Schreiben Behörde LHundG und Schreiben wg. Verstoß gegen die Anleinpflicht § 55
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Ich würde da persönlich hingehen und das so erklären wie es war und zwar die ganze Wahrheit, auch mit der Anmeldung usw..
So wie ihr das gemacht habt mit der Anmeldung des Hundes ist dein Vater der Eigentümer des Hundes und du "nur" die Besitzerin. Das sollte wegen der Steuern kein Problem sein, Hauptsache einer bezahlt für diesen Hund und wenn dein Vater davon befreit ist, dann ist das halt so - der Hund ist ja trotzdem angemeldet.
Ich denke nicht, dass du irgendwelche Probleme bekommst, wenn du schilderst wie das abgelaufen ist. -
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Hi
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Problem ist doch, dass der Hund da angemeldet werden muß, wo er lebt. Wenn nicht alle im gleichen Haushalt wohnen, geht das so nicht.
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Problem ist doch, dass der Hund da angemeldet werden muß, wo er lebt. Wenn nicht alle im gleichen Haushalt wohnen, geht das so nicht.
Sicher?
Bei Diensthunden ist das auch nicht der Fall und es funktioniert.
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Lebst du mit deinen Eltern in einem Haushalt?
ja , wir leben alle in einem Haushalt
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Wenn alle in einem Haushalt leben gibt es da doch kein Problem.
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Das ist doch super! Also kannst du ganz entspannt mit der "Behörde" reden. Sag ihnen, dass die Eltern im Ausland sind usw.
Viel Glück. -
In dem anderen Schreiben steht das Aufgrund einer Anzeige festgestellt worden dass Mexx ohne Leine mal auf der Straße war.
Dieses trifft auch leider zu, die Kinder haben vergessen den Hofeingangstür zu schließen und daher landete Mexx in die Öffentlichkeit (zum Glück ist da nicht passiert).Ich würde hier auf jeden Fall nachfragen, wie es zu der Anzeige gekommen ist und wer das bezeugt hat.
Reicht die Zeit denn, wenn Deine Eltern zurück sind, dass Dein Vater noch die Sachkunde ablegt? Ansonsten würde ich angeben, dass Du nur die Post für deine Eltern verwaltest und die sich bis xx.xx im Ausland befinden und sie doch entsprechend die Frist verlängern sollen, da Du nciht in den Unterlagen deiner Eltern wühlst. -
ja , wir leben alle in einem Haushalt
Dann verstehe ich nivht, wieso DU die Post bekommen hast, es sei denn, der Anzeigende hat dich explizit als Halter benannt. Ansonsten hätten die im Amt doch sehen müssen, auf wen bei euch ein Hund angemeldet ist und direkt deinen Vater angeschrieben..
Auf wen ist der Hund versichert? -
Bei der Anmeldung zur Steuer muss man angeben, wer mit im Haushalt lebt.
So war es zumindest bei uns.
Die Schreiben werden dann auch an alle adressiert.Dass bei der Anmeldung zur Steuer keiner nach dem SKN, der Chipnummer und der Versicherung gefragt hat ist auch richtig. Damit hat die Steuerbehörde nämlich nichts zu tun, sondern das Ordnungsamt ist da zuständig. Dort muss man dann von sich aus eine entsprechende Meldung machen, wenn der Hund eine entsprechende Größe hat.
Den SKN würde ich auf jeden Fall nachmachen.
Warum dieser von dir und nicht von deinem Vater als Halter gefordert wird, finde ich allerdings seltsam und würde da ggf. nochmal nachfragen. Ansonsten wie die anderen schon schrieben eben die Situation mit den Kindern und dem Tor schildern und die Strafe bezahlen. -
Ich würde hier auf jeden Fall nachfragen, wie es zu der Anzeige gekommen ist und wer das bezeugt hat. Reicht die Zeit denn, wenn Deine Eltern zurück sind, dass Dein Vater noch die Sachkunde ablegt? Ansonsten würde ich angeben, dass Du nur die Post für deine Eltern verwaltest und die sich bis xx.xx im Ausland befinden und sie doch entsprechend die Frist verlängern sollen, da Du nciht in den Unterlagen deiner Eltern wühlst.
genaue Sachverhalt ist folgendermaßen:
eine Passantin (angeblich Tierärztin) hat unser Mexx auf der Straße gesehen ohne Herrchen und ohne Leine, jeder auf unserer Straße kennt das der Mexx zu uns gehört!
diese Passantin hat wohl rumgefragt wem dieser gehört und daraufhin hat die wohl diese Anzeige bei der Behörde gemacht.Eltern sind bis Oktober im Ausland , daher wird mit der Frist schwierig, die Unterlagen sind ja alle bei mir bis auf diesen Sachkundennachweis (die ja nicht absolviert ist)
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