Darf man einen Zuchthund einfach weitervermitteln?
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Ich habe einen 2 jährigen Terrier aus einer Zucht gekauft.
Und würde diesen gerne in die Hundevermittlung weiter vermitteln,
da ich keine Zeit mehr habe.
Da wollte ich mal fragen, wie das rechtlich aussieht,
darf man einen Zuchthund einfach so weitervermitteln. -
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Da würde ich mich zuerst an die Züchterin wenden.
Diese wird dir sagen, ob sie ihn nehmen möchte oder ob du ihn weitervermitteln kannst.
Das wäre mein Weg in diesem Fall. -
was hält Dich davon ab, dem Züchter Dein Vorhaben zu schildern ? Er könnte doch gute Kontakte haben, die dazu führen, dass gemeinsam ein adäquates neues Zuhause gefunden werden kann. Ich würde auch den Kaufvertrag anschauen, eventuell ist eine Weitergabe uU vertraglich geregelt.
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Unabhängig davon, wie es rechtlich aussieht:
Ruf doch den Züchter einfach an, wenn du den Hund nicht behalten kannst.
Unseren Züchtern würde sehr viel daran liegen, dass "ihre" Babys nicht an irgendwen verscherbelt werden und würden sie jederzeit wieder aufnehmen, wenn wir sie nicht mehr behalten könnten.
Für dich und auch für den Hund wäre das doch die beste Lösung.
Wenn dein Züchter den Hund nicht nehmen kann oder möchte, kannst du ja immer noch (vielleicht auch mit Hilfe des Züchters) ein gutes Zuhause für ihn suchen.Edit. Zu langsam
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In unserem Vertrag steht zB, das man an den Hund nicht ohne Rücksprache weitergeben darf, sondern er in dem Fall an die Züchterin zurückgeht oder diese zusammen mit dem Besitzer ein neues Zuhause sucht
Ich würde mich an den Züchte wenden, manchmal haben die schon Interessenten im Kopf, die gern einen Hund möchten, der aus dem Welpenalter raus ist -
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Gerade das ist doch das Gute an Rassehunden vom Züchter, man kann in so einem Fall, dass man ein Tier nicht mehr halten kann, sich wieder an den Züchter wenden. Die meisten Züchter fühlen sich für "ihre" Hunde auch nach dem Verkauf verantwortlich.
Abgesehen davon kennen diese auch entsprechend viele Leute aus der Züchterszene oder Liebhaber dieser Rasse und können da mal nachfragen.Schau mal in Deinen Kaufvertrag, ob der Züchter ein Vorkaufsrecht drin stehen hat. Die meisten haben das, auch wenn dieser Passus vor Gericht womöglich nicht haltbar ist.
Ich fänd es nur fair, den Züchter mit ins Boot zu holen und womöglich ist das sogar der einfache Weg als selbst den Hund an Dritte weiter zu geben.
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Wir haben diese Klausel auch im Vertrag, ich glaube aber nicht, dass sie juristisch durchsetzbar wäre. Trotzdem zeigt die Aufnahme der Klausel, dass dem Züchter an "seinen" Hunden liegt und eröffnet vielleicht dem einen oder anderen Hundebesitzer, der sich von seinem Hund trennen muss, eine etwas weniger schmerzhafte Lösung.
Ich sehe diese Klausel daher in erster Linie als Angebot und Bitte: "Bringt ihn zu uns zurück, wenn etwas sein sollte!"
Weil mir daran liegt, dass es meinen Hunden gut geht und weil ich meine Züchter und ihre Art der Hundehaltung schätze, wäre das für mich persönlich der allererste Weg. (Obwohl ich hoffe, dass ich niemals auf das Angebot meiner Züchter eingehen muss!) -
Den Kontakt zum Züchter halte ich ebenfalls für die erste Wahl. Wie schon geschrieben, ggf. nimmt er ihn zurück und / oder kennt geeignete Menschen.
Ansonsten wäre, wenn die rechtliche Seite mit dem Züchter geklärt oder im Vertrag nachgesehen wurde, natürlich die entsprechende Rasse-Nothilfe eine geeignete Anlaufstelle.
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War das denn ein richtiger Züchter, oder reden wir hier von einem Welpen für 400€ aus Ebay Kleinanzeigen? Wenn ja, wäre der Ort, wo ich den Hund herhabe, NICHT meine erste Wahl.
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Eigentlich muesste doch alles relevante im Vertrag zu lesen sein, wenn es einen gibt :)
LG Anna
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