"reserviert", rechtliche Konsequenz

  • Bist du Jurastudentin? Das Grundgesetz gibts online. Leg mal los.

  • Wie kommst du darauf und was soll ich mit dem Grundgesetz online?


    Sehe ich aus als hätte ich zu viel Zeit?


    Mein endgültig letzter Post in diesem Thema. Bestärkt die Ansicht meines letzten Posts.

  • Das entscheidet der Geschäftsverteilungsplan. Wenn ich das Gericht kenne, kenne ich auch den Richter. Oder wechseln die bei wöchentlich? ;)

    Ja und was hat das jetzt damit zu tun, welches Gericht zuständig ist? Wozu muss ich jetzt noch den Richter kennen :lol:


    Es ist ja ganz einfach und im Grunde auch völlig wurscht, denn: wer klagen will, der solls halt tun :applaus:

  • Wie kommst du darauf und was soll ich mit dem Grundgesetz online?


    Sehe ich aus als hätte ich zu viel Zeit?


    Mein endgültig letzter Post in diesem Thema. Bestärkt die Ansicht meines letzten Posts.

    Du hast das Grundgesetz erwähnt und dann gemeint, ich werde da noch ein Buch zu brauchen. Was also wolltest du mir damit sagen? Ich kann es online nachlesen.

  • Ah richtig vergessen man muss nur Gesetze lesen, dann weiß man alles.


    Sorry, mein Fehler :gott:

  • Ja und was hat das jetzt damit zu tun, welches Gericht zuständig ist? Wozu muss ich jetzt noch den Richter kennen :lol:
    Es ist ja ganz einfach und im Grunde auch völlig wurscht, denn: wer klagen will, der solls halt tun :applaus:

    Den Richter und dessen Schwächen zu kennen, hat schon Vorteile. :hust:

  • Ah richtig vergessen man muss nur Gesetze lesen, dann weiß man alles.


    Sorry, mein Fehler :gott:

    Warum muss man dafür dann studieren?


    Was war jetzt mit dem Grundgesetz? Ich finde nur Grundrechte und verstehe deinen Verweis darauf nicht?

  • Den Richter und dessen Schwächen zu kennen, hat schon Vorteile. :hust:

    Wenn du Anwalt bist vielleicht, als Kläger aber völlig Hupe.


    Da alles unter 5.000,00 € ans AG geht, dürften streitige Hundereservierungen (soweit es sowas gibt :-))wohl überwiegend hier ausgetragen werden und da Anwaltspflicht erst ab LG besteht, ist es völlig egal, welchen Richter man erwischt. Um mal wieder zum Thema zurück zu kehren :D

  • Als Beklagter und Kläger kann man sich wesentlich besser vorbereiten, wenn man den Richter kennt. Hunde über 5.000 Euro sind nicht selten. Wenn ich mir den Pomeranian als Beispiel vor Augen führe. Will ich doch ans LG, habe ich klassisch als Kläger die Klagehäufung und als Beklagter die Widerklage. Will ich einen anderen Richter, bekomme ich ihn auch ;).

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