Umfrage: Wer hat ein Zuchtverbot/Preisaufschlag in dem Kaufvertrag seines Welpen?
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Wo kein Kläger......
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Hi
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Das Tierschutzgesetz verbietet AMPUTATIONEN, ohne medizinischen Grund und die die nicht die Fortpflanzung betreffen.Sie verbieten NICHT per se Kastrationen.
Kastrationen sind Amputationen, die die Fortpflanzung betreffen.
Sie SIND ERLAUBT! (Ganz einfach aus dem Grund, weil man gesetzlich nicht wie in einem Hundeforum zwischen Katzen, Pferden, Schweinen und Hunden unterscheiden kann!)
Dass Kastrationen im Einzelfall gut durchdacht sein sollten (bei jeder Tierart???) und sie bei Hunden NIEMALS so früh durchgeführt werden sollten, steht außer Frage!
Aber ILLEGAL sind sie nicht...., auch nicht in diesem Alter
Mir ging es um Babyhunde, die aus purer Blödheit kastriert werden/wurden.
Das Kastration aus bestimmten Gründen erlaubt ist, ist mir bekannt, da mein Chi-Rüde mit 6 Jahren aus eben bestimmten Gründen kastriert wurde.
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Punkt 3.
Wie bei jedem Hengst, bei jeder Katze, bei jeden Kater, beim Eber, bei Ziegenbock.......
"Medizinische Gründe" sprechen nicht dagegen und in der Haltung (als Familienhund (analog zum Hengst / Wallach oder der Tapetenzerfetzenden Hauskatze und dem stinkenden Hauskater), entsprechen der weiteren "Haltung und Nutzung"
Wie gesagt: Ich befürworte das in keinster Weise, im Gegenteil!!!
Aber es ist nicht illegal!
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Naja, ein 4 Wochen alter kastrierter Hund düfte genauso leicht/schwer zu halten sein, wie ein 4 Wochen alter nicht kastrierter Hund. Insofern gibt es hier schon einen Diskussionsspielraum.
Ich habe gerade mal gesucht und sowie ich das sehe gibt es in Deutschland nur 2 Züchter, die unter ALFA züchten und damit Frühkastrieren müssen. Ob es da jemals ein Verfahren/Gerichtsurteil geben wird, ist wohl eher fraglich, spannend wäre es aber auf alle Fälle. -
Naja, ein 4 Wochen alter kastrierter Hund düfte genauso leicht/schwer zu halten sein, wie ein 4 Wochen alter nicht kastrierter Hund. Insofern gibt es hier schon einen Diskussionsspielraum.
Ethhisch moralisch ja... aber rechtlich nunmal leider nicht!
Genauso, wie jeder Pferdehalter seinen Hengst mit 4 oder 6 Monaten kastrieren darf, weil er ihn nicht auf eine Aufzuchtkoppel stellen (fern von "Mami", wo er vielleicht sogar unabhängig von "seinem Menschen" werden könnte!" mag sondern ihn in der "mütterlichen Obhut seiner Besitzerin" behalten will.
Im Tierschutzgesetz wird (anders als in Hundeforen) NICHT zwischen den Tierarten unterschieden!
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Im Tierschutzgesetz wird (anders als in Hundeforen) NICHT zwischen den Tierarten unterschieden!
Verstehe deine Argumentation nicht ganz. Das Tierschutzrecht und auch die Rechtsprechung unterscheideen andauernd zwischen verschiedenen Tierarten. Mein Lieblingsbeispiel ist ja immer der Platzanspruch eines Tieres. Auf 6m² darf man einen Zwergdackel halten, oder zwei Mastbullen oder acht Mastschweine. Ich sehe den Dackel da durchaus als previligiert.
Genauso darf man ein Rind ein Leben lang an einer 60cm-Kette anbinden, einen Hund oder ein Schwein dagegen nicht.
Zum ERG beim Hund gibt es ein Gerichtsurteil, dass die Anwendung verbietet, der Kuhtrainer bei Anbindehaltung von Rindern ist weiterhin in Betrieb (wenn auch umstritten) obwohl beides unter genau den gleichen Paragraphen im TierSchG fällt.
Einen durchschnittlichen Tierversuch bekommt man an Mäusen genehmigt, an einem Affen dagegen nicht, obwohl beide Tiere vermutlich in gleicher Weise Schmerz verspüren. Und so geht das immer weiter.
Ich würde daher nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Gericht bei einem Welpen genauso urteilt wie bei einem Hengst. Aber es wird wohl nie verhandelt werden.Wird jetzt aber sehr off topic.
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Vielleicht weil es so klang, als sei es legitim, weil es ein kleinerer Eingriff ist.
Nö. Da klang garnichts.
Einfach nur lesen was da steht. Nichts reinlesen was da nicht steht. -
Aber ILLEGAL sind sie nicht...., auch nicht in diesem Alter
Doch. Es gibt weder einen medizinischen Grund noch geht es um unkontrollierbare Fortpflanzung. Dazu müsste das Tier ja erstens fortpflanzungsfähig und zweitens unkontrolliert sein. Da hier in D keiner seinen Hund unkontrolliert herumstreunen lässt, ist es jederzeit auf andere Weise möglich, die Fortpflanzung zu kontrollieren. Gleiches gilt auch für Wohnungskatzen.
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Das mag deine persönliche Ansicht sein.
Wenn der juristische Konsens aber ist, dass eine Katze und ein Hund auf einen Paarungspartner treffen könnte, und der zukünftige Besitzer sich nicht zutraut das zu unterbinden, dann ist es legal zu kastrieren.
Auch wenn es dir persönlich nicht gefällt oder einleuchtet.
Klar, kann sich ein 4 wöchiger Welpe noch nicht fortpflanzen. Aber nirgendwo im Gesetz steht, dass eine Kastration erst im fortpflanzungsfähigen Alter geschehen darf.
Genauso wenig steht da, dass der Welpe bereits verkauft sein muss und dass er auf ewig in Händen bleiben muss, die das streunen nicht verhindern können.
Das Argument an sich gilt für die Tierart trotzdem.Find ich nicht toll.
Ist halt so und kann niemand im Thread hier ändern.Fände es echt nett, wenn es bei der Umfrage beleiben könnte, als sich seitenweise über irgendwelche anderen Dinge aufzuregen.
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Klar, kann sich ein 4 wöchiger Welpe noch nicht fortpflanzen. Aber nirgendwo im Gesetz steht, dass eine Kastration erst im fortpflanzungsfähigen Alter geschehen darf.
Das braucht da auch nicht stehen, weil es sich aus dem Sinn der Vorschrift ergibt.
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