Hund wegen Kaufvertrag wieder abgeben?

  • Sie sollte den Hund einfach entsprechend der Vorschriften der Stadt Essen anmelden
    Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
    Die Anmeldung kann persönlich beim Bürgeramt der Stadt Essen beziehungsweise schriftlich per Vordruck (siehe Download auf der rechten Seite), persönlich oder fernmündlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.


    Dann gibt sie einfach die vorherige Halterin an und fertig. Was da vorher mit der Steuer gelaufen ist muss sie gar nicht interessieren das wir die Stadt dann schon selber klären. Sie ist auch nicht für die Zeiten vor der Anschaffung Steuerpflichtig muss also auch keine Steuern von vorher bezahlen.


    Warum war die Dame nicht berechtigt das Tier zu veräußern? So pauschal kann man das nämlich nicht beantworten. Tierschutz?/anderer Besitzer und bei ihr nur zur Pflege? da müsste man schon mehr wissen.

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