Ohne aufgefrischt Tollwutimpfung ins Ausland?
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Ich hätte auch eher Bedenken wegen der Rückreise. Wenn sie dich nicht einreisen lassen fährst du halt wieder nach Hause, aber wenn Du nicht nach D einreisen darfst hast Du ein Problem.
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Ne, der Titer wird im Blut des lebenden Tieres nachgewiesen.
Sonst hätten die damaligen Einreisebestimmungen für z. B. Großbritannien wenig Sinn gemacht. Wer wollte schon mit seinem toten Hund Urlaub machen....Eine Titerbestimmung ist aber keine Probe auf eine Infektion. Es werden nur Antikörper gemessen. Ein infizierter Hund hat auch einen tollen Titer, ist aber trotzdem krank.
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Ist eure aktuelle Impfung denn bereits auf drei Jahre ausgeschrieben, bzw. wurde ein Impfstoff verwendet, der eben auch erst nach 3 Jahren wieder geimpft werden kann? Eventuell kann die Tierarztin das Datum sonst noch einmal nachbessern?
Mit einer ungültigen Impfung würde ich keinen Dänemarkulraub machen. So hundefreundlich die dänische Bevölkerung selber auch ist, an die Gesetze würde ich mich trotzdem zwingend halten.
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Eine Titerbestimmung ist aber keine Probe auf eine Infektion. Es werden nur Antikörper gemessen.
Es gehört thematisch ja nur semi-mäßig hierher, aber in meinem Fall ging es vor einigen Jahren um eine Röteln-Impfung. Die Impfung war abgelaufen aber aus damaligen gesundheitlichen Gründen war ein nachimpfen semioptimal. Deshalb hat meine Hausärztin den Titer bestimmt, der war 8x so hoch wie der Grenzwert und somit wurde mir bestätigt, dass ich noch ausreichend geschützt bin.
Müsste doch analog dazu beim Hund genauso funktionieren. Ist die Impfung bis 05/2016 gültig und in 05/2016 wird der Titer bestimmt, der aller Wahrscheinlichkeit nach recht hoch sein sollte dann ist doch damit auch klar, dass der Impfschutz gewährleistet ist... oder? -
Wir fahren schon seit Jahren nach Dänemark und sind durch die offenen Grenzen noch nie kontrolliert worden. Wir sind jetzt schwer am überlegen, ob wir den Urlaub stornieren, aber in Deutschland ist es nun ml nicht so toll mit einem Hund in der Hauptsaison am Meer Urlaub zu machen . LG Ulla
Ich weiß, dass im Moment in DK wieder verstärkt Grenzkontrollen durchgeführt werden (ewige Staus in Ellund in den Verkehrsnachrichten)
Mir wäre es zu riskant, zurück zu müssen. -
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Es gehört thematisch ja nur semi-mäßig hierher, aber in meinem Fall ging es vor einigen Jahren um eine Röteln-Impfung. Die Impfung war abgelaufen aber aus damaligen gesundheitlichen Gründen war ein nachimpfen semioptimal. Deshalb hat meine Hausärztin den Titer bestimmt, der war 8x so hoch wie der Grenzwert und somit wurde mir bestätigt, dass ich noch ausreichend geschützt bin.Müsste doch analog dazu beim Hund genauso funktionieren. Ist die Impfung bis 05/2016 gültig und in 05/2016 wird der Titer bestimmt, der aller Wahrscheinlichkeit nach recht hoch sein sollte dann ist doch damit auch klar, dass der Impfschutz gewährleistet ist... oder?
Jaein. Theoretisch wäre das möglich, bringt aber nichts, wenn es nicht zugelassen ist.
Was es nicht ist, weil eine akute Infektion (anders z.B. als bei Röteln) nicht so leicht auszuschliessen ist. -
Okay, danke für die Info.
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Ich meine, bzgl. gesetzlicher Vorschriften, dass man 6 Wochen "drüber" sein darf/durfte bei der Tollwutimpfung - vielleicht haut das dann mit eurem Urlaub hin - aber wie gesagt, am besten die Landesvorschriften + Konsequenzen direkt in Dänemark anfragen.
Nein, darf man nicht.
Gerade Dänemark ist mir jetzt nicht als besonders hundefreundliches Land bekannt.
Grundsätzlich würde ich das Risiko nicht eingehen. Zwar wird selten wirklich kontrolliert, aber wenn doch droht schlimmstefalls Quarantäne...der Hund würde also eingezogen.Der Hund würde nicht eingezogen, aber dem Hund würde die Einreise nicht erlaubt werden.
Oder aber die Wieder-Einreise nach Deutschland auf dem Rückweg, wenn da kontrolliert wird.Eventuell kann die Tierarztin das Datum sonst noch einmal nachbessern?
Nein, das geht nicht! Das wäre Urkundenfälschung!
Müsste doch analog dazu beim Hund genauso funktionieren. Ist die Impfung bis 05/2016 gültig und in 05/2016 wird der Titer bestimmt, der aller Wahrscheinlichkeit nach recht hoch sein sollte dann ist doch damit auch klar, dass der Impfschutz gewährleistet ist... oder?
Klar geht das.
Interessiert nur für den Reise-Verkehr nicht, da hat man sich an die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu halten. -
Nein, das geht nicht! Das wäre Urkundenfälschung!
Wenn ein 3- Jahresimpfstoff "versehentlich" für nur 1 Jahr eingetragen wurde, könnte die ausstellende TÄ das Datum für die nächste Impfung korrigieren. Mit Stempel und Unterschrift.
Habe ich auch schon machen lassen.
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Wenn ein 3- Jahresimpfstoff "versehentlich" für nur 1 Jahr eingetragen wurde, könnte die ausstellende TÄ das Datum für die nächste Impfung korrigieren. Mit Stempel und Unterschrift.
Habe ich auch schon machen lassen.Ich habe das bei meinem TA auch machen lassen, weil der "vergessen" hatte, dass der Impfstoff 3 Jahre gültig ist.
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