Schreiben Behörde LHundG und Schreiben wg. Verstoß gegen die Anleinpflicht § 55
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super, freut mich, dass du so gut bei der Sache rausgekommen bist.
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Hi
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Ich konnte damals den SKN auch noch 8 Wochen nach Anmeldung des Hundes einreichen, war überhaupt kein Problem.
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nochmals danke an allen die geantwortet haben und versucht haben mir zu helfen
SKN 20/40 war mir eigentlich bekannt nur , ich hatte unseren Mexx als Welpen bekommen mit 8 Wochen und da war er ja noch klein und war nicht nötig gewesen am Anfang.
Nur nach der Zeit ist mir das irgendwie untergegangen sowie ich meine gelesen zu haben , dass es bei Halter mit Schwerbehindertenausweis mit einer bestimmten Merkzeichen nicht für nötig gewesen sei -
Wat is dat denn?
Bei uns gehst du zur Stadt (30.000 Einwohner), sagst du willst einen Hund anmelden, legst SKN und Haftpflichtversicherung vor und nimmst dein Steuermärkchen mit.Dann bekommst du einige Zeit später einen geänderten städtischen Gebührenbescheid. Fertig.
Bei uns (Dorf in Niederbayern) ist das Anmelden eines Hundes extrem einfach:
Anruf bei der Gemeinde, angeben um was für einen Hund es sich handelt, d.h. sie wollen Rasse, Geschlecht und Farbe wissen - fertig.
Irgendwann kommt dann der Hundesteuerbescheid per Post und dann zahlt man die billigen 20,45€.
Steuermarken gibt`s hier nicht, auch braucht man keinen Sachkundenachweis, keine Versicherung und keine Chipnummer vorlegen.Da ich das seit Beginn unserer Hundehaltung nicht kenne, bin ich manchmal sehr erstaunt, was in anderen Gemeinden, Städten und/oder Bundesländern so alles verlangt wird und wie teuer die Hundesteuer teilweise ist.
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Beim letzte Hund mußten wir sogar einen Herkunft Nachweis erbringen. Ohne Kaufvertrag keine Anmeldung.
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Is doch cool - geschenkter Hund kostet scheinbar keine Steuern. Weil man kann ihn net anmelden, da ohne Kaufvertrag *gggggg
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Keine Ahnung, wie da die Vorschriften in NRW sind - ob man da nur als Halter den Nachweis braucht, oder auch als Gassigänger. Letzteres erschiene mir jedenfalls sinnvoller..... Und ich weiß auch nicht, wie das ist, wenn ein Schwerbehinderter nen großen Hund führt: steht da nicht in den Vorschriften, daß der Halter auch in der Lage sein sollte, den Hund jederzeit zu halten?zum Ersten braucht in NRW nur der Halter die Sachkunde...... Zum Zweiten fällt mir nichts mehr ein..... So einen diskriminierenden, behindertenfeindlichen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört! Ich z.B. bin schwerhörig, GdB 60%, mein Kollege muss zur Dialyse GdB von 100%, inwieweit das die Fähigkeit beeinträchtigt, einen Hund zu führen, muss mir mal einer erklären.
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Ich hab auch nen GdB von 50 (übrigens ohne %) und kann den Gedanken durchaus nachvollziehen. Es wurde doch in keinster Weise geschrieben, dass (Schwer)Behinderte keinen Hund halten dürfen/sollen? Okay, es wurde vielleicht etwas falsch formuliert, aber jemandem im Rollstuhl würde ich jetzt auch nicht unbedingt einen unerzogenen 50kg Hund an die Hand geben, sowas könnte durchaus geprüft werden und fände ich auch legitim. Ich denke, so ungefähr sollte das gemeint sein?
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Ohne % stimmt natürlich.... M.E. wird die Fähigkeit angezweifelt, einen großen Hund zu führen.
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Hundesteuer ist doch Kommunalrecht. Und in der Kommune kann whatever beschlossen werden. Muss nur einer im Stadtparlament sitzen, der in der Familie einen Schwerbehinderten hat und dann gut begründen konnte, dass Schwerbehinderte finanziell schon genug gefordert sind und man ihnen deshalb die Steuer erlassen soll. Macht sich gut im Gemeindeblättchen und betrifft nachher irgendwie 10 Leute und somit Steuereinbußen von 300€/Jahr.
In manchen Kommunen sind ALG2, Grundsicherungs und Sozialhilfeempfänger von der Steuer befreit, in manchen sämtliche Hunde deren Besitzer mehr als 100m vom nächsten Haus entfernt wohnen oder deren Grundstück mehr als 4.000qm hat, die ein Gewerbe auf dem Grundstück angemeldet haben und im Industriegebiet mit dabei wohnen. In unserer Kommune sind sämtliche Tierschutzhunde (egal woher) für das laufende und 2 weitere Jahre befreit, in der Nachbarkommune müssen Züchter die mehr als 2 Hunde von einer Rasse besitzen, nur für die ersten beiden zahlen, wobei der 2. wie ein weiterer Ersthund behandelt wird und noch 2 Orte weiter hat eine Bekannte von mir bewirkt, dass Listenhunde keine höhere Steuer zahlen müssen - sie war nämlich im Parlament und hatte 2 Listis zuhause sitzen.
Das hat schon alles ein gewisses Geschmäckle und weder was mit Fairness, noch mit der Fähigkeit Hunde zu führen zu tun oder irgendwelchen logischen Schlussfolgerungen verknüpft. Da nutzen eben nur die Menschen das System zu ihren Gunsten aus. -
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