"Typische Tiergefahr"Gebissene Hundehalter bekommen weniger
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ich bin ja einiges von deutschen Gerichten aus eigener Erfahrung gewohnt, aber das Urteil hat eine ganz besondere Dimension..
"Typische Tiergefahr"Gebissene Hundehalter bekommen weniger
Herrchen und Frauchen sind für ihre Hunde verantwortlich. Vor allem dann, wenn diese zubeißen. Werden Hundebesitzer selbst von einem fremden Tier durch eine Attacke verletzt, fällt der Schadenersatz geringer aus."Typische Tiergefahr": Gebissene Hundehalter bekommen weniger - n-tv.de
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Wenn ich das richtig interpretiere, führte das Eingreifen in die Beisserei zu der Verletzung. Da gibt es aber schon seit vielen Jahren Berichte drüber, daß der gebissene Hundebesitzer eine Teilschuld zugerechnet bekommt, regelmäßig.
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jepp und wenn man auf eine Anzeige bei der Polizei verzichtet weil der andere Hundehalter wirklich reuig ist zahlt die Versicherung auch wirklich nur das Nötigste. Schmerzensgeld kann man da vergessen.
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ich versteh es so, dass auch wenn man nicht eingreift und gebissen wird nur eine Teilschuld bekommt. Hund bricht aus, rennt auf angeleinten Hund zu - da find ich hat der mit dem ausgebrochenen Hund einfach die volle Schuld zu tragen, da ohne ihn es niemals zu dem tragischen Ereignis gekommen wäre
Hatte so einen Fall mit einer Freundin, wobei sie es nicht zur Anzeige gebracht hat und auch nichts eingefordert hat.
Wir waren bei einem Treffen mit mehreren Hunden, eine Frau hatte zwei Hunde, eine Hündin und einen Border/Aussimix, Rüde, der eine bekannte Aggression hatte auf andere Rüden. Wussten wir nicht, wir kannten die Frau und ihre Hunde nicht und es hat uns auch keiner gesagt. Sie ging vorne in der Gruppe mit, wir ganz hinten. Der Rüde sonderte sich irgendwann ab und stand vor uns - in nicht freundlicher Absicht. Frauchen hat es nicht gemerkt und war zu weit weg als dass sie hätte reagieren können bzw die Problematik erkennen können. Freilaufender, rüdenaggressiver Hund.. Ich hatte meinem am Halsband, aber zu meinem ist er nicht hin, weil das hätte für ihn richtig böse geendet. Er ist zu dem Rüden meiner Freundin, der an sich ein sehr ruhiger ist, der keinen Streit sucht und ihm auch aus dem Weg geht. Frauchen hat sich vor ihn gestellt, also zwischen den Rüden und ihrem Hund. Dann ging es eine Weile im Kreis, ich konnte ihr leider nicht helfen und die Gruppe ist weitergegangen. Irgendwann hat der fremde Hund dann aus Frust ihr in den Oberschenkel/Po gebissen, weil er eben an ihr nicht vorbei gekommen ist.. und laut dem Urteil hätte sie kein Anspruch auf volles Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc, weil sie einen Hund dabei hatte? Der total deeskalierend sich verhalten hat, nicht in den Streit eingegriffen hat.. Sowas kann es nicht sein.. Bevor dann meine Freundin gebissen wird, lass ich lieber meinen Rüden los, der erledigt dann das Thema auf seine Art und Weise und das zahlt aber sicher meine Hundehaftpflicht und wir bleiben nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen - und nein keine Sorge, würd ich nicht tun. Ich gehöre zu denen die in Streitereien gezielt reinlangen. Werde ich da gebissen, dann sehe ich es ein, dass es Mitschuld ist. Aber nur weil ich einen Hund an der Leine habe, kann ich doch nicht gleich eine Teilschuld für das Versagen des anderen Hundehalters tragen.
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Der Fall von deiner Freundin ist aber doch anders gelagert. In dem Artikel steht schließlich folgendes:
ZitatDie Rolle des Klägerhunds beschränkte sich laut BGH nicht darauf, "ein an der Leine geführter Hund zu sein". Der Kampf der Tiere sei vielmehr eine "Interaktion" der Hunde, "die ihrer tierischen Natur entsprechend aufeinander eingewirkt haben". Diese vom eigenen Hund ausgehende Tiergefahr müsse sich das Opfer mindernd anrechnen lassen.
Demnach bekommt man weniger Schmerzensgeld, wenn der eigene Hund mit macht und nicht nur hinter dem Besitzer steht. -
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also wenn ein fremder Hund den eigenen mit Beschädigungsabsicht angreift und der eigene Hund sich einfach nur verteidigen würde - vielleicht weil er in Lebensgefahr ist.. der angreifende Hund aus Versehen dann noch das Bein von einem erwischt, weil der eigene Hund ja an der Leine ist und man sie nicht schnell genug los gelassen hat (darf/sollte man das in dem Fall?), dann ist man Mitschuld?
