Schreiben Behörde LHundG und Schreiben wg. Verstoß gegen die Anleinpflicht § 55

  • Hallo zusammen,


    habe gestern zwei Schreiben vom Ordnungswesen bekommen.


    In einem Schreiben möchten die gerne Sachkundennachweis, Haftpflichtversicherungsnachweis und Mikrochipnummer.
    Dies ist alles kein Problem , bis auf Sachkundennachweis ist alles vorhanden.
    Sachkundennachweis kann ich ja vom Tierarzt erarbeiten :)


    Ich hatte mal vor 2 Jahren irgendwie was gelesen, dass ältere Menschen diese nicht benötigen und daher hatte ich meinen Husky-Rüden auf meinen Vater angemeldet und nicht nur deswegen
    sondern auch wg. Hundesteuereinsparung (bin ehrlich).


    Also unser Husky ist auf Papa angemeldet aber ist meiner!


    Wie kann ich das jetzt mit diesen Sachkundennachweis in die Reihe bekommen? Eltern befinden sich derzeit im Ausland und wir haben einen Frist bis Ende 08/16.


    In dem anderen Schreiben steht das Aufgrund einer Anzeige festgestellt worden dass Mexx ohne Leine mal auf der Straße war.
    Dieses trifft auch leider zu, die Kinder haben vergessen den Hofeingangstür zu schließen und daher landete Mexx in die Öffentlichkeit (zum Glück ist da nicht passiert).


    Daher wurde gegen uns bzw. gegen meinen Vater ein Ermittlungsverfahren nach den Bestimmungen des OWiG eingeleitet.
    Sie haben uns die Gelegenheit gegen die Beschuldigung schriftlich zu äußern.


    Wie komme ich am einfachsten aus diesem Situation raus, so eine schriftliche Äußerung wg Hund habe ich noch nie gemacht!
    Hat einer evtl. ein Idee ?



    Danke im Voraus


    LG
    IceByte

  • Das ältere Menschen keinen Sachkundenachweis brauchen, davon habe ich noch nie gehört.
    Wer Hunde, ohne auffällig geworden zu sein, über einen längeren Zeitraum gehalten hat oder hält, der braucht keinen Sachkundenachweis erbringen.


    Ich würde den Sachverhalt schildern, Kinder haben das Tor aufgelassen, mich entschuldigen, versprechen besser aufzupassen und die Ordnungswidrigkeit bezahlen. Bei uns sind das 35.-- Euro.


    Den Sachkundenachweis würde ich aber auf jeden Fall schnellstens nachholen.

  • Das heißt, der Hund wurde bisher auch nicht angemeldet?
    Kann ja nicht, wenn du jetzt erst aufgefordert wirst, alle Unterlagen nachzureichen.


    Bei der Steueranmeldung muss man Versicherung, Chipnummer und Sachkundenachweis erbringen.


    Ich würde an deiner Stelle das jetzt nachholen und dann auch gleich auf deinen Namen als Halter des Hundes, wenn du volljährig bist.


    Macht ja keinen Unterschied mehr jetzt, vor allem ja steuerlich nicht. Warum sollte man weniger Steuern bezahlen, wenn der Hund auf den Vater angemeldet ist? Die Steuer wird pro Hund errechnet.
    Ich würde nur versuchen, deine Eltern raus zu halten aus der Nummer. Meine Eltern wollte ich nicht für mich zum Sachkundetest schicken wollen.


    Einen Sachkundenachweis braucht man nur dann nicht, wenn man bereits vorher schon 5 Jahre lang große Hunde geführt hat.


    Sachkundetest kannst du bei jedem Tierarzt machen und das ist keine langwierige Geschichte. Hingehen, die richtigen Antworten ankreuzen, Gebühr bezahlen und den Nachweis mitnehmen.


    Bezüglich der anderen Geschichte würde ich am besten mit dem Sachbearbeiter mal sprechen. Letztendlich musst du ja nur erzählen, was da genau passiert ist und dass du zukünftig besser aufpassen wirst.
    Eventuell zahlst du dann ein Bußgeld und gut ist.


    Diese Kleinigkeiten kannst du doch sicher selbst klären, wenn es dein Hund ist.

  • Das heißt, der Hund wurde bisher auch nicht angemeldet?
    Kann ja nicht, wenn du jetzt erst aufgefordert wirst, alle Unterlagen nachzureichen.


    Bei der Steueranmeldung muss man Versicherung, Chipnummer und Sachkundenachweis erbringen.


    Das ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin musst du nix von alledem bei der steuerlichen Anmeldung angeben.


    In Bremen anscheinend auch nicht, wenn der Hund aber irgendwie auffällig geworden ist, kann die Stadt einen Sachkundenachweis einfordern, der dann nachträglich gemacht wird. In einigen anderen Bundesländern scheint das auch so geregelt zu sein.


    Edti: Erlegit, die Suche sagt es geht um NRW

  • Das heißt, der Hund wurde bisher auch nicht angemeldet?
    Kann ja nicht, wenn du jetzt erst aufgefordert wirst, alle Unterlagen nachzureichen.

    Hund ist von Anfang an angemeldet, wie gesagt aber auf meinem Vater



    Bei der Steueranmeldung muss man Versicherung, Chipnummer und Sachkundenachweis erbringen.

    Chipnummer und Versicherungsnachweis sowie Sachkundennachweis wurden bei der Anmeldung vor 2 Jahren nicht angefordert


    Übrigens Bundesland ist die NRW



    Ich würde an deiner Stelle das jetzt nachholen und dann auch gleich auf deinen Namen als Halter des Hundes, wenn du volljährig bist

    Bin Volljährig mit 38 :)



    Macht ja keinen Unterschied mehr jetzt, vor allem ja steuerlich nicht. Warum sollte man weniger Steuern bezahlen, wenn der Hund auf den Vater angemeldet ist? Die Steuer wird pro Hund errechnet.

    Steuerlich ja , Vater hat Steuerbefreiung wg Schwerbehindertenausweis

  • Es ist einfach Steuerbetrug (ist ja schön, dass du zu uns ehrlich bist). Der Hund gehört dir und du meldest ihn wegen steuerlichen Vorteilen woanders an.
    Tja, ich würde sagen: Dumm gelaufen, jetzt ist die Ka*** am dampfen.


    Geh am besten persönlich zum Sachbearbeiter, sei kleinlaut, bezahle die Strafe und melde den Hund vernünftig um.
    Nach der Ummeldung mache schnellstmöglich einen Nachweis.


    Es kann halt sein, dass du noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung kriegst. Das würde mir tatsächlich gerade mehr zu schaffen machen als die Strafe wegen ohne Leine laufen.


    Dass ältere Personen keinen Sachkundenachweis brauchen, hab ich noch nie gehört. Es liegt aber in deiner Verantwortung sich bei der Anschaffung eines Hundes über die Gesetzmäßigkeiten zu informieren.

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