Tierarztkosten bei der Einkommenssteuer absetzen?

  • Naja ich kann es ja einfach mal mit angeben, mit Nachweisen der Organisation für die ich tätig bin. Wenn ich was erstattet bekomme, freue ich mich und wenn nicht habe ich ja nichts verloren.

  • Ich würde vorschlagen es einfach zu versuchen.
    Mehr als ablehnen kann die Behörde nicht. Uns wurde letztes Jahr auch ein gewisser ProzentSatz anerkannt.

  • Also die Haftpflicht kannst Du als Sonderausgaben mit "absetzen".


    Die Tierarztkosten eventuell unter "Außergewöhnliche Belastungen" ansetzen.
    Zitat aus dem Gesetz:
    "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
    (2) 1Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen."


    Geregelt ist das alles im Paragraph 33 EStG.
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html


    Ich schreibe das mal mit meinen Worten:


    Es ist eine Ermessensfrage von Deinem Finanzbeamten. Wenn viele Leute aus Deinem Umkreis ähnliche Tierarztkosten haben und die Leute finanziell genauso dastehen wie Du und auch verheiratet oder solo sind wie Du, dann wird das nichts.


    Da wir als Ottonormalverbraucher das nicht einschätzen können, würde ich es unter "außergewöhnliche Belastungen" eintragen.


    Liebe Grüße!

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