Hund bellt am Zaun und Kind stürzt - Muss ich zahlen?
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Eine Schadenersatzforderung scheint mir völlig absurd:
Hundehaltung ist nicht verboten, und Hunde bellen manchmal.
Die Nachbarn haben gewusst, dass Hunde da sind und manchmal bellen. Sie haben auch gewusst, dass der Zaun sie mit absoluter Sicherheit vor den Hunden schützt.
Das Bellen war ihnen also vorhersehbar und als harmlos bekannt.Wenn das Kind bei einem vorhersehbaren und harmlosen Geräusch vor Schreck stürzt, dann war es offensichtlich nicht reif für sein gefährliches Spielzeug, und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Für einen eventuellen Rechtsstreit ist zu beachten, dass im Zivilrecht das Gericht jede unwidersprochene Behauptung als Tatsache werten muss. Dadurch kommt es häufig zu offensichtlich blödsinnigen Vorwürfen der Parteien, in der Hoffnung, dass ein Widerspruch mal vergessen wird. Also die Schriftsätze der Gegenpartei vollständig lesen und wirklich allem widersprechen...
Man könnte bei Bedarf z.B. noch hinzufügen, dass dieses spezielle Bellen durch gezielte Provokation der Kinder hervorgerufen wurde.
Viel Glück!
sea u in denmark
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Hi
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Ich verstehe gar nicht, wieso hier jeder von einen Rechtsstreit redet... Der Versicherung melden. Die wird den Anspruch prüfen und dann eben zahlen oder nicht. Wenn die Geschädigten damit nicht zufrieden sind, müssen sie sich eben mit der Versicherung auseinandersetzen... Ich versteh nicht ganz, wo das Problem ist...
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Eben. Der Versicherung melden und die machen den Rest. Ich hab damit dann nichts mehr zu tun. Die haben auch ganz anderen Möglichkeiten was Rechtsstreits angeht und überhaupt jemand ne Versicherung verklagt, ist eh fraglich.
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unser polizist meine mal, wenn ein hund am zaun bellt und jemand kommt dadurch zu schaden, müssen wir haften.
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Rein so vom Empfinden her, würde ich auch sagen, da kann der Hundehalter nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Eigener Garten, gut gesichert und Bellen ist auch immer noch nicht total verboten. Darf Hund im Rahmen ja schon noch.
Aber wir haben vor x Jahren unseren Zaun vom Fußweg zurückgesetzt. Und zwar genau, weil da hier irgendwas zu diesem Thema war (im Ort oder bei irgendwem, den wir kannten...). Vorgarten und der vordere Einfahrtteil ist von den Hunden seither nicht mehr zu betreten. Mir fällt nicht ein, was es war. Aber es muß gereicht haben, dass wir uns diese Arbeit gemacht haben.
Ich würds also auch der Versicherung melden und dann sehen, was kommt.
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Zwar eine ganz andere Baustelle (Hund einer Freundin rennt in ein Fahrrad, Radfahrer stürzt und verletzt sich), aber wir haben das quasi am gleichen Abend bei der Versicherung gemeldet. Die hat sich dann postwendend drum gekümmert. Obwohl die Schuld in dem Fall bei uns lag wurde zwar von der anderen Partei auf Schmerzensgeld geklagt, dem wurde aber nicht stattgegeben. Wir hatten mit der Sache nicht mehr viel zu tun. Demnach auch mein Tipp - gar nicht lange fackeln und die Versicherung ihren Job machen lassen (auch wenn Du nicht zahlen musst).
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So einfach sehe ich das nicht.
Der vermeintlich Geschädigte kann nur Forderungen gegen den vermeintlich Verantwortlichen haben, nie gegen dessen Versicherung. Forderungen gegen die Versicherung hat nur der Versicherungsnehmer, auch wenn Servicemitarbeiter das manchmal anders darstellen.Die Haftpflichtversicherung ist keine Rechtsschutzversicherung, auch wenn sie bei anerkannten Schäden mit rechtlichen Argumenten das Herunterhandeln versucht.
Es kann für die Versicherung aus vielen Gründen am bequemsten erscheinen, einfach ungeprüft zu zahlen und den Vertrag anlässlich dieses Schadens zu kündigen - dann bekäme man nur schwer eine neue Versicherung. Deshalb belästige ich meine Haftpflichtversicherung nur, wenn ich wirklich zur Haftung verpflichtet bin.
sea u in denmark
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Ist denn überhaupt schon irgendwer von den Eltern aufgetaucht und hat Forderungen gestellt oder geht nur rum der Hund wäre Schuld ? Je nachdem wäre auch meine Reaktion. Allerdings würde ich mich da generell unverbindlich mit meinem Versicherungsmakler unterhalten, wie sie da denn vorgehen würden.
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Hallo,
Hier bei uns sind zum Glück ca.50 m Abstand zwischen Gartentor und Fußweg.Es kommt erst ein Vorgarten,den sehen die Hunde,wenn sie aus dem Garten Richtung Straße gucken,dahinter ist ein Privatweg,da läuft keiner,da wir das letzte Haus der Straße sind.Dahinter ein kleiner bewachsener Bach und dann der Gehweg+Straße.Was noch erfreulicherweise dazu kommt,ist die Hanglage,also der Abstand zwischen Gartentor und Gehweg ist ziemlich groß
Das mit den Kindern kenne ich zu gut.Die bleiben stehen,bellen,rennen hin und her,werfen Gegenstände auf die Hunde e.t.c.,alles wenn sie sich unbeobachtet fühlen.Als wir daneben standen gingen sie normal vorbei. So war es bei uns,als wir das Gartentor direkt an der Straße hatten.
Haben die Kinder auf frischer Tat ertappt und sind mit ihnen zu den Eltern gegangen.Die Kinder sollten dann erzählen,was sie gemacht haben und warum sie das tun.Haben die Eltern gebeten dafür zu sorgen,das sie das unterlassen.Sie waren sehr freundlich und haben sich ganz oft entschuldigt und seit dem kam das nie mehr vor.Das war eine wirkungsvolle Schocktherapie für die Kinder-so sollte es ja auch sein,es hätte auch schiefgehen können und die Eltern hätten anders reagieren können.
Rechtlich würde ich mir keine Sorgen machen,das ist doof gelaufen und an manchen Dingen trägt eben keiner Schuld.Was wäre,wenn das Kind sich erschreckt hätte,wenn du geniest hättest?Ich meine wenn dir ein Teller runtergefallen wäre oder der Wind die Tür zugeknallt hätte?Es ist einfach niemand Schuld,im Zweifel wirklich der Versicherung melden und chillen. -
Nun kam wohl vor einigen Tagen eines der besagten Nachbarskinder mit den Skateboard am Zaun entlang und Barry sprang wohl mit Getöse an den Zaun. Das Kind erschrak und bracht sich bei einem Sturz wohl Hand oder Arm.
Ein guter Anwalt wird einen Nachweis fordern, dass das Kind durch das Gebell des Hundes vom Skateboard gefallen ist, und nicht dadurch, dass ein Stein auf dem Weg lag oder das Kind einfach motorisch ungeschickt war.
Die Ursache muss ja hieb- und stichfest nachgewiesen werden. -
- Vor einem Moment
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