Umfrage: Wer hat ein Zuchtverbot/Preisaufschlag in dem Kaufvertrag seines Welpen?
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Das Fortpflanzungsverbot im Paragraphen 6 gilt in Deutschland wohl nicht für Hunde, das bezieht sich nur auf Streuner.
Kastration ohne medizinische Indikation ist und bleibt bei Hunden in Deutschland verboten.
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Den Hundewelpen tut es doch nicht weniger weh, weil die Ferkel auch betäubungslos kastriert werden??? Insofern finde ich diese Argumentatin etwas seltsam.
Abgesehen davon stand die betäubungslose Ferkelkastration lange in der Kritik und die für Ferkel im TierSchG bestehende Ausnahmeregelung läuft aus.
Hundewelpen darf man NICHT betäubungslos kastrieren (für diese Tierart gibt es keine Ausnahmeregelung) und ob man in dem Alter überhaupt kastrieren darf ist fraglich. Da die Welpen noch nicht fortpflanzungsfähig sind, gibt es zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Möglichkeit unkontrollierbare Fortpflanzung verhindern zu wollen. Müsste mal ein Gericht klären, ich wüsste nicht, dass das Thema schonmal irgendwo verhandelt wurde. -
Ferkel sind keine 4 Wochen alt, wenn sie kastriert werden. Sie bekomme nicht mal eine Betäubung. Da die Hunde aber betäubt werden, würde ich das wohl nicht als Tierquälerei abstempeln, zumal gerade Welpen relativ schnell vergessen.
Das Tierschutzgesetz ist nicht betroffen, da die Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung als Rechtfertigungsgrund genügt.Und was soll uns das jetzt sagen? Außer "schlimmer geht immer". Wenn bei Nutztieren das ethische Niveau niedriger ist, rechtfertigt das dessen Absenkung auch im Heimtierbereich? Ich würde eher denken, daß Welpen nicht frühkastriert gehören UND Ferkel entweder nicht kastriert werden (züchterisches Problem des unausprechlichen Ebergeruches beim schlachtreifen Schwein) oder die Kastration tierschonender gestaltet werden muß. Daran wird imnmerhin gearbeitet - da muß man nicht die Welpenkastration mit einem abzustellenden NOCH größeren Übel relativieren.
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Laut Tierschutzgesetz ist eine Kastration bei Hunden nur aus meddizinischen Gründen erlaubt!! Aber beweise mal das Gegenteil.... Das ist wieder eine so schwammige Gesetzgebung, das es mehr als schwer ist nachzuweisen das die Kastration nicht medizinisch bedingt war.
Ich bin ein absoluter Gegner der Kastration, außer es ist gesundheitlich wichtig, so steht es auch in meinen Welpenkaufverträgen.Das diese Designerhunde, Doodles usw. kastriert werden, gut, finde ich auch nicht so toll, aber da sehe ich noch Sinn dahinter. Ich bin nämlich auch ein absoluter Gegner solche Designerdogs zu züchten. Wenn ich sehe was da oft bei raus kommt, nene. Oder Labradore in silver, champagner, weiß, charcoal, wo man sieht was da noch für eine Rasse mitspielt. Die Hunde sich leider nicht labradortypisch entwickeln, die Käufer riesen Probleme mit den Hunden haben..... ok ist ein anderes Thema.
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Ach noch was zu dem Thema...werden Welpen zu früh kastriert, fehlen ihnen wichtige Hormone um erwachsen zu werden. Und es fehlen wichtige Hormone um keine Gelenkserkrankungen zu bekommen.
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Das Tierschutzgesetz ist nicht betroffen, da die Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung als Rechtfertigungsgrund genügt.
Nein, so einfach ist es nicht.
Es hat sich bisher nur nie jemand die Mühe gemacht,dagegen organisiert vorzugehen. Ist ähnlich wie mit dem ERG.
Das ganze bewegt sich aktuell in einer rechtlichen Grauzone.Gesetz hin oder her, mein gesaunder Menschenverstand und die Ethik sollten es mit verbieten einen so jungen Hund einem solchen Gesundheitsrisiko auszusetzen nur für mein eigenes Ego und den Schutz meiner Gewinnspanne...
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Ich darf meinen Hund laut Kaufvertrag nur im FCI zur Zucht einsetzen und muss die geplante Verpaarung vorher von ihr bestätigen lassen.
Letztes gilt aber nur für Rüden aus ihrer Zucht, bei einer Hündin mischt sie sich nicht ein.
Ich finds völlig ok so, ich frage sie sowieso immer um Rat
Und wir haben sehr ähnliche Vorstellungen von Zucht.
Gezahlt hab ich den vollen Welpenpreis, wie jeder andere in dem Wurf.
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Ferkel sind keine 4 Wochen alt, wenn sie kastriert werden. Sie bekomme nicht mal eine Betäubung. Da die Hunde aber betäubt werden, würde ich das wohl nicht als Tierquälerei abstempeln, zumal gerade Welpen relativ schnell vergessen.
Das Tierschutzgesetz ist nicht betroffen, da die Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung als Rechtfertigungsgrund genügt.Blöd ist nur, dass früh kastrierte Tiere oftmals verhaltensauffällig werden. Schön ist es also nicht. Aber bevor ihr deswegen so eine Welle macht, solltet ihr auch mal an andere Tiere denken, die ihr vielleicht täglich auf euren Tellern habt.
Und bevor Du hier so einen Blödsinn ablässt, solltest Du mal aufhören Äpfel mit Birnen zu vergleichen.Ferkel sind NestFLÜCHTER. Welpen NestHOCKER.
Dementsprechend sind bei Ferkeln mit 2-3 Wochen die Hoden bereits abgestiegen. Bei Welpen mit 4 Wochen idR noch nicht. Wird also ein Welpe mit 4 Wochen kastriert ist das ein völlig anderer Eingriff als eine Kastration bei einem Ferkel.
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