Besuch aus Luxemburg mit "Kampfhund"
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Hallo in die Runde!
Ich habe ein Frage, deren Antwort ich im Netz nicht finden konnte. Der Freund meiner Mitbewohnerin hat einen sogenannten "Kampfhund" (Staff) und wohnt in Luxemburg.
Ich selbst habe eine Kleinpudeldame. Die meisten Wochenenden bin ich hier und nun fragte mich gestern die Mitbewohnerin, ob - wenn ich mal mit meinem Hund am We
weg wäre - ihr Freund seinen Hund mitbringen darf über Wochenende.
Weiß jemand wie die Bestimmungen hierfür sind? Ihr Freund führt den Hund mit Stachelhalsband aus, weil er den so besser halten kann. Ich weiß auch, dass sein Hund den
zweiten Hund im Haus so stark gebissen hat, dass die beiden getrennt sein müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er einen Sachkundenachweis etc. hat. Ich glaube auch
nicht, dass es eine Haftpflicht für den Hund gibt, aus Erzählungen weiß ich aber, dass er schon öfters im Haus etwas kaputt gemacht hat. Wir wohnen zur Miete und der Vermieter
hat mir meinen Hund erlaubt.
Es soll nicht falsch rüber kommen, denn meine Eltern haben selbst einen "Kampfhund" (Rottweiler) und ich mag die Hunde super gerne. Allerdings möchte ich keinen Ärger mit
dem Vermieter, falls dieser erfährt, dass ein Staff bei uns war. Unter uns wohnt eine Familie mit Kindern und auch wenn ich keine Vorurteile habe, so haben es doch viele andere.Mich würde nun vor allem interessieren, ob es spezielle Bestimmungen gibt, damit ich rechtlich wenigstens abgesichert bin (der Besitzer war länger Arbeitslos und ist jetzt in der
Probezeit, meine Mitbewohnerin ist Studentin).Danke schon mal :)
Katrin
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Guckst Du hier, § 3...
Normebene - recht.nrw.deund nein, dieser Hund käme mir wohl nicht in die eigene Wohnung...
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Ich hab selbst mal gegoogelt, weil ich es interessant finde.
"Hat ein Mieter in seiner Wohnung oft Gäste, die einen Kampfhund mitbringen, dann kann dies ebenfalls Grund für einen Streit mit dem Vermieter sein. Das Amtsgericht Hannover (AZ 525 C 11351/98) hat in einem solchen Fall einen Mieter zu einem Ordnungsgeld verurteilt. Dieser durfte laut Mietvertrag keinen Kampfhund halten, bekam aber sehr häufig und auch über Nacht Besuch von seiner Tochter, die ihren Kampfhund mitbrachte. Das Gericht wertete dies als indirekte Haltung des Hundes in der Mietwohnung."
Quelle: Kampfhunde in Mietwohnung: Darf der Vermieter die Haltung verbieten?
Du müsstest es also mit dem Vermieter absprechen, wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest. Außerdem würde ich vorsichtshalber damit rechnen, dass du im Zweifel auf den Kosten sitzen bleibst, wenn der Hund etwas beschädigt.
Abgesehen davon würde ich persönlich Tierquälerei in meiner Wohnung nicht erlauben...
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Danke euch!!!
Ja, ich hab ihn auch schon auf das Halsband angesprochen, als ich das gesehen habe auf Fotos. Er meinte dazu,
dass er ihn so besser halten könnte. Habe dazu meine Bedenken geäußert. Da die Mitbewohnerin und ich uns eh
nicht so gut verstehen (ich suche seit 8 Monaten eine neue Wohnung ), artet sowas immer gleich in Streit aus,
weil sie ihren Freund beschützen will.Wenn ich meine Sorgen bzgl. einer Beschädigung äußere, wird sie sagen, dass sie eben aufpassen. Und was soll ich
dann dazu sagen? Mir wäre es eben lieber, ich habe etwas gesetzliches in der Hand um das zu "verbieten".Sie meinte, sie könne auch gerne die anderen Mieter im Haus fragen, woraufhin ich nur erwidert habe, dass sie ihr
sicherlich nicht ins Gesicht sagen werden, dass sie keinen "Kampfhund" im Haus haben wollen.Ich liebe Hunde wirklich sehr und mit einem kleinen Hund hätte ich null Probleme. Aber mit diesem Hintergrund
möchte ich den Hund nicht im Haus haben -
Ich würde deiner Mitbewohnerin sagen, dass sie das direkt mit dem Vermieter klären soll und du eine schriftliche Einverständnis von diesem möchtest.
