Hund bellt am Zaun und Kind stürzt - Muss ich zahlen?

  • Du hast ja diesen Link von der Rechtsanwältin erhalten. Das ist ja bereits ein Urteil.


    Das kann und wird bei Gericht durchaus als Fallurteil herangezogen werden können.


    Denn die Gerichte können nicht einmal hü und dann hott entscheiden.

  • ich hoffe auch, das der bereits am laufende Rechtsstreit unabhängig von deinen Hunden ist.


    Dann kann dir eigentlich niemand was.
    Hier wollte auch mal eine Reiterin sich aufpöbeln, weil sie bei uns vorbeigeritten ist, die Hunde damals kurz gebellt hatten und ihr Pferd erschrocken ist. Bei uns hängen die Schilder an jedem Eingang und am Zaun. Jedoch sind unsere Hunde nicht unbeaufsichtig im Garten, und bellen nun aber auch nicht mehr. Haben ja auch ne Hecke am Zaun, somit wäre es jedesmal ein Schreckensmomet für jeden der hier vorbeitingelt, wenn plötzlich aus dem nichts gekläfft würde. ;-)

  • Hü und Hottvwürde ich es nicht nennen, Gerichte entscheiden bei ähnlichen Sachverhalten durchaus sehr unterschiedlich. Was eigentlich auch logisch ist, da die Rechtsnormen recht grob und abstrakt gefasst sind und sich die Gesellschaft auch wandelt. Es gibt große lokale und individuelle Unterschiede. Daher ist (fast) jedes Verfahren ein mehr oder minder großes Lotteriespiel.

  • Schmerzensgeld gibt es in Deutschland ganz selten, sowas gibt es fast ausschließlich in den Usa. Schmerzensgeld gibt es nur für nicht-materiellen Schaden. Dann müssten die Nachbarn nachweisen, dass ihr Kind durch den Schrecken des Hundes nie wieder Skateboard fahren (und deswegen doch kein Profiskater wird) oder auf einem Bordstein laufen kann (und deswegen kein normales Leben mehr führen kann). Also physischer Schmerz + emotionale Belastung, die einem Lebensqualität raubt bzw Ausführen des Berufs hindert.


    Schmerzengeld kann da also erst recht niemand verlangen.


    Da der Hund gesichert war (plus Schilder) und das Kind davon wusste, dass die Hunde da leben und öfter mal bellen, kann man euch nichts anhängen.


    Ich würde das bei einem Rechtsstreit, der eh schon vorliegt, dem Anwalt mit vorlegen und ihn einen kleinen Brief verfassen lassen, wo genau die Aussichtslosigkeit solch einer Klage aufgeschrieben ist. Falls da überhaupt etwas kommt, bisher hat sich doch noch gar keiner bei dir gemeldet, oder?


    Weswegen seid ihr denn noch im Streit? Nochmal wegen der Hunde?

  • Gut ist deine Meinung, sehe ich aber nicht so. Ich hab ein großes Grundsück und das will ich mit meinen Hunden auch nutzen können. Dabei will ich nicht permanent daneben stehen müssen.

    Selbst dann nicht, wenn die Hunde deswegen völlig unnötig leiden (Stress = Leiden!)

    Ich glaube kaum dass dir irgendjemand irgendetwas kann solange dein Hund das Kind nicht mal berührt hat.

    Ich denke doch, es muß keine Berührung gegeben haben. Durch den Hund kam jemand zu Schaden und damit ist man als Halter des Hundes haftbar (Gefährdungshaftung und so....)

    Und ich würde so etwas meiner Versicherung nicht melden.

    Ich auf jeden Fall!


    Denn DIE setzt sich dann damit auseinander, ob der Hund nachweisbar einen Schaden verursacht hat oder nicht.
    Wenn nicht, zahlt sie nicht und Du mußt dann auch nicht zahlen, weil Dir kein Verschulden nachgewisen werden kann.

  • Also ich befürchte, hier in NRW würdest du echt Probleme bekommen.


    Deine Hunden haben den Sturz ja wohl verursacht und sind damit Schuld.


