalter über Hundeerlaubnis?

  • Hi,
    ich war in unserem Tierheim wegen eines Hundes und war überrascht, denn dort will man bei Mietwohnungen eine Hundehalte-Erlaubnis vom Verwalter haben. Ich kann mich jedoch nicht entsinnen, dass unsere Hausverwaltung über sowas entscheidet und der Verwalter sieht das auch so, will/kann/darf mir daher keine Erlaubnis geben.


    Ich bin der Meinung, dass allein der Vermieter/Eigentümer entscheidet, ob Hundehaltung erlaubt ist oder nicht.


    Weiß da jemand mehr drüber? Wie regeln eure Tierheime das? Ich kannte es bislang auch nur so, dass eine Erlaubnis vom Vermieter gefordert wurde.


    Gruß

  • Vielleicht hat das Tierheim sich falsch ausgedrückt und die meinten den Eigentümer der Wohnung. Was anderes als ein Missverständnis kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Frag doch im Tierheim nochmal nach.

  • Naja, selbst wenn der Eigentümer kein Problem damit hätte gilt soweit ich weiß was die Eigentümerversammlung für das gesamte Mehrparteienhaus entschieden hat per Abstimmung. Müsste man eigentlich nachlesen können oder?

  • Die Erlaubnis kann nur der Eigentümer geben.
    Bei Wohnungsbaugesellschaften kann es ggf. der Fall sein, dass die Gesellschaft den Verwalter oder Angestellten dazu ermächtigt in deren Namen die Erlaubnis zu geben.

  • Der Hausverwalter hat in der Regel ein Verfügungsrecht über die zu verwaltende Immobilie. Er vertritt die Interesse des Eigentümers.


    Ist die Frage der Hundehaltung nicht geklärt, kann der Hausverwalter mit dem Eigentümer Rücksprache nehmen und dessen Entscheidung dem künftigen Mieter mitteilen. Er hat dann auch das Recht ein Verbot oder eine Zusage auszusprechen!


    In der Regel haben Hausverwalter mit dem Hauseigentümer einen sogenannten Hausverwaltungsvertrag. Darin ist vieles vereinbart; darauf kann sich der Verwalter stützen. Und was nicht geregelt ist, bedarf der schriftlichen Nachfrage!

  • Ich kenne Häuser, wo per Eigentümerversammlung sowas beschlossen wurde fürs ganze Haus dann :ka: Inwieweit das rechtlich gültig ist bzw evtl anfechtbar weiß ich nicht, ist vielleicht auch nicht überall so...

  • Mein Wissenstand ist der, dass so ein Beschluss per Eigentümerversammlung nur dann zustande kommen kann, wenn eine 2/3 Mehrheit für ein Hundeverbot stimmt und dafür rechtlich akzeptable Gründe nennen kann. Praktisch ist das also nahezu unmöglich und wenn sich dann ein Eigentümer nicht an dieses Verbot hält müssen die anderen Eigentümer ihm nachweisen, dass die Hundehaltung in dem konkreten Fall für die anderen Bewohner eine Zumutung darstellt.


    Praktisch also alles unmöglich.

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