Hund wegen Kaufvertrag wieder abgeben?

  • Hey :)
    Meine Freundin hat vor 1 Woche einen Hund von einer Privatperson übernommen. Gechipt, mit EU pass, geimpft & haustierpass sowie bei tasso gemeldet. Nu kam raus, dass die vorbesitzerin den Hund nicht bei der Stadt angemeldet hat wegen Steuerkosten. Sie hatte den Hund 4Monate. Desweiteren kam raus, dass die vorbesitzerin den Hund gar nicht weiter verkaufen dürfte laut Schutzvertrag. müsste meine Freundin ihren Hundn wieder abgeben weil die vorbesitzerin den Hund nicht weiter verkaufen durfte? :dagegen:

  • Hey :)
    Meine Freundin hat vor 1 Woche einen Hund von einer Privatperson übernommen. Gechipt, mit EU pass, geimpft & haustierpass sowie bei tasso gemeldet. Nu kam raus, dass die vorbesitzerin den Hund nicht bei der Stadt angemeldet hat wegen Steuerkosten. Sie hatte den Hund 4Monate. Desweiteren kam raus, dass die vorbesitzerin den Hund gar nicht weiter verkaufen dürfte laut Schutzvertrag. müsste meine Freundin ihren Hundn wieder abgeben weil die vorbesitzerin den Hund nicht weiter verkaufen durfte? :dagegen:

    Nein, sie muss den Hund höchstwahrscheinlich nicht wieder abgeben. Selbst wenn der Hund rechtmäßig nicht der Verkäuferin gehört hätte würde der gutgläubige Erwerb zum tragen kommen. Trotzdem lieber noch einmal zum Anwalt gehen um wirklich Sicherheit zu haben.

  • Da sehe ich gar kein Problem - wieder abgeben kann nicht erzwungen werden.


    Es wäre anders, wenn es sich bei dem Hund um Diebesgut handeln würde, aber der sog. Schutzvertrag ist belanglos. Aus der Vertragsverletzung der Verkäuferin entsteht gar keine Verpflichtung für die Käuferin.


    Die ursprünglich verkaufende Organisation ist auch lediglich an einem guten Heim für den Hund interessiert, und das wäre sicherlich nicht optimal bei erzwungener Rückgabe.


    sea u in denmark

  • Danke für die Antworten :) die Vorbesitzerin hat nun Angst, dass sie die Steuern nachzahlen muss, wenn meine Freundin ihn bei der Stadt anmeldet.. Weiß jmd ob das stimmt ? Oder interessieren die sich gar nicht woher meine Freundin den Hund hat ?

  • Nicht unbedingt. Kommt auf die Stadt an. Manchmal im Alter von 3 Monaten und manchmal ab 4 Monaten. Musst mal schauen, wie es bei euch geregelt ist.
    Wenn der Hund schon älter ist, dann muss sie nachzahlen. Für 4 Monate, das ist doch geldmässig ein Witz :ka:
    Und wenn sie Steuern nachzahlen muss, dann mit recht und dir kann es doch egal sein, du wirst den Hund ja rechtmässig anmelden :ka:

  • Als wir unseren Hund angemeldet hatten, mußten wir einen Herkunftsnachweis erbringen, also den Kaufvertrag vorlegen.


    Wenn das bei eurem Ordnungsamt auch so ist, könnte es sein. Ich habe aber keine Ahnung, ob da ein Abgleich stattfindet. Das sollte aber nicht das Problem deiner Freundin sein, denke ich.
    Leute, die ihre Hunde nicht anmelden, wissen, dass so was teuer werden kann, wenn sie erwischt werden.


    Vergessen. Zur Nachzahlung kommt noch die Strafe. ;)

  • Als wir unseren Hund angemeldet hatten, mußten wir einen Herkunftsnachweis erbringen, also den Kaufvertrag vorlegen.

    Echt?


    Hier reicht ein Anruf beim Amt: " Habe jetzt einen Hund!" Oder "Habe jetzt statt 2 4 Hunde" und das wird ganz einfach bearbeitet, Steuerbescheid folgt und gut ist.

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