    Ich würde das ganz zügig meiner Versicherung melden, im Zweifel entscheiden die ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.


    Hier bei uns hätte ich allerdings schon Angst dass das ganze Folgen für uns hätte wie Wesenstest etc. , daher wäre es mir egal wie groß das Grundstück ist. Wir haben auch nen großen Garten, trotzdem dürfen die Nachbarskinder nicht angebellt werden. Wer sich nicht dran hält bekommt ne Auszeit bei uns und muss sich langweilen.... Das sind hier jedes Frühjahr drei Tage Arbeit und fertig

  • Generell ist das verlinkte Gerichtsurteil nicht automatisch allgemeingültig. Wichtig wäre in dem Zusammenhang für mich, ob irgendjemand den Hergang mitbekommen hat. Je nach Bundesland kannst du ggfs. Auflagen bekommen. Aber das hängt auch immer von den Begleitumständen ab. Rechtssicher kann dir da ein Anwalt Auskunft geben und genau den würde ich auch kontaktieren, wenn ich es genau wissen wollte. Du bist allerdings insofern im Nachteil, als das du keine Ahnung hast, wie was passiert ist.


    Ich würde dir insgesamt empfehlen, insbesondere in deinem eigenen Interesse und in dem Interesse deiner Hunde, diese nicht mehr unbeaufsichtigt auf dem Grundstück zu lassen. Wie du geschrieben hast, du bist nicht dabei und kannst dir den Hergang nur vom Hörensagen schildern lassen. Das wäre mir, gerade in der heutigen Zeit, wo die Haltung gerader großer Hunde wirklich eine Verantwortung ist, einfach zu riskant. Mal unabhängig davon, dass ein zorniger Mensch irgendetwas über den Zaun werfen könnte, was deinen Hunden schadet. Das wäre es mir nicht wert, ich finde ihr betreibt da ein ganz schönes Jokerspiel.

  • Auch von mir ein "Sorry" :smile: ...im Laufe einer Konversation kommt es zwangsläufig zu Abschweifungen, das gehört dazu und sollte auch unbedingt akzeptiert werden, genau DAS macht eine Diskussion aus.Grundsätzlich bin auch ich der Meinung, dass Hunde nicht unbeobachtet Wachpolizei spielen sollten, und da deine Hunde das anscheinend schon öfter gerne selbstständig erledigen, wäre ein rechtzeitiges Handeln und Entgegensteuern sicherlich nicht das Verkehrteste gewesen.
    Ich jedenfalls würde alles daransetzen, dass sie diesen Wachposten nicht mehr innehaben können.


    Allerdings waren bis zu diesem nahezu alle Antworten eher auf die Erziehung etc. gemünzt als auf die rechtliche Lage und ich habe die Frage nicht ohne Grund in den Bereich "Verordnungen und Rechtliches" gestellt. Daher mein Wunsch, dass eher auf diese Thematik als auf die Erziehung der Hunde und meine Grunstücksgestaltung eingegangen wird. Ich danke aber allen die mittlerweile Urteile und ähnliche Fälle für mich rausgesucht haben. Es hat mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen.


    Ich frage mich sowieso gerade wie weit es eigentlich schon gekommen ist, dass man den Hund nicht mal mehr auf dem eigenen, sicher eingezäunten Grundstück aus den Augen lassen kann und immer "Gewehr bei Fuß" stehen muss. Die Hunde sind eine Stunde am Tag ohne uns im Garten und man ist schon ein Unhold der wahlweise mit dem Leben der Mitmenschen oder der Hunde spielt. Mein Freund und ich sind mit Hunden aufgewachsen und hatten dabei immer wachsame Hunde, die sich am Gartenzaun oder der Hoftür gemeldet haben, da hatte noch keiner Angst, dass die deswegen Tiere vergiftet werden.

  • Aber leider haben sich da die Zeiten geändert..wobei ich auf die Gründe hierfür auch nicht eingehe.
    Bei uns war es früher auch "normal" das Hund am Zaun gebellt hatte ab und an, sollte ja auch bewachen und melden. Ist aber schon 35 Jahre her ;-)

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