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Hallo Ihr Lieben, bevor die Sonne uns heute ins Freie zieht, grübelt unsere Familie gerade am Kaffeetisch zu o.g. Sache.
Es geht um folgendes: wir müssen berufsbedingt umziehen. Unsere jetzige Mietwohnung ist in einem Haus, deren Wohnungen alle einem Eigentümer gehören. Der hat uns damals die Haltung eines Hundes erlaubt, also wortwörtlich "Erlaubnis".
Jetzt haben wir den Mietvertrag für die neue Wohnung zugeschickt bekommen. Die Wohnung ist in einem Haus, wo es eine Eigentümergemeinschaft gibt, die die Haltung von Hunden und Katzen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Also die Fellnase zum Besichtigungstermin mitgenommen und der Maklerin vorgestellt. Der Eigentümer wohnt weit weg. Extra Foto vom Hund, Kopie Versicherung und Steuerbescheid eingereicht und um Zustimmung gebeten. Beide Wohnungen (alt und neu) liegen jeweils innerstädtisch. Der Hund ist tagsüber mit im Büro und wird es auch in Zukunft sein. Es ist ein kleiner Hund, Dackelmix. Jetzt steht im Anhang zum neuen Mietvertrag, dass es für unseren Hund eine "Duldung unter Vorbehalt" gibt und diese im Falle von berechtigten Beschwerden zurückgezogen werden kann. Im neuen Haus wohnen Katzen und angeblich auch ein kleiner Hund, es ist aber ein sehr grosses Objekt mit knapp 50 Wohneinheiten, so dass wir nicht wissen, ob speziell in unserem Aufgang dieser Hund wohnt.
Nun sind wir keine Juristen und ich erwarte hier aus dem Forum auch keine Rechtsberatung. Aber vielleicht hat die Sache ja einen Haken, wenn ich um "Erlaubnis" frage und eine "Duldung unter Vorbehalt" angeboten bekomme. Da ein Umzug ja nicht gerade wenig Geld kostet, wollten wir wissen, ob jemand hier Erfahrungen diesbezüglich hat. Nicht, dass wir dort einziehen und nach einigen Monaten kommt das böse Erwachen. Dann müssten wir wohl oder übel wieder Koffer packen, denn die Fellnase geb ich nicht her!!! Da kauf ich lieber nen Wohnmobil und quetsch uns da rein! Liebe Grüsse und danke schon mal für Antworten! -
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Hi
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In einer Mietwohnung kann es Dir auch bei "Erlaubnis" passieren, dass ein Hundeverbot ausgesprochen wird, wenn es unter den Mietern Probleme wegen dem Hund gibt.
Zumindest hier bei uns handhabt das eine große Wohngesellschaft genau so: Duldung unter Vorbehalt.
Ich an Deiner Stelle würde beim dortigen ansässigen Mieterverein vorsprechen und nachfragen wegen der Klausel. Die haben ständig damit zu tun, kennen ihre "Leute" und können Dir sicher weiterhelfen.
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Hallo Grinsekatze1,
daran hab ich auch schon gedacht. Die Wohnungsgenossenschaften dort vor Ort geben auch nur noch die "Duldung unter Vorbehalt" raus. Wir haben halt nur Schiss, dass dann nen Nachbar meckert wegen Hundeallergie oder so... Man kann ja nicht wissen, wer da ein- oder auszieht im Laufe der Zeit. Hm?.. -
Wenn dein Hund die anderen Mieter stört, dann kann die Erlaubnis zurückgezogen werden. Es gibt also immer einen Vorbehalt. Auch wenns Erlaubnis heisst.
Vielleicht kannst du mal bei den zukünftigen Nachbarn klingeln und fragen, wie sie zum Hund stehen?
Bellt oder jault dein Hund in der wohnung oder macht sonstwas, was stören könnte?
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Hallo Grinsekatze1,
daran hab ich auch schon gedacht. Die Wohnungsgenossenschaften dort vor Ort geben auch nur noch die "Duldung unter Vorbehalt" raus. Wir haben halt nur Schiss, dass dann nen Nachbar meckert wegen Hundeallergie oder so... Man kann ja nicht wissen, wer da ein- oder auszieht im Laufe der Zeit. Hm?..Wegen Hundeallergie kann er Dir nicht kommen. Schließlich lebt der Hund bei Dir in der Wohnung und bei so einer großen Wohnanlage ist eh mit viel Publikumsverkehr bzw. Anwohnerverkehr zu rechnen. Da wird der ein oder andere Mieter sicherlich Hundebesuch erhalten.
