Umfrage: Wer hat ein Zuchtverbot/Preisaufschlag in dem Kaufvertrag seines Welpen?
-
-
Ferkel sind keine 4 Wochen alt, wenn sie kastriert werden. Sie bekomme nicht mal eine Betäubung. Da die Hunde aber betäubt werden, würde ich das wohl nicht als Tierquälerei abstempeln, zumal gerade Welpen relativ schnell vergessen.
Das Tierschutzgesetz ist nicht betroffen, da die Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung als Rechtfertigungsgrund genügt.Blöd ist nur, dass früh kastrierte Tiere oftmals verhaltensauffällig werden. Schön ist es also nicht. Aber bevor ihr deswegen so eine Welle macht, solltet ihr auch mal an andere Tiere denken, die ihr vielleicht täglich auf euren Tellern habt.
Oje ........
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Umfrage: Wer hat ein Zuchtverbot/Preisaufschlag in dem Kaufvertrag seines Welpen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Doch, das TS-Gesetz ist betroffen, da man bei Hunden unkontrolliertes Vermehren verhindern kann.
Aber doch nicht bei einem 4 Wochen alten Welpen!
Was geht denn in euren Köpfen vor, dass ihr so was noch begrüßt, verharmlost oder schönreden wollt?
Kann echt nur noch den Kopf schütteln bei solchen Kommentaren -
Das haben ich aber anders gelesen.
Mag sein, dass die Welpen betäubt werden müssten. Aber in diesem Forum, wo ich das alles gelesen habe, haben sich die Leute noch darüber ausgelassen, dass man sich diese Kosten ja sparen kann, da angeblich der Welpe in dem Alter ja eh nichts merkt. Ich hab echt fast gek.... als ich das las.
*Luna77-geht-jetzt-auf-die-Suche-nach-dem-Forum*Das würde mich nun auch interessieren. Da hört für mich die Hundeliebe definitiv auf. Als wenn Babys nichts spüren würden. Beim Ferkel ist bewiesen, dass es starke Schmerzen hat.
-
Und bevor Du hier so einen Blödsinn ablässt, solltest Du mal aufhören Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Ferkel sind NestFLÜCHTER. Welpen NestHOCKER.
Dementsprechend sind bei Ferkeln mit 2-3 Wochen die Hoden bereits abgestiegen. Bei Welpen mit 4 Wochen idR noch nicht. Wird also ein Welpe mit 4 Wochen kastriert ist das ein völlig anderer Eingriff als eine Kastration bei einem Ferkel.
Und deshalb hältst du es für gerechtfertigt? Aha!
-
Immerhin soll (erst) ab 2018 die unbetäubte Kastration von Ferkeln verboten sein.
Wer auch immer solche kleine Welpen kastriert, dem gehört einfach ein Zucht- und Tierhalteverbot auferlegt. Ist doch eine S.......ei!
-
-
-
-
Und das sthet jetzt genau wo in yanes Post?Genau, nirgends.
Und die Leute die deinen Post da like frag ich dasselbe, wo stehts?Echtmal, nicht lesen, aber labern. Grad bei so ernsten Themen. Echt super.
Vielleicht weil es so klang, als sei es legitim, weil es ein kleinerer Eingriff ist.
-
Doch, das TS-Gesetz ist betroffen, da man bei Hunden unkontrolliertes Vermehren verhindern kann.
Das Tierschutzgesetz verbietet AMPUTATIONEN, ohne medizinischen Grund und die die nicht die Fortpflanzung betreffen.
Sie verbieten NICHT per se Kastrationen.Kastrationen sind Amputationen, die die Fortpflanzung betreffen.
Sie SIND ERLAUBT! (Ganz einfach aus dem Grund, weil man gesetzlich nicht wie in einem Hundeforum zwischen Katzen, Pferden, Schweinen und Hunden unterscheiden kann!)
Dass Kastrationen im Einzelfall gut durchdacht sein sollten (bei jeder Tierart???) und sie bei Hunden NIEMALS so früh durchgeführt werden sollten, steht außer Frage!
Aber ILLEGAL sind sie nicht...., auch nicht in diesem Alter
-
Das Tierschutzgesetz verbietet AMPUTATIONEN, ohne medizinischen Grund und die die nicht die Fortpflanzung betreffen.Sie verbieten NICHT per se Kastrationen.
Kastrationen sind Amputationen, die die Fortpflanzung betreffen.
Sie SIND ERLAUBT! (Ganz einfach aus dem Grund, weil man gesetzlich nicht wie in einem Hundeforum zwischen Katzen, Pferden, Schweinen und Hunden unterscheiden kann!)
Dass Kastrationen im Einzelfall gut durchdacht sein sollten (bei jeder Tierart???) und sie bei Hunden NIEMALS so früh durchgeführt werden sollten, steht außer Frage!
Aber ILLEGAL sind sie nicht...., auch nicht in diesem Alter
Ganz so einfach ist das nicht. Das Tierschutzgesetz verbietet zunächst mal alle Amputationen und führt danach die Ausnahmen von diesem Verbot aus. Und da betrifft das Thema Kastration:
1. Medizinische Indikation
2. Zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung
3. Eine Unfruchtbarmachung, wenn es zur weiteren Haltung oder Nutzung des Tieres erforderlich ist und medizinische Gründe nicht dagegen sprechen.Welcher Punkt da auf einen Welpen zutreffen soll ist fraglich.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!