Erfahrungsaustausch Tierschutzhund
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Ich kann @freibad auch gut verstehen. Mein Hund ist auch aus dem Tierschutz und was wir da mitgemacht haben, will man eigentlich gar keinem erzählen.
Für uns war das keine besonders schöne Erfahrung, obwohl wir zu Beginn den Eindruck hatten, endlich eine vernünftige Orga gefunden zu haben.
Ich möchte eigentlich auch den nächsten Hund, der hier in ferner Zukunft einzieht, aus dem TS holen, aber dann muss ich mir echt noch was einfallen lassen, wie ich eine passende Orga finde... -
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Dann fragst Du hier einfach nach.
L. G. -
Ich verstehe es auch. Selbst wenn (oder gerade weil) die Floskeln im Ernstfall nicht greifen (aktuelle Urteile gibt es dazu doch gar keine, oder? Hat jemand dazu ernst zu nehmende aktuelle Infos?) hinterlassen sie bei mir ein Gefühl, auf den Arm genommen zu werden. Und das mag ich nicht- und es wundert mich auch, dass ansonsten bombige Orgas Floskeln in ihren Verträgen haben, die nicht haltbar sind. Und es geht anders, das zeigen genug andere Orgas, die ich inzwischen kenne. Ich habe eine Liste von Orgas, die in Frage kommen- und diese Floskeln nicht besitzen.
Schade finde ich eben, wenn man solches Pech gleich zu Anfang hat- und noch schlimmer, wenn man sich davon abschrecken lässt.
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Warum ist die Klausel nicht durchsetzbar?Weil die Klausel "sittenwidrig" ist (Anwaltsdeutsch).
Der Käufer ist im guten Glauben, dass der Hund durch Zahlung der Schutzgebühr sein Hund wird.
So ist es eben Sitte: Man zahlt und erhält die "Ware" vom Verkäufer ohne Vorbehalt. Wenn Du ein Brot kaufst, kann der Bäcker ja auch nicht ankommen und das Brot wiederholen.Solche Klauseln sind unseriös, wei sie Rechte einfordern, die eben nicht durchsetzbar sind. Und wenn eine Orga so eine Klausel im Vertrag hat, dann handelt sie wissentlich gegen geltendes Recht, setzt Käufer unter Druck.
So was geht gar nicht!
Ich bin absolut pro Tierschutz, aber bei Verarsche ist bei mir Schluss!
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Ich habe so eine Klausel bei der Großen auch, glaube ich, sie interessiert mich aber ebenfalls null. Rechtlich ist sie irrelevant und auch sonst.. welcher Verein versucht denn ernsthaft, von sowas Gebrauch zu machen? Habe ich noch nie gehört. Der Hund ist auf mich gemeldet, ich stehe in allen Unterlagen - ergo ist das mein Hund, ganz einfach
Die Reaktion des ersten Vereins kann ich total verstehen. Entscheidet man sich für einen Auslandshund, tut man das mit allen Konsequenzen.. "was ist, wenn es nicht passt?" klingt verklausuliert nach "wie läuft bei Nichtgefallen die Rückgabe?", und das würde mir als Verein auch erstmal komisch aufstoßen.
Das Vorgehen des letzten Vereins finde ich allerdings echt unmöglich. So geht man mit Interessenten nicht um, das ist echt schäbig.. man hätte zumindest mit offenen Karten spielen und sagen müssen, dass es noch andere Interessenten gibt und man noch abwägen wird, welches Zuhause man für den Hund als passender empfindet.
Ganz grundsätzlich: für den richtigen Hund würde ich persönlich den Suchradius deutlich erweitern und gezielt bei Vereinen suchen, die primär Jagdhunde vermitteln. So schnell würde ich noch nicht aufgeben und zum Züchter laufen
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Es soll ja ein Jagdhund sein, der auch jagdlich geführt werden kann?!
Dazu ist mir noch diese Seite eingefallen: Jägerhunde in der Vermittlung
Die haben immer wieder wirklich schöne Hunde gelistet, auch für Rasseliebhaber. Manche werden nur an Jäger abgegeben, soweit ich das über die Zeit gesehen habe.
Die Seite hilft auch anderen Orgas bei der Vermittlung von Jagdhunden. Aktuell ist da z.B. ein Deutsch Kurzhaar Rüde (Aris) gelistet, der hier in Berlin im "ganz normalen", offiziellen Tierheim sitzt und vom Halter in D abgegeben wurde und dort Zweithund war.
Liebe Grüße
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Ich habe so eine Klausel bei der Großen auch, glaube ich, sie interessiert mich aber ebenfalls null. Rechtlich ist sie irrelevant und auch sonst.. welcher Verein versucht denn ernsthaft, von sowas Gebrauch zu machen? Habe ich noch nie gehört. Der Hund ist auf mich gemeldet, ich stehe in allen Unterlagen - ergo ist das mein Hund, ganz einfach
Die Reaktion des ersten Vereins kann ich total verstehen. Entscheidet man sich für einen Auslandshund, tut man das mit allen Konsequenzen.. "was ist, wenn es nicht passt?" klingt verklausuliert nach "wie läuft bei Nichtgefallen die Rückgabe?", und das würde mir als Verein auch erstmal komisch aufstoßen.
Das Vorgehen des letzten Vereins finde ich allerdings echt unmöglich. So geht man mit Interessenten nicht um, das ist echt schäbig.. man hätte zumindest mit offenen Karten spielen und sagen müssen, dass es noch andere Interessenten gibt und man noch abwägen wird, welches Zuhause man für den Hund als passender empfindet.