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Wenn dein Hund die anderen Mieter stört, dann kann die Erlaubnis zurückgezogen werden. Es gibt also immer einen Vorbehalt. Auch wenns Erlaubnis heisst.
Vielleicht kannst du mal bei den zukünftigen Nachbarn klingeln und fragen, wie sie zum Hund stehen?
Bellt oder jault dein Hund in der wohnung oder macht sonstwas, was stören könnte?
Nö, die ist lieb. Einmal am Tag kriegt sie ihre 5 Minuten, wo mal ihr Lieblingsquietschi massakriert wird, das war's dann auch. Selbst, wenn andere Hunde im Haus kläffen, bleibt sie ruhig. Wenn wir nicht da sind, wird auch die Klingel abgestellt, dann schlägt sie nicht an. Sonst kommt beim Klingeln ein Wuff und sie schaut uns an nach dem Motto: kiek ma, da kommt wer. Auch, wenn Besucher kommen oder Heizungsableser etc., bleibt sie ruhig. Bisher hat sie auch nur zweimal nachts böse angeschlagen (in über 5 Jahren), einmal, weil gerade in die Keller eingebrochen wurde und einmal, weil ein Nachbar besoffen die Treppe runter gestürzt ist. Action findet draussen oder in der Hunderunde statt, im Haus oder Büro soll sie ja ruhig bleiben.
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Ach so, danke wegen der Allergiesache. Ich würde da auch nur mit dem Kopf schütteln, wenn so was wäre. Dann müssten ja Katzenbesitzer auch Schiss haben. Und ein Eigentümer haut auch bestimmt keine Bäume im Vorgarten weg oder betoniert die Rasenfläche zu, nur, weil ein Mieter ne Pollenallergie hat oder so. Ich kann die Eigentümer ja teils auch verstehen, dass sie sich absichern müssen. Aber manchmal ist der Eigentümer lieb und irgend nen Nachbar spielt sich als Sheriff auf und klebt den ganzen Tag nur hinter der Gardine, um Nachbarn anzuschwärzen. Das tollste, was ich mal erlebt hab, war, dass ne Freundin kurz nach ihrem Umzug vom Nachbarn wegen Hundegebell und Hundehaufen angezeigt wurde beim Vermieter, dabei war der Hund noch bei den Eltern, weil sie die neue Wohnung in Rhuhe renovieren wollte. Der tolle Nachbar hatte den Hund nur am Tag der Wohnungsübergabe gesehen und gleich nen "Bellprotokoll" angefertigt.
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Vor solchenNachbarn bist Du nicht gefeit; die können überall zu finden sein. Geh der Sache positiv entgegen und gut isses.
Die Nachbarn würde ich vorher nicht kontaktieren.Warum auch!
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Ok, dann lass ich meinen Puls mal wieder runter gehen. Puh, alles aufregend. Ich werde morgen nach Feierabend mal zum Mieterverein schauen. Kann ja dann mal posten, was dabei rausgekommen ist. Man gibt sich als HuHa ja alle Mühe. So, nun aber erstmal ab ins Freie. Schönen Sonntag Euch allen!
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So wie sich das für mich darstellt, ist diese Klausel erstmal in Ordnung. Denn, wie Andere schon sagten, kann auch eine schriftliche Erlaubnis jederzeit zurückgenommen werden, wenn triftige Gründe vorliegen. Von daher würde vermutlich die Formulierung rechtlich kaum eine Rolle spielen.
Im Gegenteil, ich finde es ok , wenn mit einer solchen Formulierung quasi mit offenen Karten gespielt wird.
Ich würde hier gar nichts weiter machen, und alles so belassen, ohne weitere Maßnahmen zu ergreifen. Mit Allem, was man nun "aufrollt" zieht man eher noch Unmut und Zorn auf sich.
Ich würde zusehen mich bzw. den Hund in der neuen Nachbarschaft "beliebt" zu machen, bzw. allen Mitmietern positiv gegenüber treten, sodass gar nicht erst eine schlechte Stimmung aufkommen kann. Und wenn unter den 50 Mietparteien doch mal ein Querulant sein sollte, kann man immernoch mit dem grundsätzlich guten Verhältnis mit der Allgemeinheit punkten. Querulanten enttarnen sich in der Regel selber, und sind meistens nachbarschaftlich auch bekannt. Von daher würde ich die Sache recht locker angehen, und nicht mehr beim Nachbarn oder beim Vermieter auf der Forumulierung "rumreiten".Als positive Hilfestellung könnte noch ein formloses Anschreiben helfen, welches dir bestätigt, dass es beim alten Mietverhältnis nie Probleme mit dem Hund gab.
So haben wir es gemacht beim letzten Umzug, was beim neuen Vermieter gut ankam. ;-) -
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