Probleme mit der Bürokatze
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Ja, mir geht es wahnsinnig gegen den Strich, dass Freigängerkatzen sich in jeder Hinsicht wie offene Hose benehmen dürfen und bei Hunden bei jedem kleinen Fehltritt das große Theater ausbricht.
Und mit Wildtieren kann man das nicht vergleichen - die sind nunmal da, gehören zur Natur, gehören niemandem. Katzen werden bewusst von Menschen angeschafft. -
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Hi,
vielleicht kann man tatsächlich noch reden.Wenn ich es so bei mir hier in der Gegend betrachte, wäre die Bürokatze wahrscheinlich eines Tages von Knall auf Fall verschwunden und wird nicht mehr gesehen.
Ja, es gibt aggressive Katzen. Keine Gnade schwächeren gegenüber, heftigste Verletzungen in Sekunden, Bisse sind kaum zu sehen und lösen doch schlimmste Entzündungen aus.
Und wenn so ein Tier auch noch in fremde Häuser geht und dort angreift, nun ja da kommt man auf Gedanken.
Und wenn ein zwei oder Dreijähriger streicheln will weil die eigene Katze lieb ist und er fängt sich richtig eine, puuuh.Wenn ich meine Haustür aufmachen will , dann mach ich sie auf, keine Diskussion.
Und die Fremdkatze sollte draußenbleiben. Verständlich.
Aber: Natürlich hat die Bürokatze eine Chance verdient auch irgendwie unterzukommen. Deshalb freundlich im Gespräch bleiben, Zeiten ausmachen, das wird ja auch schon versucht. Örtliches Einschänken macht keinen Sinn. Ich würd versuchen für sie ein neues Zuhause zu finden.
Insgesamt hört es sich für mich nicht so an, als könnte es irgendwie gutgehen.
Sehr traurig...LG
Mikkki
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Ich denke das ist ein Dauerkonflikt. Gerade ein rotes Tuch für Hundebesitzer, die eh schon so viele Einschränkungen haben.
Was für Einschränkungen hat denn der Hundehalter?
Ich habe jetzt seit 13 Jahren meinen Hund und habe keine Einschränkungen.
Gassi gehen? Tja, wenn das eine Einschränkung ist, warum habe ich dann einen Hund?
Anleinen? Dient bei uns der Sicherheit des Hundes.
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@AnnaAimee: Hier ist noch ein Link.
Dann schreib doch etwas gegen Freilaufkatzen ohne Hunde da mit reinzubringen. Wobei ich nichtmal meinen Hund streunern lassen würde, auch wenn es erlaubt wäre.Und wenn jeder sich darüber beschwert, dass bei jedem Fehltritt des Hundes ein Fass aufgemacht wird, dann sollte man überlegen, ob es mit der Einstellung "Es ist mein Recht ich setze es durch" zusammenhängt. Ich rege mich über die meisten Fehltritte der Hunde nicht auf.
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Danke für den Link, da kann ich mehr mit anfangen. Scheint aber ja eine Einzelfallentscheidung zu sein, wenn es nicht mehr Quellen gibt. Vor allem weil es auf § 242 BGB beruht. Da kann man wirklich nicht pauschal sagen, dass man sie dulden muss. Zumal der Fall ja etwas anders lag. Die Nachbarn waren ja scheinbar sehr bemüht.
Zum Rest- nee ehrlich nicht. Für mich ist das Thema durch. Entweder man versteht meine Texte oder eben nicht. Ich denke sie sind deutlich geschrieben. Und ich brauche nicht von den Hund Katze Vergleichen abzukommen, denn ICH finde sie grundsätzlich mal passend um sich ein paar Gedanken zu machen.
Zumal der Ton hier teilweise echt unterirdisch ist.
Zu den Einschränkungen: Einschränkung ist es schon den Hund in der Wohnsiedlung an der Leine führen zu müssen. Auch wenn ich das eh machen würde. Es ist und bleibt eine Einschränkung. Nur mal als Beispiel.
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Wir machen die nur spät abends auf und die Fenster bleiben über Nacht auf kipp.
Nur als kleine Anmerkung: Ich hoffe, Ihr habt einen Kippfensterschutz für die Katzen. ;-)
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Zu den Einschränkungen: Einschränkung ist es schon den Hund in der Wohnsiedlung an der Leine führen zu müssen. Auch wenn ich das eh machen würde. Es ist und bleibt eine Einschränkung. Nur mal als Beispiel.
Wenn ein Hund einzieht ist das bekannt und man hat sich diese Einschränkung selbst ausgesucht.