Ganz grundsätzlich: für den richtigen Hund würde ich persönlich den Suchradius deutlich erweitern und gezielt bei Vereinen suchen, die primär Jagdhunde vermitteln. So schnell würde ich noch nicht aufgeben und zum Züchter laufen
ich würde so eine Klausel ebenfalls nicht unterschreiben. Und ich habe von so einem Fall leider schon gehört. Man hat sich plötzlich auf zwischenmenschlicher Ebene nicht mehr verstanden, der Verein wollte den Hund wieder zurück haben (wenn ich mich Recht erinnere ging es um Kastration, die die neuen Besitzer nicht durchführen lassen wollten weil ein erhöhtes Narkoserisiko eingetreten ist). Der Verein hatte auch die Eigentumsklausel im Vertrag und wollte den Hund zurück. Wie es ausging weiß ich nicht. Aber ich hätte keinen Bock auch ein eventuelles Gerichtsverfahren, auch wenn ich im Recht wäre. -
Ich empfinde "was, wenn es nicht passt?" Bei einem zweithund der zu dem noch eine Aufgabe übernehmen soll als vorausschauend und nicht als bösen Fauxpas.
Was, wenn sich die Hunde einfach nicht grün werden?
Ganz persönlich würde bei uns nie ein Hund einziehen, den wir vorher nicht "kennenlernen" können.
Natürlich können sich Tierschutzhunde mit der Eingewöhnung noch verändern (ist bei uns auch passiert, aber die "groben Charaktereigenschaften" blieben) und natürlich kann man den Charakter eines Hundes (egal ob Züchter-Welpe oder TH-Hund) nicht nach ein paar kurzen Besuchen komplett einschätzen, aber "blind" aus dem Ausland holen könnte ich nicht.In unserem Vertrag (deutsches Tierheim) steht diese Klausel nicht - würde sie dort stehen hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben.
Was habe ich davon, einen rechtswidrigen Vertrag zu schließen? -
Das mit den anderen Interessenten finde ich auch ein absolutes Unding und dann auch noch so kurzfristig zurückzuziehen, ginge bei mir gar nicht.
Wenn ich mich entschieden habe, will ich DIESEN Hund und mir würde es das Herz brechen, ich binde mich da aber auch sehr schnell. Der Verein wäre für mich auch auf ewig gestorben.
Wir hatten damals gefragt ob es noch andere Interessenten gibt und wie das aussehen würde, wenn sich noch andere melden. Sobald die Schutzgebühr angezahlt ist, ist das Tier für einen reserviert. Kann ich so auch verstehen, weil es sicher genug Leute gibt, die dann kurzfristig doch noch einen Rückzieher machen. Also haben wir natürlich angezahlt und bei Abholung dann den Rest.
Solche Klauseln sind mir tatsächlich auch egal, das es da wirklich mal zu Verhandlungen kommt, ist vielleicht einer von 10.000 Fällen und viele sprechen ja gerade den Kastrapunkt vorher nochmal ab.
Ich habe ne lange Liste an Sachen die ich vom Hund erwarte und letzendlich müssen wir auch zum Hund passen. Solche Hunde wachsen nicht wie Sand am Meer. Nach 5 Monaten täglicher intensiver Suche haben wir Kami gefunden unter vielen 1000end Hunden die eben nicht in Frage kamen, da wären mir die Klauseln, auch egal.
Wenn du eine Jagdgebrauchshund suchst und vorher schon einen hattest, müsstest du ja auch im Netzwerk sein. Bzw. lohnt es sich da sicher neben den üblichen bereits verlinkten Seiten auch, die verschiedenen Züchter anzuschreiben und mal nach einem "Rückläufer" zu fragen, bzw. gibt es sicher auch da Notfälle (Hund kann nicht mehr gehalten werden, "Nachlasshund",...) die dann eher intern weggehen. Wenn man die mal anschreiben würde, könnten sich die Züchter entsprechend mal umhören, bzw. wissen vielleicht auch, wo gerade ein Hund intern bereits ein neues Zuhause sucht.
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[/quote]Weil die Klausel "sittenwidrig" ist (Anwaltsdeutsch).
Der Käufer ist im guten Glauben, dass der Hund durch Zahlung der Schutzgebühr sein Hund wird.
So ist es eben Sitte: Man zahlt und erhält die "Ware" vom Verkäufer ohne Vorbehalt. Wenn Du ein Brot kaufst, kann der Bäcker ja auch nicht ankommen und das Brot wiederholen.[/quote]Das mit dem sittenwidrig ist ja so schön einfach und dadurch beruhigend.
Was juristische gesehen hier geschieht, ist meines persönlichen Erachtens nach folgendes:
Es wird nach §§ 598 ff BGB eine kostenloser Leihvertrag geschlossen. Man bezahlt die Schutzgebühr nicht für die Leihe des Hundes, sondern für die dem Verleiher bereits entstandenen Aufwendungen. Nach § 604 BGB Abs. 3 („Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern.“) sowie nach § 605 BGB (Der Verleiher kann die Leihe kündigen wenn er infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedarf.) kann der Verein jederzeit ganz einfach den Hund zurückverlangen. Z.B. wenn, wie bereits im thread beschrieben, die Nase des Entleihers nicht mehr passt oder er jemand anderes den Hund gegen eine großzügige Spende erwerben möchte etc.. Die Haftung für die durch den Hund verursachten Schäden durch den Entleiher ergibt sich, wie im Vertrag korrekt verdeutlicht, nach § 833 BGB.
Folglich ist hier gar nichts sittenwidrig!! Wenn der Entleiher sich in der Position eines Käufers wägt, so hat er den Vertrag nicht verstanden oder er will ihn nicht verstehen. Denn gerade diese angesprochenen Klausel macht ja deutlich, dass hier nichts verkauft wird. Es findet kein Eigentumsübergang statt.
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