Fremde Katze(n) im Garten
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@Leinenträger was hat denn nun ein Kind damit zu tun?
Und ganz ehrlich? Eine Schandtat ist es meiner Meinung nach nun auch nicht, wenn der eigene Hund den Garten katzenfrei hält. Natürlich sollte dabei nichts passieren und dafür habe ich als Halter im Rahmen meiner (für mich möglichen, ohne dabei übermäßig benachteiligt zu werden) Möglichkeiten sorge zu tragen. Also die Hunde zB nicht direkt auf die Katzen zu lassen.
Wenn diese aber eine Katze jagen und ggf. erwischen (dies hypotethisch, das dies in meinem Fall eher nicht passiert und wenn mein Hund vermutlich eher zu Schaden kommt als die Katze) ist das genauso arttypisch wie die Nachbarskatze, die meine Meerschweinchen kaputt macht. Bei der Katze ist das toll und ok und beim Hund eine Schandtat?
Sorry, aber toll finde ich das in beiden Fällen nicht.Wenn du mal aufmerksam meine Beiträge gelesen hättest, würdest du auch wissen, wie mein Vorgehen bei so einer Sache wäre.
Würde ich dabei aber an jemandem wie Labbijenny geraten, würde ich ihr genau einmal entgegen kommen und mich fair verhalten.
Ich bin niemand der noch die zweite Wange und dann am besten noch den ganzen Kopf hinhält. -
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Ist dir bewusst, dass auch auf dem Gehege sitzende Katzen für ein Kaninchen Stress sind? Oder welche, die davor patroullieren?
Das ist kein Stress für mein Kaninchen.
Es ist neugierig und schläft seelenruhig ein, während eine Katze auf dem Gehege sitzt. -
Für mich wäre das hier wahrscheinlich der wichtigste Grund:
Mal ganz abgesehen davon, was der Katzenbesitzer fordern könnte: Was man auch auf jeden Fall im Hinterkopf haben sollte, ist, dass in einigen Bundesländern das Hundegesetz besagt, dass ein Hund, der ein anderes Tier verletzt oder tötet, Auflagen wie z.B. Wesenstest, Leinenzwang und Maulkorbzwang bekommen kann.
(Insofern ist es nicht nur moralisch absolut daneben, hier damit anzugeben, dass die eigenen Hunde schon mehrere Katzen auf dem Gewissen haben – das ist schlicht dumm. )
Vielleicht überlegst du dir dann einfach mal, deine Katze drinnen zu lassen. Ich habe ja durchaus Verständnis für Freigänger, aber wenn ich schon andere zwinge sich mit meinem Haustier auseinander zu setzen, dann habe ich nicht auch noch das Recht zu frotzeln wenn ihm dann doch etwas passiert.Nicht beaufsichtigen und dann noch motzen geht einfach nicht.
Im übrigen meine ich mich zu erinnern, dass das Erlegen einer Katze auf dem eigenen Grundstück mittlerweile von mehreren Richtern als arttypisches Verhalten angesehen wird. Eine Einstufung als gefährlich, weil der Hund Katze, Hase, etc auf dem eigenen Grundstück erlegt, kann schonmal eher nicht passieren.
Also eine Freundin hatte genau das Problem: ihr Hund hat eine Nachbarskatze erstmalig erlegt, Nachbar hat geklagt. Schuldig war meine Freundin nicht, ihr Hund darf auf dem eigenen Grundstück fremde Katzen verjagen. Sie musste aber quasi Schadenersatz bei der Sache leisten - eine Katze hat den Wert von 20Euro.
Da die Katzenhalterin geklagt hatte und sie damit nicht durch kam, musste sie die gesamten Gerichtskosten tragen (gut 900Euro).Zu Beginn: Würde ich eine Katze entdecken würde ich natürlich meinen Hund sichern und versuchen die Katze zu entfernen bzw. ihr einen Fluchtkorridor zu bieten.
Sollte mein Hund allerdings aus irgendeinem Grund wirklich mal eine Katze erwischen würde ich die ganz still und heimlich im Garten begraben. Das ich mir damit hier keine Freunde mache ist mir klar. Bevor ich aber meinem Hund Auflagen damit beschere und mir Ärger einhandle weil andere ihre Tiere draußen unkontrolliert durch die Gegend streunen lassen ziehe ich diese Lösung vor. Und btw, ich lebe auch mit einer Felinen zusammen.
Es klingt echt Scheiße, aber das würde ich auch tun.
Und das, obwohl bei uns auch schon mal eine Katze verschwunden ist. Aber bevor ich mich auf die Suche nach dem Halter begebe und Zettel aufhänge a la "Guten Tag, gehört diese tote Katze zufällig Ihnen? Dann wissen Sie ja jetzt bescheid" und der Nachbar mich bei der allernächsten Gelegenheit nur noch schlecht macht, würde ich auch lieber nichts sagen.Du möchtest informiert werden. Das kann ich verstehen und sehe ich genauso. Ich würde auch wissen wollen was mit dem Tier passiert ist.
Gleichzeitig drohst du aber mit Maulkorb- und Leinenpflicht für den Hund.
Da verstehe ich jeden, der seine eigenen Prinzipien zum Schutze seines Hundes auf SEINEM Grundstück vorübergehend und dahingehend über den Haufen wirft.Wer Fairness und Ehrlichkeit möchte (ich gehöre auch dazu und sehe das wie gesagt genauso), der muss aber doch auch gleichzeitig die Bereitschaft mitbringen fair zu handeln. Das sehe ich so in deinen bisherigen Beiträgen nicht.
Das ist eben das Risiko. Wenn ich wüsste, dass ich gleich eine Klage am Hals hätte, dann würde ich dem Nachbarn auch nichts sagen...
