Müssen Meldeadresse und Versicherungsnehmer identisch sein?
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Es geht um den Zweithund, der demnächst einzieht, und ich finde keine richtigen Infos und hoffe mal auf euer Schwarmwissen
Also: meine Mutter wohnt in der gleichen Stadt wie ich, die Hunde sind auch oft bei ihr und da ich um die 100€ mehr zahlen müsste, wenn ich beide über mich laufen lasse, als wenn einer auf sie gemeldet wäre, kam die Idee, dass Nr. 2 steuerlich auch über ihre Adresse laufen könnte. Da es in letzter Konsequenz aber eben doch mein Hund sein wird, möchte ich, dass ich der Versicherungsnehmer bei der Haftpflichtversicherung bin.
Frage jetzt: geht das so?
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Hi
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Sehe ich keinen Grund, warum nicht. Ich glaube, der Versicherung ist es ziemlich egal, wer den Beitrag zahlt. Könnte ja tatsächlich sein, dass der eine Hund deiner Mutter gehört, du aber den Versicherungsbetrag aus welchen Gründen auch immer übernimmst.
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Bei uns ist das so:
Steuerlich gemeldet sind Krabat (bei mir) und Samson (bei Männe) in Berlin.
Krabat ist über die Hundehaftpflicht meiner Eltern (Baden Württemberg) gemeldet. Samson bei einer in Berlin.Gibt keine Probleme.
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Bei uns muss man einen Versicherungsnachweis bei der Hundesteueranmeldung vorlegen.
Ich denke, dass gäbe dann Schwierigkeiten... -
Gibt halt Ärger, wenn das rauskommt. Rechtens ist das nämlich nicht (Steuern). Tatsächlich ist es ja dein Hund, um Steuern zu umgehen bei deiner Mutter gemeldet.
Ich werde auch nie verstehen, wie man so was im Netz posten kann.
Wenn man die Hunde korrekt meldet, dann braucht man sich auch keine Sorgen zu machen. Ganz einfach. Ob das im Zweifel Ärger gibt- kann schon sein. Das kann dir wohl keiner sagen oder hat schon mal jemand bei solchen Umgehungskonstellationen viel Geld von der Versicherung gebraucht?
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Wenn es dein Hund ist, musst du ihn steuerlich auf dich anmelden. Sonst ist es leider Betrug und der fällt dann auf, wenn etwas passiert oder wenn das OA kontrollieren kommt.
Ich ärgere mich da auch. Mein Freund und ich haben einen Haushalt. Die Hunde zählen zum Haushalt, nicht zu den Einzelpersonen. Nicht mal wir können einen Hund auf ihn und einen auf mich anmelden. Das ist besonders happig, wenn ein Hund 120Euro Steuern Kosten, zwei Hunde aber 350Euro (und der zweite damit fast doppelt so viel). Auch das ist NICHT erlaubt (und wird zumindest hier auch gern kontrolliert, so ähnlich wie bei Hartz4 und der Hausgemeinschaftssache).
Am liebsten würde ich beide Hunde bei meiner Mutter auf dem Dorf anmelden, da wäre ich bei 80Euro insgesamt.
So ist das aber nunmal. Gehört zum finanziellen Mehrwert der Mehrhundehaltung dazu. Mehr Hunde, mehr Steuern. -
Den obigen Betrag habe ich zu schnell abgeschickt, und kann ihn nun nicht mehr ändern, hier der Vollständige:
Bei uns (NRW) muss man einen Versicherungsnachweis bei der Hundesteueranmeldung vorlegen.
Ich denke, dass gäbe dann Schwierigkeiten, jedenfalls bei großen Hunden (über 40cm Höhe und/oder 20kg Gewicht)§11 LHG
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der
Halter ...... für den Hund
eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der
zuständigen Behörde nachweist. -
Sams ist bei der Steuer über meinen Freund gemeldet, versichert sind beide Hunde auf meinen Namen. Der Versicherungsnachweis musste bei der Steueranmeldung vorgelegt werden, das gab bei Sam aber keinerlei Probleme.
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@Czarek Bist du dir sicher? Bei uns hat die Dame vom Finanzamt das so geregelt, dass Samson bei meinem Mann und Krabat bei mir eingetragen ist, weil die Hunde ja auch so (Urkunden/Stammbaum, Tierarzt usw) jeweils entweder über mich oder Mann laufen.
Als sie das so vorschlug hab ich extra noch gefragt, weil wir ja verheiratet sind und zusammen wohnen und sie meinte, dass sie sich dahingehend mal erkundigt haben und solange keiner von uns beim Anderen als Mitbesitzer eingetragen ist gilt es als Ersthund pro Person. -
Ja, ich bin sicher, weil ich das leider gerade vor 4 Wochen erst gemacht habe. Da habe ich erst mit der Tante von der Stadt diskutiert und danach mit dem Steuermenschen. Aber das steht auch so in der Hundesteuervetordnung der Stadt:
"Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten."Dieser Punkt ist in NDS ja noch zusätzlich sehr wichtig zu klären, weil der HH hier ja einen Sachkundenachweis braucht.
Ob das nun in Berlin auch so drin steht, weiß ich natürlich nicht. Hier ist es ja explizit erwähnt.
Ich habe auch nochmal nachgefragt, was dann ein Haushalt ist. Getrennt wäre das nur, wenn man zusammen lebt wie in einer WG. -
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