"Typische Tiergefahr"Gebissene Hundehalter bekommen weniger

  • Warten wir mal ab, was die Prüfung der "ausreichenden Sicherung" des Grundstücks ergibt.


    Ich kann noch nachvollziehen, wenn man auf Hundeplätzen oder in Gassigruppen sagt, die Beteiligten würden Risiken in Kauf nehmen, aber bloßes Vorhandensein von Hund und Halter ... hm, schwierig. Nicht selten gehen da Dinge voraus, die ein Gericht dann nicht miterheben kann.

  • Außerdem heißt das ja auch nicht man bekommt gar nichts sondern nur weniger Schmerzensgeld oder im Fall das du dich selbst in Gefahr gebracht hast, also zwischen zwei sich beißende Hunde springst, gar kein Schmerzensgeld.
    Dein Schaden, wie auch immer der Aussehen mag bekommst du ja ersetzt.

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