Ist vielleicht übertrieben, aber wenn es Stress gibt, bist du so aus dem Schneider.LG Anna
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Die anderen Mieter haben da gar nichts mitzureden, sondern der Vermieter.
Entweder sie fragt ihn selbst, oder du übernimmst es. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er bei der Vorgeschichte einverstanden ist. Und wenn doch... Schließ deine Zimmertür ab und hoff, dass es nicht schief geht. Du willst ja auch keinen Krieg mit deiner Mitbewohnerin anfangen. Ich hoffe nur, dass sie dann auch für eventuelle Schäden aufkommt... -
Das ist meine Sorge,Waldnymphe. Der Übernahmepauschale für die 6monatige Küche (400€) laufe ich seit 8 Monaten hinterher. Bisher hat sie nur 200€ davon gezahlt und das erst diesen Monat.
Alle Möbel gehören ansonsten mir, Fernseher, Sofa, Küchentisch etc. . Ich habe zuerst mit einer Freundin (Pendlerin) dort gewohnt und alle Möbel mit in die Wohnung gebracht. Die neue Mitbewohnerin musste also nix extra anschaffen, nutzt alles von mir kostenlos mit. Daher habe ich echt Sorge, dass ich nachher auf den Kosten sitzen bleibe, FALLS etwas zerstört wird.Den Vermieter will ich nur ungerne behelligen, denn sie hat sogar fast 3 Monate gebraucht, bis sie endlich den Mietvertrag unterschrieben hat. Daher ist die Situation eh schon schwierig :/ Wenn sie aber vorher nicht davon ablassen will, dann werde ich den Vermieter anrufen und fragen.
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Ich weiß leider nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn jemand mit seinem Listenhund in Deutschland Urlaub macht und dieser weder eine Haftpflicht, noch einen Sachkundenachweis besitzt.
Wenn es da eine Regelung gibt, hast du natürlich gute Argumente.
Du musst dir wahrscheinlich überlegen, was dir wichtiger ist.
Wenn eh schon Krach mit der Mitbewohnerin ist, kommt es darauf vielleicht auch nicht mehr an? Denn dann würde ich den Vermieter wirklich anrufen, die Situation schildern und er kann den Hund dann in seinem eigenen Interesse verbieten.
Du willst ja eh ausziehen, danach musst du keinen der beiden je wieder sehen -
Wenn ein Hund nur zu Besuch kommt, muss der Vermieter meines Wissens nicht einverstanden sein. In meiner vorherigen Wohnung waren Hunde auch nicht pauschal erlaubt. Als meine Eltern mich besucht haben mit ihrer Hündin, habe ich den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis gebeten.
Ich verstehe auch nicht ganz, wieso du das zu deinem Problem machst. Wenn es Stress mit dem Hund gibt, hat doch deine Mitbewohnerin das Problem und nicht du.
Fakt ist, ihr teilt euch die Wohnung, d.h die Wohnung "gehört" zur Hälfte auch ihr. Da wirst du ihr kaum irgendetwas verbieten können. Wenn ihr zudem nicht gut miteinander auskommt, wird ihr das eh egal sein, was du dazu sagst.
Ich persönlich würde an dem Wochenende Sachen, die dir gehören und die nicht kaputt gehen sollen, in dein Zimmer stellen und abschließen. Wenn du nicht daheim bist, wird es ja dann auch Zeugen geben, die notfalls bestätigen können, dass DEIN Hund nichts kaputt gemacht hat, etc.
Und wenn du kurz- bis mittelfristig eh aus der Wohnung raus willst, würde ich mir da jetzt keinen Kopf machen...
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Darf der Staff denn überhaupt einreisen?
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- Vor einem Moment
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