Hund bellt am Zaun und Kind stürzt - Muss ich zahlen?
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Das verlinkte Urteil ist von 1992!!!
Da würde ich absolut nicht mehr darauf vertrauen, dass da heute noch genauso entschieden werden würde.
Grundsätzlich würde ich in der heutigen Zeit immer damit rechnen, dass ich als Hundehaltrr in solchen Fällen die A-Karte habe.Wenn ihr doch sowieso bereits einen Rechtsstrit habt, habt ihr doch auch einen Anwalt.
Da würde ich eher diesen Anwalt fragen als ein Forum voller rechtswissenschaftlicher Laien, die naturgemäss rein gefühlsmässig von ihrem Rechtsempfinden ausgehen. Und die diesbezüglich als Hundehalter eine ganz andere Einschätzung haben wie sie vielleicht ein Nicht-Hundehalter hat.
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Hi
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Wenn man es seiner Versicherung meldet, dann prüft die Versicherung ob der Versicherungsnehmer haftet, nicht haftet oder einen Teil. Dementsprechend zahlt die Versicherung nicht, alles oder einen Teil.
Passt das der anderen Partei nicht so muss sie die Versicherung verklagen und nicht den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun sobald er es seiner Versicherung gemeldet hat. Der ist dann höchsten noch "Zeuge".An ein Urteil von einem Amtsgericht muss sich kein anderes Gericht halten oder genauso entscheiden. An ein Urteil von einem Landgericht muss ein Gericht aus einem anderen Bundesland sich auch nicht halten oder genauso entscheiden. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Theoretisch muss sich ein anderes Gericht im selben Bundesland auch nicht daran halten. Aber meisten ist es für die ein Anhaltspunkt.
Bei einem Urteil von dem Bundesgerichtshof sieht das anders aus. Da halten sich meistens alle Gerichten dran oder nehmen es als Anhaltspunkt.LG
Sacco -
Wir hatten heute am Hupla genau dieses Thema, da ging es um ein Mitglied dessen Hund hat angeleint auf der Straße ein Kind auf einem Roller angebellt, dieses ist auch gestürzt, der Besitzer hat eine Teilschuld bekommen. Grundsätzlich hat man als Hundehalter dafür zu sorgen, dass seine Hunde keine Gefahr für unbeteiligte Dritte darstellen.
Warum du deine Hunde nicht vor den Kindern schützt ist mir aber auch ein Rätsel und ich finde es ziemlich egoistisch von dir deinen Hunden gegenüber... Und auch gefährlich, ich hätte ja Angst, wenn ich eh schon Probleme mit dem einen oder anderen Nachbarn habe, dass der noch ganz andere Geschütze auffährt oder sogar mal ein Giftköder in meinem Garten landet... Aber gut, ist natürlich deine Sache! Aber denke du wirst eine Teilschuld bekommen zumal die Hunde ohne Aufsicht waren und du somit deine Aufsichtspflicht verletzt hast, denn du warst ja nichtmal Zuhause. Aber ich würde mir einen Anwalt nehmen bzw es der Versicherung melden. Denke pauschal kann dir hier keiner sagen was auf dich zukommt, jeder Fall ist anders und wird anders gehandhabt.
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Wir hatten heute am Hupla genau dieses Thema, da ging es um ein Mitglied dessen Hund hat angeleint auf der Straße ein Kind auf einem Roller angebellt, dieses ist auch gestürzt, der Besitzer hat eine Teilschuld bekommen. Grundsätzlich hat man als Hundehalter dafür zu sorgen, dass seine Hunde keine Gefahr für unbeteiligte Dritte darstellen.
Warum du deine Hunde nicht vor den Kindern schützt ist mir aber auch ein Rätsel und ich finde es ziemlich egoistisch von dir deinen Hunden gegenüber... Und auch gefährlich, ich hätte ja Angst, wenn ich eh schon Probleme mit dem einen oder anderen Nachbarn habe, dass der noch ganz andere Geschütze auffährt oder sogar mal ein Giftköder in meinem Garten landet... Aber gut, ist natürlich deine Sache! Aber denke du wirst eine Teilschuld bekommen zumal die Hunde ohne Aufsicht waren und du somit deine Aufsichtspflicht verletzt hast, denn du warst ja nichtmal Zuhause. Aber ich würde mir einen Anwalt nehmen bzw es der Versicherung melden. Denke pauschal kann dir hier keiner sagen was auf dich zukommt, jeder Fall ist anders und wird anders gehandhabt.
Auf der Straße, an der Leine, besteht ja noch eine geringe "Chance", dass der Hund sich los reisst und das Kind erwischt.
Aber im Garten, eingezäunt? Wo ist da eine Aufsichtspflicht zu erfüllen? Welche Berechtigung hätte dann ein Wachhund, grad auf einem Hof?! Darf der dann nur raus, wenn jemand daneben steht? Das widerspricht sich doch total!
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Auf der Straße, an der Leine, besteht ja noch eine geringe "Chance", dass der Hund sich los reisst und das Kind erwischt.