Wobei es für mich mit einem locker an der Leine laufenden Hund keine Einschränkung ist, sondern zum guten Ton gehört.
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Zumal der Ton hier teilweise echt unterirdisch ist.
Finde ich ehrlich gesagt etwas schräg. Bis dato habe ich hier patzige Beiträge nur von den Leuten gelesen, die scheinbar ein generelles Problem damit haben, dass Freigänger in Deutschland als nicht gleichwertig mit einem nicht beaufsichtigten Hund angesehen werden.
Nur weil dir etwas nicht gefällt, ist das Niveau nicht "unterirdisch".
so komplett eine Einzelfallentscheidung scheint das ganze im übrigen auch nicht zu sein. Wenn man mal etwas nach Urteilen zu Freigängerkatzen sucht, dann findet man eine ganze Reihe von Urteilen die im Prinzip darauf raus laufen das man Freigängerkatzen zu dulden hat. Hingegen ist mir jetzt auf die schnelle kein einziges in die Hände gefallen, bei dem ein Richter entschieden hätte das Freigang auch über die Grundstücke anderer nicht okay wäre. (jetzt mal davon ausgehend das man keine 10 Tiere hält..)
Gerichtsurteile für Katzenbesitzer - Rechtsanwalt Manuel Kuhnke
Mir ist das hier in letzter Zeit in der Art aber schon öfter aufgefallen. Etwas gefällt einem nicht, dann wird nach Quellen geschrien, im Zweifel die Quelle kritisiert und wenn das dann auch nicht mehr geht, ists bestimmt ne Einzelfallentscheidung gewesen..
Es gibt halt einfach Unterschiede in dem, was in einer Gesellschaft für unterschiedliche Beteiligte akzeptiert wird - was teilweise sicher auch damit zusammen hängt, was jedes Tier für Schaden anrichten kann (ja, jetzt kommt bestimmt gleich wieder jemand um die Ecke, der jemanden kennt der jemanden kennt der von einer Katze angefallen wurde und daraufhin gestorben ist..).
Eine bekannte Rettungshundestaffel hatte letztens Besuch aus dem Iran, von dortigen Rettungshundeführern. Dort ist es scheinbar verboten mit einem Hund spazieren zu gehen oder ihn in Autos mitzunehmen. Aus diversen Gründen wird in bestimmten Bereichen allein die Anwesenheit eines Hundes als Belästigung gesehen, egal ob an oder abgeleint. Trotzdem gehen wir hier munter weiter mit unseren Hunden spazieren und werden bei einer Beschwerde darauf verweisen, dass das Ausführen von Hunden in Deutschland einfach üblich ist.
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Danke für den Link, da kann ich mehr mit anfangen. Scheint aber ja eine Einzelfallentscheidung zu sein, wenn es nicht mehr Quellen gibt. Vor allem weil es auf § 242 BGB beruht. Da kann man wirklich nicht pauschal sagen, dass man sie dulden muss. Zumal der Fall ja etwas anders lag. Die Nachbarn waren ja scheinbar sehr bemüht.
Zum Rest- nee ehrlich nicht. Für mich ist das Thema durch. Entweder man versteht meine Texte oder eben nicht. Ich denke sie sind deutlich geschrieben. Und ich brauche nicht von den Hund Katze Vergleichen abzukommen, denn ICH finde sie grundsätzlich mal passend um sich ein paar Gedanken zu machen.
Zumal der Ton hier teilweise echt unterirdisch ist.
Zu den Einschränkungen: Einschränkung ist es schon den Hund in der Wohnsiedlung an der Leine führen zu müssen. Auch wenn ich das eh machen würde. Es ist und bleibt eine Einschränkung. Nur mal als Beispiel.
Das waren zwei voneinander unabhängige Fälle. Man braucht nur googeln, dann kommen sehr viele Beispiele, die aussagen man muss eine Katze im Garten dulden. Das Gesetzt ist ja logisch, man kann als Besitzer einer Freigängerkatze nicht verhindern, dass die eigene Katze in andere Gärten geht. Dazu müsste es ja verboten sein, Katzen streunern zu lassen, was nicht der Fall ist.
Und ich mach mir schon Gedanken, ich würde nie mehr eine Katze unkontrollierten Freigang geben. Wo früher Katzen gerne gesehen wurden, wo es selbstverständlich war, dass man Katzen aus dem Garten vertreibt, wenn sie stören, wird jetzt vor Gericht gegangen.
Und Einschränkungen werden auch von Hundebesitzer selbst gefordert. Was soll man dazu sagen.
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