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Hi,
..durch den Grad der getroffenen Vereinbarungen wie der Besitzübergang konkret erfolgen soll..
LG
Mikkki.
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Wenn Geld geflossen ist, ist es bindend - eine vorher vereinbarte Summe wird einbehalten.
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Aber wie unterscheidest du eine Reservierung von einer bindenden Reservierung?
In meiner Tierschutzorga bedeutet eine Reservierung, sobald man einen Vermittlungs- oder Pflegevertrag abgeschlossen hat. Eine bindende Reservierung ist es dann von beiden Seiten automatisch, weil man ja Unterschriften geleistet hat. Geld muss noch nicht unbedingt geflossen sein. Die Unterschriften machen den Vertrag rechtsgültig.
Zwei verschiedene Arten von Reservierungen gibt es bei uns nicht.
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Wahrscheinlich wird bei letzterem ein schriftlicher Vertrag zugrund gelegt.
Übrigens: bindende Reservierung ist eine nette Umschreibung eine (Vor-) Vertrages.
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Wahrscheinlich wird bei letzterem ein schriftlicher Vertrag zugrund gelegt.
Übrigens: bindende Reservierung ist eine nette Umschreibung eine (Vor-) Vertrages.
So sehe ich das auch.
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Und, welche Branche ist das?
Irrelevant.
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Meinen Hund hat sich meine Züchterin erstmal für sich selbst zurückgehalten. Er war quasi nicht in der Wahloption und stand auch öffentlich als "reserviert" im Netz. Als klar war, dass sie ihn frei gibt und wir ihn nehmen, haben wir eine Anzahlung gemacht. Dann war der Hund an uns "vergeben" und das stand auch so auf der Homepage.
Die Züchterin nimmt auch in der Reservierungszeit weiterhin Interessenten-Anfragen an und stellt Sie quasi hinten an. Sie meinte aus Erfahrung, dass sie den Leuten erst glaubt, wenn sie den Hund auch wirklich ins Auto packen. Bis dahin hat sie schon alles erlebt.
Eine Reservierung ist demnach für mich eine mündliche Vereinbarung, in der der Hund für einen zurückgehalten wird, ohne dass bisher Geld bezahlt oder was fix gemacht wurde.
Wenn klar ist, dass man den Hund nimmt, würde ich aber ganz schnell eine Anzahlung machen und mir auch schriftlich bestätigen lassen, weil dann beide Parteien in der Pflicht stehen. So hat ja auch der Züchter mehr Sicherheit und kann die Anzahlung einbehalten, wenn der Interessent ohne Angabe von Gründen abspringt. Und der Käufer ist sich sicher, dass er den angezahlten Hund auch wirklich Wochen später kriegt.
Den Kaufvertrag habe ich bei Abholung unterschrieben und den Rest bezahlt.Es wäre ja auch zu ärgerlich, wenn zB der Verkäufer einen passenderen/besseren Interessenten als Rico findet und der reservierte Hund doch an wen anders geht
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Hi,
bindende Reservierung gleich Vorvertrag geht in die richtige Richtung. Ich denke aber das eine bindende Reservierung möglicherweise noch etwas niedriger zu bewerten ist. Nicht alle Modalitäten sind klar, gleichwohl kann man in jedem Fall von einem absolut geplanten Rechtsgeschäft in beiderseitigem Einvernehmen ausgehen. Ein Vorvertrag ist hinegen schon ausformuliert.@spanishdog: Du sagst es selber, dass Du es indivieduell so definierst. Das kann man machen, schließlich bist Du mit dem Vertrag ja bereits in einer stärkeren Position. Der Vertrag umfasst quasi die Reservierung.
LG
Mikkki
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Um meinen Hund geht es nicht. Der bleibt in der Verwandtschaft.
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