Hund bellt am Zaun und Kind stürzt - Muss ich zahlen?

  • Muss ich jetzt im Umkehrschluss mein Haus abschließen, weil ich gewischt habe und jemand durch die unverschlossene Tür einfach so eintreten kann, ausrutscht und sich das Bein bricht?

    Nein, da ist keine Tiergefahr gegeben, hat also mit der Gefährdungshaftung gar nix zu tun.
    und du musst nicht damit rechnen, dass jemand reinkommt. In einem öffentlichen Gebäude müssen nach dem Wischen aber Warnschilder aufgestellt werden.



    Wenn du aber z.B. auf dem Gehweg vor deinem Haus den Schnee nicht räumst und jemand rutscht aus, bist du in der Haftung, weil du dort dazu verpflichtet bist, den Schnee weg zu räumen (Verkehrssicherungspflicht) - aber nicht jede Bananenschale.
    Es ist eben nicht alles schwarz/weiß.

  • @byllemitblacky : ich habe auch noch Hundebeispiele aufgeführt- was ist damit?
    Gesetz dem Fall, jemand Fremdes mit schwachem Herz kommt durch meinen Garten, macht sich die Terassentür auf und geht in's Haus.
    Dort liegt mein Hund und schläft.
    Der Herzkranke erschreckt sich ob der Anwesenheit meines schlafenden Hundes schier zu Tode.
    Wahlweise hat er auch eine starke Allergie auf Hunde, bekommt einen anaphylaktischen Schock, bricht zusammen, stürzt und kommt dabei zu Schaden/ zu Tode?


    Das alles kann auch in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder in einer Gaststätte passieren.


    Auch "meine" Schuld?

  • Auch "meine" Schuld?

    Würde mich auch interessieren.


    Einbrecher bricht in mein Haus ein, Finn keift wie blöde, Einbrecher geht rückwärts, fällt über den schlafenden Bruno und bricht sich das Genick.


    Meine Schuld?

  • Also Grundsätzlich ist es so, wenn man einen Hund hat/hält bewegt man sich immer in der Gefährdungshaftung.
    (Wurde ja bereits gesagt)



    Heißt, alleine weil du das Tier hast, geht eine potentielle Gefahr von ihm aus.
    Darum muss man IMMER dafür haften.


    Das ist mal der erste Punkt.



    Was daraus dann schlussendlich gemacht wird, entscheiden Richter, keine Versicherungen.


    Deine Versicherung wehrt ja auch unberechtigte Ansprüche Dritter an dich ab.
    Sollte man keine Hundehalterhaftpflichtversicherung haben, haftet man genauso wie mit einer Versicherung für Schäden, jedoch übernimmt dann keiner die Kosten.


    Bei Fällen wie Quebec und Zucchini sie beschreiben:
    Ja man ist immer in der Haftung.
    Ob man dann schlussendlich irgendetwas bezahlen muss, entscheiden Gerichte / Richter keine Versicherungen.





    Gefährdungshaftpflicht kenne ich (in Österreich) nur in Bezug auf das Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, betreffend - außer KFZ, alles Eisenbahnähnliche, Schilifte etc.Trifft sie tatsächlich auch auf Hunde zu? Wenn ja, wundern mich die niedrigen Haftpflichtprämen...


    Jawohl in D sind Hunde und Pferde im Sinne der Gefährdungshaftung gleichauf mit Öltanks. :smile:
    Tja damit locken Internet Versicherer eben und die Leute springen natürlich darauf an, geiz ist ja bekanntlich geil.
    Wenn man dann die Leute richtig versichern will, meckern sie rum dass es 'genauuu das gleiche' aber im Internet sooo viel billiger gibt' (wenn 1 Million und 10 Millionen das gleiche sind, ok.... :roll: )

  • Zitat von Britta2003

    Du hast ein Warnschild am Zaun, damit bist du ziemlich gut abgesichert.

    Ich fürchte nein, ein Schild "Vorsicht bissiger Hund" kann z.B. auch als ein Schuldeingeständnis gewertet werden.
    Man ist verpflichtet sein Grundstück verkehrsicher zu halten und dazu gehört auch, dass sich dort keine Schlagfallen, Selbstschussanlagen, beißende Hunde oder andere Dinge drauf befinden die leicht zur (Lebens-)Gefahr werden können. Beißt der eigene Hund (auch auf dem eigenen Grundstück) ist man in der Regel dran und ein Schild sagt dann auch nicht viel mehr aus als "Ich wusste dass der Hund beißt, aber hab ihn trotzdem rausgelassen".
    Schilder entheben einen nicht von der Pflicht zur Gefährdungshaftung, vor allem auch weil man nicht davon ausgehen kann, dass jeder das Schild immer sieht, oder jeder lesen kann, oder jeder deutsch kann.