Aber im Garten, eingezäunt? Wo ist da eine Aufsichtspflicht zu erfüllen? Welche Berechtigung hätte dann ein Wachhund, grad auf einem Hof?! Darf der dann nur raus, wenn jemand daneben steht? Das widerspricht sich doch total!Wachhunde sind meistens "gewerblich". Seine Hunde einfach quer beet im Garten rumrennen zu lassen und dieses willkürliche alles Ankeifen was am Zaun vorbeiläuft ist nicht Wachen sondern unkontrolliertes Kläffen. Wachhund der tatsächlich wacht auf einen gewerblichen Grund und Boden und Hunde die zur Bespaßung allein im Garten alles vorm Zaun blöd ankläffen sind was ganz anderes.
Wenn man seinen Hunden unbedingt der Gefahr aussetzen will, dass sie von Kindern geärgert werden oder das wahlweise mal ein Gitfkörder rüberfliegt weil "die doofen Töllen ja dauernd Kinder anbellen und gemeingefährlich sind" nur damit man seinen eigenen Stifel durchziehen kann finde ich weiterhin unerklärlich und unvernünftg
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Alle Mutmassungen und "ich glaube...."-Äusserungen sind doch sowieso "für die Füsse". Dies ist ein Hundeforum, keine Rechtsberatung.
Wirklich sichere Informationen kannst Du nur von einem Rechtsanwalt bekommen, am besten einer, der sich mit Tier-Fällen auskennt.
Ich halte es für sehr gefährlich, hier Empfehlungen und Einschätzungen abzugeben, gerade weil sich die TE ja bereits mit der fraglichen Familie in einem anderen Rechtsstreit auseinandersetzen muss.
Liebe TE - bitte lass dich von einem kompetenten Anwalt beraten und sorge in der Zwischenzeit dafür, dass deine Hunde nicht alleine im Garten rumpöbeln.
Gruss
Gudrun -
ier bei uns hätte ich allerdings schon Angst dass das ganze Folgen für uns hätte wie Wesenstest etc.
Je nach Bundesland kannst du ggfs. Auflagen bekommen.
Wenn ein Hund, weil er am Zaun bellt, gefährlich ist (denn nur so gibt es Auflagen, Wesenstest etc.) dann würden die klammen Kommunen schon vor Freude nackt auf der Strasse tanzen, mit all den hohen Kampfhund-Steuersätzen, die sie so eintreiben könnten.
Recht ist, dass der Hund am Tag nur 30Minuten bellen darf und nicht in den Ruhezeiten. Mieter können bei darüber hinausgehendem Lärm bei ihrem Vermieter die Miete mindern, der darf die Forderung des Ausfalls auch gerne an euch weiter reichen. Wenn man daraus "gefährliche Hunde" konstruieren könnte, wäre das schon längst im großen Stil geschehen.unser polizist meine mal,
Nicht böse gemeint, aber eine schlechtere Rechtsberatung kann man kaum bekommen...
Ich würde, sobald eine Forderung auf Dich zu kommt, es der Versicherung melden, einfach damit die vielleicht schon mal einen schönen Text an die Gegenseite schicken. Solange keine Forderung kommt, würde ich auch nix tun, denn nur weil jemand behauptet, Dein Hund habe angeschlagen und man sich daraufhin so erschrocken, dass man gestürzt sei, muss das noch lange nicht die Wahrheit sein.
Ich bin als Kind auch mal gestürzt - ich war Duschen, mach die Duschtür auf und dann ist der Kater der Nachbarn auf mich zugesprungen und ich bin ausgerutscht in der Duschkabine. Der Sack ist durch die offene Balkontür bis ins Bad gekommen und lag auf dem Vorleger, bis ich die Kabinentür geöffnet und ihn unwissend nass gespritzt habe. Soll daran nun wirklich der Kater schuld gewesen sein und somit seine Besitzer? Bitte nicht...
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, DEIN Grundstück mit Kameras zu überwachen? Außerhalb darfst Du nicht filmen, aber innen schon. Du hättest so einen Überblick wie oft Deine bellen und wie laut und gleichzeitig könntest Du auch Kinderterror am Zaun gut nachweisen, sollte dafür irgendwann mal eine Notwendigkeit bestehen.
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Aber leider haben sich da die Zeiten geändert..wobei ich auf die Gründe hierfür auch nicht eingehe.
Bei uns war es früher auch "normal" das Hund am Zaun gebellt hatte ab und an, sollte ja auch bewachen und melden. Ist aber schon 35 Jahre her ;-)
Gott sei Dank ist es heute nicht mehr so.Ich finde es total schrecklich, wenn Hunde am Zaun abgehen. Egal, ob ich alleine, mit Kind, mit Hund oder mit Pferd vorbeikomme. Es ist einfach nur unhöflich dem Rest der Welt gegenüber.
Und die Nachbarn hören den Lärm den ganzen Tag. Super.Ich meine wenn dir ein Teller runtergefallen wäre oder der Wind die Tür zugeknallt hätte?Es ist einfach niemand Schuld
Haftung hat NICHTS mit Schuld in irgendeinem moralischen Sinn zu tun. Es geht um die Ursache des Schadens, und als Tierhalter bin ich aufgrund der Tiergefahr eben oft in der Haftung, auch wenn ich nicht unbedingt "schuld" bin.
Daher ist die Haftpflichtversicherung so wichtig. Und die, wie hier ja schon mehrfach geschrieben, wehrt ungerechtfertigte Forderungen ja auch ab. -
So ist es.
Mit "Schuld haben" hat das Ganze überhaupt gar nichts zu tun!
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Unabhängig von Schuld und Haftung .. wo leben wir denn das man wegen sowas gleich einen Anwalt braucht ?
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