Ich habe mal eine Katze überfahren in einem fremden Ort an einem Sonntagabend. Das tat mir natürlich schrecklich leid, aber da kann ich auch nicht mehr tun, als zu gucken, ob sie noch lebt und dann die Polizei verständigen, die die Katze mitnimmt und entsorgt.
Wenn mein Hund rumstreunen und dabei überfahren werden würde, würde ich den Fahrer auch nicht verklagen, sondern MIR Vorwürfe machen, dass ich den Hund alleine hab loslaufen lassen.
Hätte ich eine herumstreunende Katze, würde ich ebenso mit diesem Gedanken leben müssen. Es ist ja nicht so, als hätte man keine Alternativen.Ansonsten wie gesagt - 20Euro für eine Katze als Gegenwert. Das ist ein Hohn, aber das wird anscheinend so gehandhabt. Zumindest in Niedersachsen.
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Wenn mein Hund rumstreunen und dabei überfahren werden würde, würde ich den Fahrer auch nicht verklagen, sondern MIR Vorwürfe machen, dass ich den Hund alleine hab loslaufen lassen.
Und dass Du nicht weißt, ob der Hund lebt oder nicht, ob es ihm gut geht, ob er einer "liebevollen Familie zugelaufen" ist oder elend am Straßenrand verreckt ist, wäre Dir egal?
Oder würdest Du es doch lieber wissen?
Da Du einen verzweifelten traurigem Katzenhalter die Wahrheit verschweigen würdest, muß es Dir im Umkehrschluß ja Recht sein, wenn Du auch über das Verbleiben Deines stromernden Hundes im Unklaren bleibst.
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1. Ich lasse meinen Hund nicht rumstreunern und so ist die Gefahr ja doch gering.
2. Würde ich niemandem sofort mit Klagen, Rechtsstreit und Führerscheinentzug drohen, wenn es mein Verschulden war, dass der Hund da frei rumlief.
Dementsprechend könnte man zu mir kommen und mir das sagen, ohne dass ich einem gleich die Pest an den Hals wünsche.3. Würde mich dann wohl eher die Polizei drüber informieren und die sagt IdR nicht, wer den Hund überfahren hat. Und der Polizei zumindest sollte man schon melden, dass da was passiert ist.
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Ich weiß, ich wollte nichts mehr schreiben..., aber hier zu:
Man sollte doch zumindest den, wie sagt man so schön, Ar*** in der Hose haben, dem Nachbarn die Katze zu bringen und sie nicht einfach im eigenen Garten entsorgen!Wenn ich mit meinen Nachbarn, wie im hier angelegten Fall, ohnehin schon einen Rechtsstreit führe wäre das keine allzugute Idee. Selbst das größte Bedauern würde nichts bringen und die Gegenseite würde versuchen mir bzw. eher meinem Hund einen Strick draus zu drehen. Unter diesem Gesichtspunkt verzichte ich auf den Ar*** in der Hose und bleibe bei der schwammigen Masse im Schädel.
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Im Internet kann man bekanntlich viel schreiben - ich bezweifle das ihr alle so ehrlich sein und zu jemandem gehen würdet, der einem eine riesige Szene macht, obwohl er billigend in Kauf genommen hat das sein Tier unbeaufsichtigt Gefahren ausgesetzt ist.
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1. Ich lasse meinen Hund nicht rumstreunern und so ist die Gefahr ja doch gering.
Naja, aber Du selbst hast diesen hypothetischen Fall ja aufgeführt, dann müßten Dir auch die Folgen (hypothetisch ) egal sein, oder?
Die allermeisten Katzenhalter drohen auch nicht mit Polizei, OA und Anwalt.
Sie wollen nur wissen, was mit ihrem Tier passiert ist!(Und auch bei HH weiß man nicht vorher, wie sie reagieren, also hält man auch lieber da die Klappe...)
Und die Polizei macht sich in der regel nicht die Mühe, den Halter eines Kadavers eines überfahrenen Hundes zu ermitteln. Der kommt in die TKB und Ende, denen ist nur wichtig, dass er nicht im Graben liegen bleibt und verwest und schon gar nicht auf der Straße liegt und Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Es ist auch niemand verpflichtet, den Halter zu ermitteln (und sei es nur durch ganz einfaches Chip ablesen) und diesen zu informieren, diesbezüglich ist das Tier eine Sache.
Anders sieht es lediglich dann aus, wenn jemand der Meinung ist, der Hund hätte das Allgemeinwohl, den Verkehr oder sonstwas gefährdet, dann mag man den Halter ermitteln und zu einer Bußgeld- oder Ordnungsstrafe verdonnern. -
Wenn ich mit meinen Nachbarn, wie im hier angelegten Fall, ohnehin schon einen Rechtsstreit führe wäre das keine allzugute Idee.
Dann würde ich zumindest jemand anders informieren, der den Haltern mitteilen kann, dass sie nicht auf das Wiederkommen ihres Tieres warten müssen.
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Dann würde ich zumindest jemand anders informieren, der den Haltern mitteilen kann, dass sie nicht auf das Wiederkommen ihres Tieres warten müssen.
In der Theorie ist das eine gute Idee und natürlich auch ein wünschenswertes Verhalten. In der Praxis jedoch geht Eigensicherung stets vor. Ist zwar äußerst unromantisch und entspricht nicht gerade der moralischen Superposition aber das kommt auch immer auf die Nachbarn an. Wenn die nur darauf warten mir was reinwürgen zu können denke ich zuallererst an meinen Hund.
Zum Glück musste ich diese Entscheidung noch nicht treffen. -
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