    Es ist übrigens eine absolut sinnvolle Regelung, dass man auch auf seinem eigenen Grundstück (und sei es weil jemand einbricht) keine Selbstjustiz begehen darf (falls der Hund den Einbrecher schlimm erwischt und dieser stirbt käme das ja quasi einer Hinrichtung gleich). Nein, Selbstjustiz ist und gehört verboten, wir sind ja (zum Glück) nicht in den USA, wo jeder sich bewaffnen darf wie er will).


    Hier liegt der Fall trotzdem anders, da ja niemand auf das Grundstück gekommen ist und der Hund auch nicht aus dem Grundstück heraus.
    Ich denke ich würde da als aller erstes bei meiner Versicherung anrufen und dort mal Infos einholen wie sie den Fall bewerten.
    Theoretisch kann übrigens ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, da sich das Kind ja den Arm gebrochen hat, das müsste aber ein Gericht entscheiden.


  • Würde mich auch interessieren.
    Einbrecher bricht in mein Haus ein, Finn keift wie blöde, Einbrecher geht rückwärts, fällt über den schlafenden Bruno und bricht sich das Genick.


    Meine Schuld?

    Nein das nicht, aber gut erfunden, ganz im Sinne von Wilhelm Busch:
    "Hier sieht man noch die Trümmer rauchen -
    der Rest war nicht mehr zu gebrauchen."


    Dagmar & Cara

  • Ich würde wirklich gerne wissen, ob ich für die unbeabsichtig abgesonderten Allergene meiner Hunde haftbar gemacht werden kann. Oder alleine für deren Anblick?


    Schon schlimm, wie man durch deutsche Gesetze Opfer zu Tätern und Täter zu Opfern macht. *kotz*
    Ich stehe übrigens dazu, daß ich mein Eigentum, meine Tiere und meine Familie schütze!
    Das hat nichts mit Selbstjustiz zu tun. ;)

  • Zitat von Zucchini

    Schon schlimm, wie man durch deutsche Gesetze Opfer zu Tätern und Täter zu Opfern macht. *kotz*
    Ich stehe übrigens dazu, daß ich mein Eigentum, meine Tiere und meine Familie schütze!
    Das hat nichts mit Selbstjustiz zu tun.

    Wäre dir lieber wenn jeder ne Selbstschussanlage im Garten haben dürfte? Und was ist wenn mal ein Bekannter nach ner feucht-fröhlichen Nacht versehentlich ne "Abkürzung" über das Grundstück nehmen will? Pech gehabt oder wie?


    Man muss hier doch immer die Verhältnissmäßigkeit sehen, wenn ein Einbrecher deinen Gartenschuppen plündert ist das sicher nicht schön, aber es besteht keine Gefahr für dein Leben, also was würde dir das Recht geben seines (z.B. durch einen scharfen Hund) in Gefahr zu bringen?
    Falls der Einbrecher wirklich dein Leben bedroht wirst du übrigens mit Sicherheit für keine Form der Selbstverteidung zur Anklage gebracht werden.


    Wie schützt du denn deine Familie? Wenn du dafür auch zur Gewaltanwendung greifst obwohl euch keine unmittelbare Gefahr droht, dann ist das ganz definitiv Selbstjustiz und die widerspricht sich nun mal leider mit dem Grundgedanken des Rechtsstaats in dem wir ja zum Glück noch leben.

  • Am Anfang entscheidet die Versicherung für sich, ob sie meint zahlen zu müssen. Wenn das der anderen Partei nicht passt, muss sie klagen. Und dann entscheidet erst der Richter. Nicht jeder Versicherungsfall geht vor ein Gericht.


    Man darf sich in Notwehr verteidigen. Wie man sich verteidigt muss dem Angriff angemessen sein. Man darf jetzt keinen, der einen schlagen möchte, über den Haufen schießen.
    Man darf den Einbrecher/ unerlaubten Besucher festsetzten bis die Polizei kommt. Also man darf in einsperren, festhalten, fesseln ( nur so viel wie nötig) usw.
    Das darf man auch außerhalb des Grundstückes. Wenn man zum Beispiel eine Straftat beobachtet/verhindern möchte, darf man die Person einsperren, festhalten, fesseln ( nur so viel wie nötig) usw. bis die Polizei kommt.


    LG
    Sacco

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