Wenn das Urteil von irgendeinem Gericht gewesen wäre, ok. Da kenn ich einige Urteile, die haarsträubend sind - auch aus eigener Erfahrung - aber wenn unser oberster Gerichtshof so urteilt. Ich find es bedenklich..
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... dann ist man Mitschuld?
Das mit der Schuld ist ja immer so eine Sache - grundsätzlich ist man als HH bei solchen Fällen halt in der Gefährdungshaftung mit drin. Und die ist völlig unabhängig von "Schuld"; die Rechtsprechung geht quasi (grob vereinfacht) davon aus, dass man als HH allein deshalb, weil man einen Hund hat, bestimmte Risiken eher in Kauf nimmt, also auch das Risiko, von einem fremden Hund gebissen zu werden. Soweit finde ich das eigentlich ziemlich logisch.
Der Gedanke dahinter ist m.W.n. (und die Jura-Experten mögen mich verbessern, wenn ich Blödsinn erzähle), dass man als Nicht-HH mit dem ganzen "Gefahrenkreis Hund" erst mal nix zu tun hat. Dagegen weiß man als HH um die "Gefahr", die von Hunden ausgehen kann - besonders, wenn die sich untereinander in die Wolle bekommen -, und hat das damit einhergehende Risiko in Kauf genommen, weil man sich ja einen Hund hat. Deshalb die - je nach Einzelfall unterschiedliche hohe - Beteiligung an der Gefährdungshaftung.
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klar weiß man um die Gefahr, aber gleich so ein Urteil, dass man im Grunde pauschal eine Mitschuld hat. Ist es beim Autofahren auch so, dass man sowieso eine Teilschuld hat weil man einen Führerschein hat, auch wenn einem einer hinten rein fährt oder einem die Vorfahrt nimmt.. find das Urteil sehr unglücklich..
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Ich sag' ja auch nicht, dass das perfekt gelöst oder durchdacht ist... Aber "Wahrheitsfindung" vor Gericht ist irre schwierig, Zeugenaussagen sind meist seeehr unzuverlässig und letztendlich kann man nur hoffen, dem Ideal eines "gerechten Urteils" so nahe wie möglich zu kommen. Und um dieses Problem zu lösen und das Risiko, das alle Beteiligten tragen, annährend fair zu verteilen, finde ich das Prinzip der Gefährdungshaftung gar nicht mal so schlecht. Dass es ab und zu schwer verständlichen Entscheidungen kommt, würde aber niemand bestreiten, denke ich.
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Ich denke mal das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ich weiß das sich z.B. zwei Rüden auf dem Hundeplatz gebissen haben. Beide ohne Leine und der eine Besitzer ist dazwischen gegangen. Er wurde in die Wade gebissen. Durch den Tumult konnte auch nicht geklärt werden welcher Hund ihn gebissen hatte, er beharrte darauf das es natürlich der andere Hund und nicht seiner war.
Die Dame des anderen Hundes gab es an ihre Versicherung weiter.Die Versicherung zahlte die Behandlungskosten und den Einsatz des Rettungswagens. Älterer Herr schwächelte nach dem Biss etwas. Keine große Wunde nur ein kleiner Riss der mit 3 Stichen genäht wurde. Der Herr wollte 5000 Euro Schmerzensgeld und das der Hund der Dame in Zukunft nur noch mit Maulkorb und Leine rumläuft weil er gefährlich sei.
Es wurden alle Distanzen durchgemacht und am Ende blieb es bei Zahlung der Behandlungskosten und Rettungswagen.
Begründung des Richters war genau so, wer auf einen Hundeplatz geht bzw. Gruppen mit seinem Hund aufsucht muss mit einer Beisserei und ähnlichen Vorfällen rechnen.
Nach den Grundlagen der Hundeführung (Sachkundetest) wurden sie über das korrekte Verhalten in solchen Fällen geprüft. (Tolles Amtsdeutsch beim Richter HAHA!)
Damit wussten sie das sie sich nicht selbst in Gefahr bringen dürfen um eine Auseinandersetzung zu beenden. Die eigene Sicherheit geht vor.
Daher würde er Hundehaltern doch dringlich empfehlen ein Tierabwehrspray bei sich zu Führen. Danke liebes Deutschland! Bitte bewaffne dich doch denn wenn du zusammengeschlagen oder gebissen wirst bist du sonst selber Schuld. IRONIE!Bei einer Bekannten lief der Hund einer Dame vor das Fahrrad und die stürzte und brach sich den Arm.
Alle Behandlungskosten, Fahrrad, Kleidung und Schmerzensgeld wurden alles von der Versicherung bezahlt. -
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