Hund bellt am Zaun und Kind stürzt - Muss ich zahlen?

  • Hier bei uns wird sowas der Haftpflicht gemeldet. Fertig. Aber es ist ja auch so, ob das ganze überhaupt jemand bezeugen kann, das es sich genau so abgespielt hat wie von den Nachbarskindern behauptet oder von deren Eltern ? :???:
    Das KInd könnte auch so gestürzt sein ?

  • Vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen. Denn, wenn man einen Hund hält, liegt eine grundsätzliche Gefährdungshaftung vor. Kommt eine Person mittel- oder unmittelbar durch einen Hund zu Schaden, muss der Halter für den Schaden haften. PUNKT!
    Theoretisch würde es reichen, wenn man mit einem angeleinten Hund irgendwo her geht und eine Oma kommt zu Fall, nur weil sie den Hund gesehen hat. Schwupps, Gefährdungshaftung.
    Für den Schaden (Behandlungskosten etc) werdet ihr wohl aufkommen müssen. Schmerzensgeld ist da aber wieder eine andere Sache.

  • Vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen. Denn, wenn man einen Hund hält, liegt eine grundsätzliche Gefährdungshaftung vor. Kommt eine Person mittel- oder unmittelbar durch einen Hund zu Schaden, muss der Halter für den Schaden haften. PUNKT!
    Theoretisch würde es reichen, wenn man mit einem angeleinten Hund irgendwo her geht und eine Oma kommt zu Fall, nur weil sie den Hund gesehen hat. Schwupps, Gefährdungshaftung.
    Für den Schaden (Behandlungskosten etc) werdet ihr wohl aufkommen müssen. Schmerzensgeld ist da aber wieder eine andere Sache.

    Gefährdungshaftpflicht kenne ich (in Österreich) nur in Bezug auf das Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, betreffend - außer KFZ, alles Eisenbahnähnliche, Schilifte etc.
    Trifft sie tatsächlich auch auf Hunde zu? Wenn ja, wundern mich die niedrigen Haftpflichtprämen...

  • Naja, soweit geht die Gefährdungshaftung nun auch nicht, dass nur der Anblick eines Hundes (oder Autos) schon bedeutet, dass man haftbar gemacht wird. Ein Zusammenhang muss schon herstellbar sein.
    Gefährdungshaftung besteht, weil man eben wissentlich eine potentielle Gefahr in die Welt bringt (ein Tier, ein Kraftfahrzeug).


    Insbesondere bei Tieren geht der Gesetzgeber davon aus, dass man keinen Sachverstand seitens Dritter erwarten darf - also auch nicht behaupten kann, Kinder hätten den Hund durch Fehlverhalten provoziert und seien daher "selbst schuld".


    Aber natürlich gibt es Unterschiede. Die alte Geschichte vom Einbrecher, der für einen Hundebiss noch Schmerzensgeld bekam, ist z.B. ein (oft wiederholtes) Märchen.


    Wenn aber der Postbote nichtsahnend ein unverschlossenes Gartentor öffnet und dann gebissen wird, sieht es schon wieder anders aus.


    Daher sind solche Dinge halt auch IMMER Einzelfallentscheidungen, denn die Umstände müssen geprüft werden.


    Und niemand braucht für sowas einen Anwalt, denn schließlich übernimmt die Rechtsvertretung (und ggf. die Haftung) die Haftpflichtversicherung.


  • Aber natürlich gibt es Unterschiede. Die alte Geschichte vom Einbrecher, der für einen Hundebiss noch Schmerzensgeld bekam, ist z.B. ein (oft wiederholtes) Märchen.


    Da ich einen Hundehalter persönlich kenne und er uns seinerzeit die Papiere gezeigt hat, weiss ich, dass es KEIN Märchen ist.


    Ob Du das nun glauben willst oder nicht.

  • Wie war der Hergang dort? Und weißt du noch, wo das war und wann?


    Das wäre interessant.

  • Besagter Eindringling/Einbrecher drang über eine Leiter in einem Fenster im ersten Stock ins Haus ein. Die Eigentümer Waren nicht zuhause. Der Riesenschnauzer der Familie hat den Hund auf der Treppe gestellt.
    Den genauen Hergang wird man nie erfahren, da der einzige Beteiligte, der sprechen konnte, der Eindringling war ... und der stellte sich als Unschuldslamm hin, das rein zufällig über diese Leiter ins Haus gekommen ist. Natürlich ohne die Absicht, etwas zu stehlen.
    Und da sei er von dem bösen, aggressiven Hund angegriffen worden.
    Auf jeden Fall trafen Polizei und Hausherr Mann mit Armwunde im Treppenhaus und davor besagten Riesenschnauzer an. Der Eindringling hatte wohl dann laut um Hilfe gerufen, die Nachbarn oder Passanten hatten das gehört und die Polizei gerufen. Als die Eigentümer zurück kamen stand die Polizei gerade vor dem Haus und besprachen das weitere Vorgehen. Gewaltsames Eindringen Hatte sich ja dann erledigt. Der Eigentümer öffnete die Tür, ging - Wegen des Hundes - gemeinsam mit den Polizisten rein ... und da fanden sie die beiden.
    Raum Heidelberg/Karlsruhe. Kann ich Dir nicht genau sagen, da ich nicht genau weiss, wo er wohnte. Ich kannte den Mann über den Hundesport, da hat er uns das erzählt und da wir das nicht glauben konnten, hat er uns die Schriftstücke mitgebracht und gezeigt.
    Zeit ... Gute Frage, geschätzt zwischen 2005 und 2010. Ist also schon ein Weilchen her.

  • Der Eindringling hat dann geklagt, auf was genau, Kann ich nicht sagen, nennt man das Schmerzensgeld oder Verdienstausfall oder wie auch immer. Und hat zuerst Recht bekommen. Mein Bekannter meinte, er würde das so nicht hinnehmen und Widerspruch/Berufung, oder wie auch immer das juristisch korrekt heisst, einlegen.


    Was dann letztendlich daraus wurde, weiss ich nicht. Es ging aber schon um eine ordentliche Summe.

  • Das ein Hund keinen Einbrecher verletzen darf, ist hinlänglich einbekannt. In so einem Fall ist der Halter der Schuldige, falls der Einbrecher anzeigt.
    Leider, leider!

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