Anlein-und/oder Maulkorbpflicht?

  • Hallo Ulli,


    das hört sich doch schonmal echt gut an. So eine kurze dünne Leine wird ihn sicher nicht weiter stören. Ich soll ihn also ab jetzt immer sofort ins Fuß nehmen, wenn ich jemand Fremden sehe, nehme die kleine Leine locker in die Hand, fängt er an zu fixieren oder auszubrechen, nehme ich ihn näher ran und sage "Fuß", macht er es richtig, gibt es ein Leckerchen.


    Hui, das wird anstrengend :)
    Aber ich muss es wohl durchziehen.


    Kann mir noch jemand sagen, wie das ist, wenn man wegen sowas angezeigt wird und das Ordnungamt kommt (Wesenstest, anleinpflicht, maulkorbpflicht?) bin nun echt neugierig geworden...

  • Ich habe das alles schon hinter mir. Bei mir war das so das ich mich dem Ordnungsamt vorstellen musste mit Hund. Dann wurde festgestellt ob sie gefährlich ist und ob ein Maulkorbzwang nötig ist.

  • Wie geht denn so eine Feststellung vor?
    Muss der Hund irgendwelche Prüfungen bestehen?
    Sammy würde sicher angreifen, wenn jemand mit dem Rad oder mit Inliner an ihm vorbeifahren würde, und er nicht an der Leine ist.
    Ich möchte vorbereitet sein, falls diese Frau mich plötzlich doch anzeigt.
    Werde ab jetzt viel mit ihm üben, aber möchte schon sicher gehen.
    Was wird bei so einem Test gemacht?
    Ist das dieser Wesentest?

  • Zitat

    ich würde nun einfach gern wissen, ob die Frau mit sowas durchkommen würde...

    Definitiv ja.
    Wie bereits auch schon von anderen erkannt, hast du deinen Hund ohne Leine nicht unter Kontrolle -es ist vollkommen egal, ob der Hund Menschen oder Sachen angeht- also kann jederzeit eine "Maßnahme" angeordnet werden.



    Schönen Tag noch

  • Zitat

    Wie geht denn so eine Feststellung vor?
    Muss der Hund irgendwelche Prüfungen bestehen?


    Hallo :winken:


    Erstmal schön das du die Fehler nun doch bei dir suchst :gut:


    Nein erstmal keine Prüfung o.ä. ich mußte in einen Raum, ähnlich einem Behandlungsraum beim Ta. Die Amts Ta hat die ganze zeit komische geräusche gemacht um zu sehen wie chaienne reagiert. Sie hat ihr an der Schnauze rum gefummelt um zu sehen ob sie sich das gefallen lässt (hat sie :wink: ) Hat geschaut ob der Grundgehorsam vorhanden ist d.h. mein Hund musste draussen im sitz warten während erst die TÄ rein gegangen ist und dann ich und dann durfte erst der Hund.


    Dann hat sie mich aufgeklärt was meine Pflichten sind....und wenn du denkst du kannst dich rechtfertigen bei der Tä vergiss es. All meine Mühe waren damals umsonst zu erklären das das was passiert ist nicht meine schuld war.


    Zum schluss stellt sie fest ob dein wuffi einen Maulkorb brauch..ich brauchte keinen, nehme aber immer einen mit, denn nach der geschichte ist sicher nun mal sicher :wink:


    Sieh zu das es nicht soweit kommt :flehan:

  • Was sind denn das für Ordnungsämter?????


    Zunächst gibt es rein rechtlich gesehen kaum einen Grund dafür, dass der Hund einem Amts-Vet vorgestellt wird! Lediglich bei "Gefahr im Verzuge"!


    Normalerweise hast du hast du als Hundehalter zunächst ein Anrecht auf eine "Anhörung"! Ausnahme wie oben bei "Gefahr im Verzuge"! i.d.R wird erst nach erfolgter Anhörung entschieden was mit dem Hund gemacht wird, ob dieser vorgestellt werden muss (zwecks Überprüfung / Wesenstest) und ob ggfls. eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld verhängt wird!

  • Zitat

    Was sind denn das für Ordnungsämter?????

    Ganz gewöhnliche. Bei "Vorfällen" mit Hunden reagieren die meisten Ordnungsämter schnell, denn sie wollen sich -falls wirklich mal was ernstes ist- vorwerfen lassen, daß sie es hätten verhindern können wenn sie schneller reagiert hätten.
    Kann diese Vorgehensweise sogar ein bisschen verstehen (leider zeigt es sich immer wieder daß sie damit richtig liegen).



    Schönen Tag noch

  • Zitat


    Lediglich bei "Gefahr im Verzuge"!


    Nun gut bei mir war es so! Und es war doch wie eine Anhörung nur das mir dir dumme Gans :stumm: kein wort geglaubt hat.

  • Hi Ulrike,


    lass dich nicht unterkriegen-weder von der Tante mit der Fußhupe, noch von sonst wem :!: Wenn dein Hund den anderen nicht verletzt hat, wars wohl nicht so schlimm. Wenn ich jeden angezeigt hätte dessen Hundi meine schonmal gebissen hat, dann liefen hier verdammt viele mit Maulkorb rum.


    Sry, aber was ist das fürn STUSS :!: :!:


    Gruß,


    Goddi


    PS: An die Oberlehrer :flehan: Warum muss hier immer alles gleich missverstanden werden?? Das nervt und scheint mir fast an Absicht zu grenzen :dagegen: Was heißt denn: Dann wäre ich ausgerastet-uhuu, und dann? hättest du ihr dann eine gehauen? Lächerlich

  • Hallo??? Wasn mit dir nicht in Ordnung? Habe ich irgendwas von hauen gesagt? Ich glaube nicht.


    Komm mal wieder runter, sie wollte Ratschläge und die hat sie bekommen fertig! Leider ist das nun mal so das viele Menschen gleich zum OA rennen daran kannst auch du nichts ändern!!

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